Heirat Deutsche mit einem nicht EU-Bürger, der Aufenthaltsrecht in Dänemark hat

15. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
regenbogen555
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat Deutsche mit einem nicht EU-Bürger, der Aufenthaltsrecht in Dänemark hat

Hallo zusammen,

ich hab schon versucht, Infos im Netz zu finden... aber bei uns ist es doch etwas spezieller, dass ich nichts finden konnte. Mein Freund kommt aus Afrika, ist bereits seit 6 Jahren in Dänemark - hat dort studiert und hat durch seine Tochter ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Nun wollen wir heiraten (also hier in Deutschland) und auch hier leben. Ich würde gern wissen, ob in diesem Fall auch alles so kompliziert ist, wie ohne Aufenthaltsrecht. Muss ein Heiratsvisum für Deutschland im Herkunftsland beantragt werden? Braucht er ein Ehefähigkeitszeugnis? Sind Deutschkenntnisse (A1) erforderlich?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von regenbogen555):
Muss ein Heiratsvisum für Deutschland im Herkunftsland beantragt werden?


Nein, ein sog. Heiratsvisum braucht er nicht. Das soll ja die Einreise zur Hochzeit ermöglichen. Da er einen regulären Aufenthalt in einem Schengenstaat hat, kann er natürlich ohne Visum zum Heiraten einreisen.

Für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, um hier die Ehe mit einer Deutschen zu führen, braucht er ein Visum zum Ehegattennachzug. Das muss er aber nicht in seinem Herkunftsland beantragen, sondern kann das bei der deutschen Vertretung in Dänemark machen. Ein Visum kann man immer dort beantragen, wo man dauerhaft legal lebt.

Zitat (von regenbogen555):
Braucht er ein Ehefähigkeitszeugnis?


Die Informationen, welche Dokumente man genau vorlegen muss, erhält man bei dem Standesamt, bei dem man heiraten will. Dort wird das individuell geprüft. Ihr könnt aber davon ausgehen, dass ein deutsches Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen wird. Wenn es große Schwierigkeiten bei der Beschaffung geben sollte, kann man einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Dokuments stellen. Über all das informiert das Standesamt.

Zitat (von regenbogen555):
Sind Deutschkenntnisse (A1) erforderlich?


Ja, das wird er nachweisen müssen. Es gibt kein afrikanisches Land, dessen Staatsbürger generell davon ausgenommen sind. Nur in begründeten Härtefällen gibt es Ausnahmegenehmigungen. Ein Flyer des BAMF hat alles recht übersichtlich zusammengefasst.

Bei aller Vorsicht, weil nicht klar ist, wie dieser Daueraufenthalt in Dänemark genau aussieht: Es könnte daneben noch die Möglichkeit geben, unabhängig von der Ehe nach Deutschland umzuziehen. Wenn er einen Daueraufenthalt - EU hat, könnte er sich in Deutschland Arbeit suchen. Dann gibt es keinen zwingenden A1-Nachweis. Es reicht, wenn er die Voraussetzungen für den Arbeitsplatz reichen (z.B. akademische Arbeit, Arbeitssprache Englisch).

Die Tochter ist wohl dänische Staatsbürgerin. Bringt er sie in die Ehe mit ein oder wird er sie in Dänemark zurücklassen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
regenbogen555
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Felicite,
das hilft uns schon einmal sehr weiter, hab 1000 Dank!
LG

0x Hilfreiche Antwort

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