Verstoß gegen Meldeauflage

15. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb455646-80
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
Verstoß gegen Meldeauflage

Und zwar hab ich ein für mich sehr bedrohliches anliegen.

Ich habe eine 14 tägige polizeiliche Meldeauflage. Dieser bin ich immer gewissenhaft nachgekommen. Bisher ganze 8 Monate.

Jedoch hatte ich einmal mich in der Woche geirrt, durch psychischen Stress, verqueren umständen, und bin demnach die darauffolgende woche zur meldung gefahren.

Da mir bis zum heutigen tage kein polizist bescheid sagte, dass ich nicht im Rhythmus liege, sondern seit 3! Besuchen auf dem Revier im irrglaube gelassen wurde wohl richtig zu liegen.

Gestern bekam ich ein schreiben meines anwaltes. Das gericht beabsichtigt den haftbefehl wieder zu vollziehen, wenn keine Entschuldigung für das nicht melden der einen woche nicht antretens vorliegt. Und dies soll bis 20.08 geklärt werden. Da ich am 21.08. Auf das revier müsste um mich zu melden da ich bis gestern im glaube war richtig im rythmus zu liegen, geht in mir jetzt ne riesige angst um dass dort die schellen klicken....

Ich hab mich jedoch niemals bewusst in der woche geirrt und es ist einmalig geschehen, denn ich befinde mich nach wie vor im 14 tägigen Rhythmus seit den letzten 3 Meldungen, jedoch leider...um eine woche nach hinten verschoben. Und kein polizist wies mich hin obwohl sie dem gericht 4 wochen vorher schon Info gaben. Man hat mich im irrglauben gelassen.


Fragen nun:

In wie weit kommt das gericht mit dem haftbefehl durch?

Was meinen diese mit Entschuldigung?

Kann man mich wegen diesem einmaligen verstoß, welcher offensichtlich nicht als mutwillig einzuordnen ist, da der rythmus vor liegt jedoch um diese eine woche verschoben, inhaftieren lassen?


Bitte um schnelle antwort. Ich komm gar nicht mehr klar. Und dass ich natürlich jetzt angst habe am mittwoch dort aufzutreten mit dem gedanken die verknacken mich....oh man

Lieben DANK an Euch

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

In wie weit kommt das gericht mit dem haftbefehl durch? Keine Ahnung - das ist hier kein Hellseherforum.

Was meinen diese mit Entschuldigung? Z. B. einen Krankenhausaufenthalt.

Kann man mich wegen diesem einmaligen verstoß, welcher offensichtlich nicht als mutwillig einzuordnen ist, da der rythmus vor liegt jedoch um diese eine woche verschoben, inhaftieren lassen? Komische Frage. Selbstverständlich kann man das. Oder dachten Sie, die entsprechende Ankündigung des Gerichtes sei so eine Art Scherz?

-- Editiert von muemmel am 16.08.2019 00:17

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb455646-80
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Ernsthaft?

Weder liegt hier ein gröblicher verstoß, vorsatz oder fluchtgefahr vor.

Die meldung ist ja dennoch, im 14 tägigen Rhythmus gelaufen. Hier hat sich eine woche verschoben. Das Gericht sieht doch im nachhinein dass ich niemals schuldhaft diesen "verstoß" gemacht habe.

Im prinzip hätte mich die polizei informieren können bei meinen Meldungen? Man hat mich im unglauben gelassen wohlwissend dass ich mit einer woche im verzug bin.

Die meldepflicht besagte aller 14 tage!

Ich kam einmal eine woche zu spät ubd nicht zwei! Sprich ich hab KEINE 4 wochen luft dazwischen! Sondern 1! Wie kann man mir da vorsatz unterstellen und einen haftbefehl begründen obwohl ich zuverlässig beim bewöhrungshelfer bin und immer meine auflagen eingehalten habe?

Hat jemand mal was von menschlichkeit gehört? Dass man sich einmal verrechnen kann? Ist das nicht legitim?

Ich habe die auflagen weiter geführt im Rhythmus!!! Wäre es mutwillen hätte ich mit Sicherheit keinen mut mehr gehabt zum revier zu fahren!!

Völliger blödsinn mich dafür zu verhaften! Jetzt mal ernsthaft!

