Hallo Community,
ich werde in eine Wohnung ziehen, die ich nicht frisch renoviert übernehmen werde (der aktuelle Vormieter wird keine Renovierung vornehmen, die Zimmer sind im guten -wenngleich nicht tadellosem- Zustand.
Jetzt ist im Vertrag folgende Passage: "Der Mietgegenstand wurde im renovierten Zustand übergeben. Der Mieter
ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen fachgerecht durchzuführen, soweit sie durch seine Abnutzung bedingt sind. Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Streichen von Wänden, Decken etc....."
Aber das stimmt doch gar nicht? Ich übernehme die Wohnung doch gar nicht renoviert? Kann man mir da nicht bei Auszug einen Strick draus drehen?
Kann man beim Übergabeprotokoll das festhalten- auch wenn das dann quasi konträr zu dem im Vertrag ist? Oder sollte man darauf pochen, dass der Vertrag angepasst wird?
Danke Euch für die Hilfe. Bin ratlos.
Lüge im Mietvertag? Muss ich jetzt etwa für Schönheitsreparaturen aufkommen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Dann unterschreiben Sie es nicht so.ZitatAber das stimmt doch gar nicht? Ich übernehme die Wohnung doch gar nicht renoviert? :
was heißt einen Strick daraus drehen? Wenn Sie in eine renovierte Wohnung einziehen, wie Sie dann bestätigt haben werden, wenn Sie das so unterschreiben, müssen Sie beim Auszug eben die entsprechenden Renovierungsarbeiten durchgeführten, wenn das so und wirksam im Mietvertrag festgehalten ist.ZitatKann man mir da nicht bei Auszug einen Strick draus drehen? :
ICH würde darauf bestehen, dass der Vertrag entsprechend angepasst wird.ZitatKann man beim Übergabeprotokoll das festhalten- auch wenn das dann quasi konträr zu dem im Vertrag ist? Oder sollte man darauf pochen, dass der Vertrag angepasst wird? :
-- Editiert von fb367463-2 am 16.08.2019 19:53
Renoviert im rechtlichen Sinne ist eine Wohnung nicht nur dann, wenn sie direkt vor dem Einzug renoviert wurde. Auch bei nur geringfügigen Abnutzungsspuren gilt eine Wohnung als renoviert.
Der Vermieter wird sich dann also auf den Standpunkt stellen, dass die Abnutzungsspuren geringfügig sind und Du den Zustand als renoviert anerkannt hast. Später beim Auszug zu beweisen, dass die Abnutzung tatsächlich mehr als nur geringfügig war ist dann nur sehr schwer zu beweisen.
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Da die Wohnung noch nicht bezogen ist, gibt es zwei Optionen:
1) Den Vertrag ändern
2) Den Vermieter auffordern die Wohnung zu renovieren und zwar vor der Übergabe bzw. dem Vertragsbeginn
Sollte der Vermieter sich zu beiden Dingen weigern, obwohl die Wohnung offensichtliche Abnutzungsspuren enthält, kannst du vermutlich direkt zum Anwalt laufen denn eine andere Sprache wird da leider nicht gesprochen.
ZitatDa die Wohnung noch nicht bezogen ist, gibt es zwei Optionen: :
1) Den Vertrag ändern
2) Den Vermieter auffordern die Wohnung zu renovieren und zwar vor der Übergabe bzw. dem Vertragsbeginn
Sollte der Vermieter sich zu beiden Dingen weigern, obwohl die Wohnung offensichtliche Abnutzungsspuren enthält, kannst du vermutlich direkt zum Anwalt laufen denn eine andere Sprache wird da leider nicht gesprochen.
Ich geh mal davon aus das diese Antwort nicht ernst gemeint ist.
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