Ladung zum Strafantritt - wie vermeide ich die Haft?

15. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Arnold Uckx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladung zum Strafantritt - wie vermeide ich die Haft?

Hallo Leute,

ich benötige dringend Hilfe, weil ich von der Staatsanwaltschaft eine Ladung zum Strafantritt (Ersatzfreiheitsstrafe, Dauer 3 Monate, die Sendung kam normal per Brief, nicht per Zustellungsurkunde) erhalten habe. Ich habe 14 Tage Zeit, mich im Knast zu melden. Dies will ich verhindern. Habt ihr vielleicht eine Idee?

Folgendes ist passiert:

Vor einigen Jahren war ich länger arbeitslos und bezog Hartz 4, dann nahm ich wieder eine Arbeit auf, unterließ es jedoch, mich beim Jobcenter abzumelden. Ich bezog 6 Monate lang sowohl Hartz 4 als auch das Gehalt. Als es rauskam, mußte ich vor Gericht. Ich muß die Summe dem Jobcenter in Raten zurückzahlen und erhielt eine Geldstrafe - ich stellte einen entsprechenden Antrag auf Raten, bezogen auf die zurückzuzahlende Summe ans Jobcenter sowie auf die Geldstrafe i.H.v. 90 Tagessätzen à 25 EUR.

Während die Raten für die Rückzahlung bewilligt wurden, lehnte man meinen Antrag auf Raten für die Geldstrafe ab. Ich solle mit dem Rechtspfleger einen Termin für die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit machen. Diesem schrieb ich, daß mein Ratenantrag auch bzgl. der Geldstrafe gelten sollte. Danach sandte mir die Staatsanwaltschaft eine Nachricht, daß ich monatlich 125 Euro für die Strafe monatlich zahlen solle.

Da ich derzeit wieder arbeitslos bin und ALG 1 beziehe (dieses läuft noch diesen Monat, ab nächsten Monat habe ich wieder eine Arbeitsstelle, worüber ich der Staatsanwaltschaft aber nichts gesagt habe), pfeife ich seit längerer Zeit finanziell auf dem letzten Loch. Das wird sich ändern, aber momentan sieht es noch düster aus, bis zum Arbeitseintritt. Wegen der neuen Arbeit kommt auch die gemeinnützige Arbeit nicht in Frage. Deshalb bat ich die Staatsanwaltschaft, den Betrag herabzusetzen (gemäß § 42 StGB), was diese ebenfalls ablehnte.

Dann wandte ich mich an das Amtsgericht mit Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 459 StPO. Dort machte ich erneut genaue Angaben zu meiner finanziellen Situation wegen ALG 1-Bezuges, Schufa etc.
Dieser Antrag ist bisher noch nicht bearbeitet worden, es wird wohl also noch darüber entschieden. Die Staatsanwaltschaft erhielt ein Duplikat meines Antrages an das Amtsgericht. Gestern nun kam Post von der StA mit der Ladung zum Strafantritt.

Warum greifen die meinem Antrag beim Gericht einfach vor, auch wenn zu erwarten ist, daß der Antrag evtl. abgelehnt werden wird? Und ist die vormalige Forderung der Staatsanwaltschaft i.H. von 125 Euro (monatliche Ratenzahlung Geldstrafe) mit der Ladung zum Strafantritt hinfällig – und warum? Es gilt doch soweit ich weiß das „Verschlechterungsverbot".

Grundsätzlich hätte ich mit der 3-monatigen Haft kein Problem. Aber wer bezahlt dann die Miete und wer kümmert sich um meine Frau? Außerdem habe ich mich ja vertraglich verpflichtet, die neue Arbeit anzutreten, darüber weiß die Staatsanwaltschaft zwar nichts, aber vielleicht sollte ich denen das sagen. Und die Zeit bis dahin reicht weder fürs Absitzen der Haft noch für gemeinnützige Stunden.

Ich habe ihnen auch klargemacht, daß die Strafe sein muß – aber ich kann das Geld nicht *******n – das muß auch einer Staatsanwaltschaft klar sein. Deshalb beantragte ich eine angemessene Ratenzahlung. Wenn die nun mit der Ladung vom Tisch wäre, wäre meine neue Arbeit gefährdet und ich müßte deshalb wieder in Hartz 4.

Was kann ich denn noch tun? Ich bedanke mich schon jetzt herzlich für jede hilfreiche Idee.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Arnold,

also erst einmal: An dieser Situation bist du schuld, nicht der Staatsanwalt.
Nachdem, was du schreibst, hatten die schon genug Geduld mit dir.

