Pflichtanteil bei einem Berliner Testament bei einem Stiefelternteil

15. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jünter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtanteil bei einem Berliner Testament bei einem Stiefelternteil

Hallo,
mein Vater und meine Stiefmutter haben im Rahmen eines Berliner Testaments mich als Haupterben eingesetzt und meinem Bruder nur den Pflichtanteil zugesprochen. Mein Vater ist vor 2 Jahren verstorben und meine Stiefmutter jetzt vor kurzem. Bekommt mein Bruder jetzt 25% vom kompletten Erbe, oder nur den Pflichtanteil von der Hälfte (die meines Vaters), also insgesamt 12,5% vom gesamten Erbe.

Vielen Dank im Voraus. Ich hoffe das ich die Frage verständlich gestellt habe.

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Dein Bruder hat einen Pflichtteilsanspruch auf den Tod des Vaters (1/8 in bar). Diesen Anspruch muss /kann er innerhalb von drei Jahren (nach dem Tod des Vaters) geltend machen. Hierzu hat er also nur noch ein Jahr Zeit. Maßgeblich ist der Nachlass des Vaters.

Zitat:
Bekommt mein Bruder jetzt 25% vom kompletten Erbe, oder nur den Pflichtanteil von der Hälfte (die meines Vaters), also insgesamt 12,5% vom gesamten Erbe.

Die Annahme, dass jedem Ehegatten die Hälfte des Vermögens "gehört", ist falsch. Beim gesetzlichen Güterstand gibt es kein gemeinsames Vermögen.

-- Editiert von cruncc1 am 15.08.2019 22:44

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
also insgesamt 12,5% vom gesamten Erbe.


Er bekommt nur 12,5% (=1/8) vom Nachlass Deines Vaters. Wenn der Wert des Nachlasses zufällig der Hälfte des Gesamtvermögens entspricht, dann bekommt er also nur 6,25% des Gesamtvermögens.

Die 3-Jahresfrist für die Einforderung des Pflichtteils läuft zudem bereits seit dem Tod Deines Vaters.

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