Hallo Zusammen,
ich erhielt gestern einen Brief von RatePAY, "letzte Mahnung", über einen zu zahlenden Betrag in Höhe von 460,- Euro incl. zweier Mahnbeträge vom 29.7. und 12.8.2019 für eine angebliche Bestellung bei ABOUT YOU.
Ich bin bisher weder Kunde dort, habe somit noch nie etwas bestellt und auch keinen anderen Schriftverkehr erhalten (z.B. die erste Mahnung). About You darauf angeschrieben, antwortet wie folgt:
Wir bedauern es sehr, dass Ihre Daten missbräuchlich verwendet wurden.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir Ihnen leider keine nähere Auskunft erteilen.
Wir bitten Sie eine Anzeige bei der Kriminalpolizei zu erstatten.
Gegenüber den Kriminalbehörden werden wir selbstverständlich sämtliche Schritte in die Wege leiten, damit Ihr Anliegen schnellstmöglich geklärt werden kann.
Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da.
Daraufhin habe ich geschrieben, dass man mir doch bitte mitteilen solle, auf welche Art und Weise denn die ("meine") Bestellung getätigt wurde. Habe darauf noch keine Antwort erhalten.
Soll ich tatsächlich eine Anzeige erstatten? Kann RatePay die Forderung tatsächlich einfordern? Vielen Dank!
About You/ RatePay, letzte Mahnung
15. August 2019
Thema abonnieren
Frage vom 15. August 2019 | 12:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
About You/ RatePay, letzte Mahnung
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#1
Antwort vom 15. August 2019 | 13:23
Von
Status: Lehrling (1092 Beiträge, 831x hilfreich)
Hallo,
Zitat:Soll ich tatsächlich eine Anzeige erstatten? Kann RatePay die Forderung tatsächlich einfordern?
Ich kann Dir nur empfehlen, eine Anzeige auf Grund von Datenmissbrauch zu erstatten.
So nimmt man auch Rate Pay den Wind aus den Segeln, weiterhin Druck auf Dich auszuüben.
Bei Rateway einmal schriftlich und nachweisbar (z.B. Einwurfeinschreiben) die Forderung zurückweisen mit Hinweis, dass Du bereits Anzeige zu dem Vorfall erstattest hast.
#2
Antwort vom 15. August 2019 | 13:24
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 582x hilfreich)
ZitatSoll ich tatsächlich eine Anzeige erstatten? :
Einfache Antwort: ja.
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#3
Antwort vom 24. Mai 2023 | 12:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe das gleiche Problem. Ich möchte eigentlich lieber Strafanzeige gegen RATEPAY stellen - z.B. wegen veruschten Betruges und Nötigung. Schließilch hat deren Forderung keine Rechtsgrundlage.
#4
Antwort vom 24. Mai 2023 | 12:29
Von
Status: Master (4917 Beiträge, 808x hilfreich)
Unfug.ZitatIch möchte eigentlich lieber Strafanzeige gegen RATEPAY stellen - z.B. wegen veruschten Betruges und Nötigung. :
#5
Antwort vom 24. Mai 2023 | 23:17
Von
Status: Unbeschreiblich (111497 Beiträge, 38592x hilfreich)
ZitatIch möchte eigentlich lieber Strafanzeige gegen RATEPAY stellen - z.B. wegen veruschten Betruges und Nötigung. :
Ja, man kann viele nutzlose Sachen machen ...
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