Aber lassen wir das mal bei Seite:
Der einfachste Weg wäre die restliche Geldstrafe zu bezahlen - dann wäre die Haft vom Tisch.
Kannst du nicht einen Kredit aufnehmen oder dir das Geld von jemanden aus der Familie leihen?

Die Chance für eine neue Ratenzahlung halte ich für gering.
Die könntest du evtl. mit einem guten Anwalt erhöhen.
Wenn du aktuell arbeitslos bist, könnte dir Beratungshilfe zustehen.

Eine andere Möglichkeit wären noch die Sozialstunden, aber auch das ist schwierig, wenn schon die Ladung zum Haftantritt im Briefkasten liegt.
In manchen Bundesländern gibt es für diese Programme spezielle Anlaufstellen, da solltest du dich mal erkundigen oder hier bescheid sagen, in welchem Bundesland du wohnst.

Einige hier im Forum kennen sich sehr gut aus und können dann vielleicht helfen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Der einfachste Weg wäre die restliche Geldstrafe zu bezahlen Völlig richtig. Und falls das nicht geht, würde ich mich schleunigst an eine entsprechende Beratungsstelle (Straffälligenhilfe bzw. Gerichtshilfe) wenden - das ist natürlich keine Garantie für irgendwas, aber wenn es da einen Weg gibt, dann kennen die ihn.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Aber wer bezahlt dann die Miete https://www.hartz4.org/trotz-knast/#Wann_uebernimmt_das_Jobcenter_beim_Knastaufenthalt_die_Mietkosten

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Hmm, das hier ist eigentlich nicht so mein Sparte, aber mir kam gerade was in den Sinn und jemand anderes, der sich besser auskennt, weiß eventuell die womöglich hilfreiche Antwort:
wäre vielleicht ein von Beginn an offener Vollzug machbar oder wäre dafür erst eine Mindestzeit im geschlossenen Vollzug und evtl noch Weiteres notwendig?

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

wäre vielleicht ein von Beginn an offener Vollzug machbar Ja. Leider wird der nur allzu oft mit Freigang verwechselt - der aber ist nicht von Anfang an machbar...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hier wurde so ziemlich alles falsch gemacht.

Die Staatsanwaltschaft kann Raten nicht "gemäß § 42 StGB " herabsetzen. § 42 StGB gehört zu den Strafzumessungsvorschriften im Urteil und ist nur durch das Gericht anwendbar.

Alles was mit Ratenzahlung im Nachhinein zu tun hat läuft nach 459a durch die Staatsanwaltschaft.

Zitat:
Diesem schrieb ich, daß mein Ratenantrag auch bzgl. der Geldstrafe gelten sollte.


Die Rückzahlung an den Jobcenter hat mit der Geldstrafe nicht das Geringste zu tun. Auch hat die staatsanwaltschaft mit der Rückzahlung an das Jobcenter nichts zu tun, es sei denn es wurde Einziehung des Wertersatzes angeordnet.

Für den eigentlichen Ratenantrag wurden ja sicherlich alle relevanten Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft eingereicht und Angaben gemacht?! Wenn die Staatsanwaltschaft dann eine Rate von 125 € festlegt, ist das halt so. Irgendwelche versuche da im Nachhinein noch dran herum zu feilschen sind völlig sinnlos, wenn sich an der finanziellen Situation nichts geändert hat.

Auch der Antrag auf gerichtliche Entscheidung (übrigens nach §§ 459o , 462 StPO ) hinsichtlich einer Reduzierung der Raten ist natürlich relativ sinnlos, wenn zwischenzeitlich die Staatsanwaltschaft die Ratenzahlung bereits widerrufen hat. Wenn dann hätte sich der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Widerruf der Ratenzahlung richten müssen. Aber gut, das wird das Gericht wohl entsprechend umdeuten.

Wurde denn überhaupt schon etwas auf die Geldstrafe bezahlt?

Warum wurden während der Arbeitslosigkeit keine Sozialstunden abgeleistet?

Was hier mit Verschlechterungsverbot gemeint ist, ist auch relativ schleierhaft. Ich weiß natürlich, was das Verschlechterungsverbot strafrechtlich bedeutet, aber das kommt hier überhaupt nicht zum Tragen.

Wenn nicht das Gericht die Entscheidung der Staatsanwaltschaft noch aufhebt, bleibt als sicherer Weg der Haft zu entgehen nur die komplette Zahlung der Geldstrafe.

Je nach Bundesland gibt es vielleicht auch noch eine andere Möglichkeit, aber dazu müsste man zunächst mal wissen, in welchem Bundesland die ganze Sache spielt.

1x Hilfreiche Antwort

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