Lüge im Mietvertag? Muss ich jetzt etwa für Schönheitsreparaturen aufkommen?

16. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Naaduschka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lüge im Mietvertag? Muss ich jetzt etwa für Schönheitsreparaturen aufkommen?

Hallo Community,

ich werde in eine Wohnung ziehen, die ich nicht frisch renoviert übernehmen werde (der aktuelle Vormieter wird keine Renovierung vornehmen, die Zimmer sind im guten -wenngleich nicht tadellosem- Zustand.

Jetzt ist im Vertrag folgende Passage: "Der Mietgegenstand wurde im renovierten Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen fachgerecht durchzuführen, soweit sie durch seine Abnutzung bedingt sind. Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Streichen von Wänden, Decken etc....."

Aber das stimmt doch gar nicht? Ich übernehme die Wohnung doch gar nicht renoviert? Kann man mir da nicht bei Auszug einen Strick draus drehen?
Kann man beim Übergabeprotokoll das festhalten- auch wenn das dann quasi konträr zu dem im Vertrag ist? Oder sollte man darauf pochen, dass der Vertrag angepasst wird?

Danke Euch für die Hilfe. Bin ratlos.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Naaduschka):
Aber das stimmt doch gar nicht? Ich übernehme die Wohnung doch gar nicht renoviert?
Dann unterschreiben Sie es nicht so.

Zitat (von Naaduschka):
Kann man mir da nicht bei Auszug einen Strick draus drehen?
was heißt einen Strick daraus drehen? Wenn Sie in eine renovierte Wohnung einziehen, wie Sie dann bestätigt haben werden, wenn Sie das so unterschreiben, müssen Sie beim Auszug eben die entsprechenden Renovierungsarbeiten durchgeführten, wenn das so und wirksam im Mietvertrag festgehalten ist.

Zitat (von Naaduschka):
Kann man beim Übergabeprotokoll das festhalten- auch wenn das dann quasi konträr zu dem im Vertrag ist? Oder sollte man darauf pochen, dass der Vertrag angepasst wird?
ICH würde darauf bestehen, dass der Vertrag entsprechend angepasst wird.

-- Editiert von fb367463-2 am 16.08.2019 19:53

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Renoviert im rechtlichen Sinne ist eine Wohnung nicht nur dann, wenn sie direkt vor dem Einzug renoviert wurde. Auch bei nur geringfügigen Abnutzungsspuren gilt eine Wohnung als renoviert.

Der Vermieter wird sich dann also auf den Standpunkt stellen, dass die Abnutzungsspuren geringfügig sind und Du den Zustand als renoviert anerkannt hast. Später beim Auszug zu beweisen, dass die Abnutzung tatsächlich mehr als nur geringfügig war ist dann nur sehr schwer zu beweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Shrank
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Da die Wohnung noch nicht bezogen ist, gibt es zwei Optionen:

1) Den Vertrag ändern
2) Den Vermieter auffordern die Wohnung zu renovieren und zwar vor der Übergabe bzw. dem Vertragsbeginn

Sollte der Vermieter sich zu beiden Dingen weigern, obwohl die Wohnung offensichtliche Abnutzungsspuren enthält, kannst du vermutlich direkt zum Anwalt laufen denn eine andere Sprache wird da leider nicht gesprochen.

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Shrank):
Da die Wohnung noch nicht bezogen ist, gibt es zwei Optionen:

1) Den Vertrag ändern
2) Den Vermieter auffordern die Wohnung zu renovieren und zwar vor der Übergabe bzw. dem Vertragsbeginn

Sollte der Vermieter sich zu beiden Dingen weigern, obwohl die Wohnung offensichtliche Abnutzungsspuren enthält, kannst du vermutlich direkt zum Anwalt laufen denn eine andere Sprache wird da leider nicht gesprochen.


Ich geh mal davon aus das diese Antwort nicht ernst gemeint ist. ;)

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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