Schädlinge

16. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Major_Tom123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schädlinge

Hallo, liebes Forum,

kurz zu meiner Situation. Ich wohne zurzeit in einem Wohnheim für Schüler eines Kollegs. In den vergangenen Tagen sind mehr vermehrt Schaben in der Küche aufgefallen. Ich bin kein Ordnungsfanatiker, aber die normale Grundhygiene herrscht in der Küche. Darüber hinaus habe ich alle meine Vorräte in luftdichten Behältern verpackt und bringe täglich den Müll raus. Zu erwähnen ist, dass es natürlich ein Haus mit 5 Stockwerken zu je 4 Zimmern ist. Das entwickelt sich natürlich zunehmend zur Belastung, jedoch war die Wohnheimverwaltung recht unkooperativ in anderen Belangen und wälzte Probleme gern auf die Schüler (Mieter) ab, bzw. bezichtigt sie der Schuld, wenn irgendetwas im Hause nicht stimmte. Daher habe ich etwas Angst, die Verwaltung zu kontaktieren, da ich Angst habe, dass ich auf den Kosten für den Kammerjägern sitzen bleibe.
Meine Fragen wären also:

- ob ich erst den Vermieter kontaktieren soll und dieser holt dann den Kammerjäger, oder ob ich auf eigene Faust den Kammerjäger kontaktieren soll?
- Was, wenn der Vermieter mir die Schuld gibt?

Lieben Gruß

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn du den Kammerjäger bestellst, wirst du ihn bezahlen müssen. Der Vermieter ist dann raus, selbst wenn der Kammerjäger nötig war, denn Gefahr war ja nicht um Verzug und für alles andere muss dem Vermieter erst mal die Möglichkeit gegeben werden, es selbst zu beauftragen.

Wenn du hingegen dem Vermieter den Befall meldest, wird der gegebenenfalls den Kammerjäger bestellen - oder eben nicht. Jedenfalls muss er ihn bei Bestellung erst mal bezahlen.
Will er dir "die Schuld" geben und seine Kosten von dir zurück, wird er beweisen müssen, dass du auch Schuld bist. Das wird schwierig bis unmöglich.

Wahrscheinliche Folgen deiner Meldung:
1. Möglichkeit: der Vermieter macht gleich einen Jahresvertrag mit dem Kammerjäger. Die Kosten dafür legt er dann auf die Betriebskosten um. Laut Betriebskostenverordnung ist das möglich, kommt drauf an was in deinem Mietvertrag steht. Auf jeden Fall sind die Viecher weg, Kammerjäger können das.
2. Möglichkeit: Der Vermieter sieht keinen Befall und unternimmt nichts. Wenn du ihn mit Fristsetzung zur Beseitigung des Befalls aufforderst und die Frist erfolglos abgelaufen ist, dann kannst du selbst einen Kammerjäger bestellen und die Kosten dafür anschließend von der Miete abziehen. Aber dann musst du auch beweisen dass der Kammerjäger nötig war und der Vermieter rechtzeitig informiert wurde.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.049 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen