Fahrpreisnacherhebung ungerechtfertigt

15. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
rolba43hn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahrpreisnacherhebung ungerechtfertigt

Guten Tag,
für eine Reise nach Österreich habe ich eine Super Sparpreis EU Fahrkarte von Marburg Lahn bis Linz hin und zurück gekauft. Die Rückreise habe ich meinem Ticket entsprechend am 29.07.19 um 10.36 Uhr mit dem ICE 28 angetreten. Dieser Zug sollte in Frankfurt um 15:36 ankommen. Von Frankfurt aus sollte ich mit RB 15020 um 15:51 nach Marburg weiterfahren können.
Der ICE 28 hatte allerdings erhebliche Verspätung. Der ICE wurde vor Frankfurt kurz gestoppt un dann irgendwie um Frankfurt herumgeleitet. Wie sich später herausstellte, lag die Ursache an dem Mord, ein Irrsinniger hatte eine Frau und ihren kleinen Sohn vor einen einfahrenden ICE gestoßen.
Von dieser schlimmen Tat wusste in meinem ICE zu diesem Zeitpunkt niemend etwas. Als mein ICE angehalten hatte wollte ich umgehend zu meinem Gleis 14 gehen um eventuell den für mich vorgesehenen RB15020 noch zu erreichen.
Wie gesagt, ich wollte. Das war allerdings so ohne weiteres nicht machbar. Der Hallenbereich war großflächig mit rot weißen Bändern abgesperrt und eine große Menge Polizisten und vermutlich Presse und andere Zivilpersonen standen vor einem ICE herum. Ich musste deshalb, um mein Gleis 14 zu erreichen den Tunnel benutzen.
Zu diesem Zeitpunkt wusste ich immer noch nichts von den tragischen Ereignissen und habe dann auf den als nächsten kommenden RB , es war gemäß Protokoll (Fahrpreisnacherhebung FN-Nr.: 4019614570037) der RB 41
In diesem Zug wurde dann mein Ticket von einem Kontrolleur, der eine Schärpe mit roter Aufschrift „Sicherheit" trug, kontrolliert.
Der Kontrolleur behauptete dass mein Ticket nur bis Frankfurt gültig sei und ich somit nicht zur Mitfahrt in diesem RB berechtigt sei.
Ich sehe dass anders! Es war nicht meine Schuld dass ich meinen vorgesehenen RB 15020 nicht erreichen konnte.
Ich bitte um Eure Meinung.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.02.2020 13:20:24
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 8x hilfreich)

Moin Moin!
Die Z***erspätung ist unerheblich. Die Zugbindung erstreckt sich nicht auf Züge des Nahverkehrs, wie hier einer Regionalbahn. Einem erhöhten Beförderungsentgeld würde ich 1x nachweislich widersprechen und natürlich die Fahrkarte für längere Zeit gut aufheben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rolba43hn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort. Inzwischen war ich am Bahnhof Marburg am Schalter. Der freundliche Beamte der meine Fahrkarten seinerzeit ausgegeben hat, las dieses Schreiben (hier oben eingestellt) sehr aufmerksam durch, sah sich meine Tickets an, schüttelte nur denKopf, griff zum Hörer und rief den zuständigen Sachbearbeiter an. Jetzt ist die Geschichte vom Tisch!

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