Ich hab mich in einer einzigen woche geirrt und bin danach knapp 7 wochen weitergelaufen in meinem rythmus, jedoch um eine woche versatz!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb455646-80
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich war am:

19.06 zur Meldung danach hätte ich am 03.07 wieder hin gemusst. Da ich mich jedoch durch stress und Umstände in der woche verrechnet hab und davon ausging letzte woche gewesen zu sein, ging ich am 10.07. hin und meldete mich, hier war ich noch im glauben richtig zu liegen! NIEMAND HAT MIR AUF DER POLIZEI NACH BLICK IN DEN MELDEORDNER MITGETEILT DASS ICH EINE WOCHE ZU SPÄT BIN!

Somit dachte ich dass alles gut ist.

Danach bin ich wieder am 24.07 hingegangen und hab mich gemeldet. 14 Tage später!! Wieder hat man mir nicht gesagt dass ich letzte woche hätte kommen müssen!!

Folglich ging ich 14 Tage später wieder auf die Polizei zum melden. Die war dann der 07.08. AUCH HIER SAGTE MAN MIR NICHTS!!

Gestern bekam ich post vom Anwalt dass dass gericht am 05.08 (2 Tage vor meiner Meldung am 07.08.!!!) der Polizei telefonierte. Das gericht hatte die aktuelle Meldung nicht vorliegen, den ordner. Demnach erging jetzt die Androhung des Haftbefehls.

Es IST NICHT MEINE SCHULD dass man mich ins offene messer rennen lassen hat! Bereits beim ersten mal hätten die mir bescheid sagen können dass ich im verzug bin!!!

Wie gesagt, dem gericht fehlt der 03'07 und dass ich dafür keine Krankenhaus meldung habe weil ich nie einrs besucht habe kann doch jetzt nicht grund sein mich zu verknacken!

Man sieht doch logisch dass das nur auf ein verirren in der woche herrühren kann da der rythmus eingehalten wurde!!!!!!

Was wird das denn hier?
Willkür? Unmenschliches vorangehen?

Ich werd mich niemals dafür inhaftieren lassen!!! Nicht dass die polizei mich selbst hat ins messer laufen lassen, wider besseren wissens!!!



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb455646-80
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Weiterhin hat die polizei das gericht belogen indem diese behauptet haben ich wäre am 10.07 nicht persönlich da gewesen und hätte mich telefonisch nur gemeldet.

Das ist verlogen bis zum geht nicht mehr, da ich am 10.07 anwesend war und unterschrieben habe! Wie sonst soll meine unterschrift auf das meldeblatt gekommen sein??????

Das ist hier die reinste willkür!

Sagt mir nicht dass das rechtens ist was die machen!!!!

Einsperren für DEN IHRE FEHLER??
niemals!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb455646-80
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

(Editiert und Thread geschlossen - offenbar möchte der TE ausschließlich Wunschantworten)


-- Editiert von Moderator am 16.08.2019 02:28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Wieso schrauben Sie sich denn dermaßen hoch - vor allem, weil niemand anderes Schuld hat als Sie?

Sie können jammern und wüten, bis Sie umfallen - Sie sind erwachsen und doch wohl in der Lage, einen simplen Termin im 14-tägigen Rhythmus einzuhalten.... Oh, stimmt ja - sind Sie ja nicht. Also sollten Sie Ihre Energie mal eher in eine nachvollziehbare Erklärung, und zwar

Zitat (von fb455646-80):
bis 20.08
stecken. Den
Zitat (von fb455646-80):
psychischen Stress, verquere umstände,
mal ausführen und geloben, daß man sich in Zukunft auf Sie besser verlassen kann als jetzt. Und vor allem diesen Ton von "Ich hab doch gar nichts falsch gemacht, alle wollen mir was" rausnehmen, sonst sehe ich da keine Chance auf ein Entgegenkommen des Richters.

Es ist weder Willkür noch Unmenschlichkeit - es ist schlicht die Konsequenz dessen, wenn man sich nicht an Vorgaben hält. Die Polizisten sind jedenfalls weder Ihre Kindermädchen noch Ihr Sekretariat.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Es gibt so etwas wie "Kalender".
Unter Umständen wird man dem Gericht glaubwürdig erklären müssen, weshalb man den nicht bedienen konnte / wollte.


Da bereits ein Anwalt involviert ist, wäre es wohl am besten wenn der sich des Problems annehmen und die Kommunikation führen würde?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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