Schlüsselübergabe an Firma

16. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
go522869-30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüsselübergabe an Firma

Hallo,
ich habe Mitte Juli bis Anfang August als Bürokraft für eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Ich wurde dann leider krank und wurde gekündigt zum 09.08.
Heute bekam ich eine E-Mail das ich noch die Schlüssel des Kundenunternehmens abgeben soll bis 21.08. ansonsten, ich zitiere: "Andernfalls werden wir Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen."
Problem ist ich war heute bis 18 Uhr nicht zu Hause bzw. in der Stadt. Ich habe 20min später auf die E-Mail geantwortet, dass ich von Montag früh morgen bis Mittwoch spät abends nicht zu Hause sein werde, da wir wegfahren um uns Wohnungen in 400km Entfernung anzugucken für ein Studium. Ich habe darin angeboten frühstens Donnerstag die Schlüssel persönlich abzugeben oder sie Montagmorgen bevor wir losfahren sie mit Zeugen in den Briefkasten von denen zu werfen ( die Schlüssel würden dann ca. 2h darin liegen, bis die ersten im Büro sind).
Eine Antwort habe ich leider nicht bekommen, obwohl bis 17 Uhr dort gearbeitet wird.
Ich habe die Schlüssel ganz vergessen, da ich gerade im Stress bin mit Unibewerbungen, Bafög, Wohnung suchen und die eigene auszugfertig machen.
Ist so eine 3 Tages Frist gerechtfertigt und was für Kosten sollten da entstehen? Der eine Schlüssel ist für die Eingangstür vorne und hinten, der 2. Schlüssel für das Büro und dann hab ich noch einen Zeiterfassungschip.
Eine Antwort vor Montag 8 Uhr kann ich wohl nicht mehr erwarten, aber wir fahren schon um 6 los um um 11 Uhr den ersten Termin zur Besichtigung warzunehmen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von go522869-30):
oder sie Montagmorgen bevor wir losfahren sie mit Zeugen in den Briefkasten von denen zu werfen

Dann würde ich das so machen. Am besten nicht nur mit Zeugen sondern auch per Video filmen.



Zitat (von go522869-30):
was für Kosten sollten da entstehen?

Austausch der Schließanlage für einen Wohn- / Geschäftkomplex? Irgendwo zwischen 2.000 und 50.000 EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go522869-30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, ja dann werd ich das wahrscheinlich so machen müssen, finde es nur bisschen unverschämt, so eine kurze Frist zu setzen, hätten sie auch in der Kündigung mit vermerken können innerhalb der 2 Wochen abzugeben.

Das mit dem Austauschen verstehe ich leider nicht, wieso man das machen sollte.
Ich meine die Schlüssel sind ja noch in meinem Besitz, sind also nicht verschwunden und sie wissen wo man sie herbekommt, wobei ich mich ja nicht mal weigere diese abzugeben. Wieso Firmen immer gleich übertreiben bei soetwas.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

Zitat:
Danke, ja dann werd ich das wahrscheinlich so machen müssen, finde es nur bisschen unverschämt, so eine kurze Frist zu setzen


Eigentlich hätte man die Schlüssel bereits am 09.08. zurückgeben müssen. Im übrigen ist die Frist aus meiner Sicht lange genug.

Zitat:
Das mit dem Austauschen verstehe ich leider nicht, wieso man das machen sollte.


Weil man mit dem Schlüssel so herrlich unbefugt in eine Fremde Firma kommt.

Zitat:
Ich meine die Schlüssel sind ja noch in meinem Besitz, sind also nicht verschwunden und sie wissen wo man sie herbekommt, wobei ich mich ja nicht mal weigere diese abzugeben.


Du hast eine Bringschuld. Nicht " die wissen wo man sie herbekommt" sondern du hast sie zurückzugeben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17449 Beiträge, 6492x hilfreich)

Du kannst dich natürlich aufregen über Frist und Stil, das ändert aber nix am Sachverhalt: Du bist der Säumige. Die Firma macht Druck - durch die kurze Frist, durch Ankündigung von Maßnahmen.
Aber 'so schnell schießen die Preußen dann auch wieder nicht': Auch die Firma hat darauf zu achten, dass nicht unnötig Kosten verursacht werden - so schnell wird das also wohl nichts mit dem Austausch, zumal du ja mitgeteilt hast, wie du es anpacken willst und wie bald.
Du könntest freilich auch jemanden beauftragen, die Schlüssel zurück zu bringen, natürlich mit Quittung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich würde letzteres bevorzugen. Denn kaum ein Briefkasten ist so abgesichert, dass da Dritte nicht rankommen.

Im übrigen verstehe ich die Aufregung des Fragestellers nicht. Es sollte selbstverständlich sein, dass man Sachen, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurück gibt. Und Selbstverständlichkeiten schreibt man doch nicht in irgendwelche Kündigungsschreiben.

wirdwerden

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#6
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
...
Es sollte selbstverständlich sein, dass man Sachen, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurück gibt.
...


Die Schlüssel sind aber nicht Eigentum des AG. Die Schlüssel sind Schlüssel eines Kunden des AG. Insofern ist unklar wo die zuständige Rückgabestelle gewesen wäre, i.d.R.. da wo der TE diese auch erhalten hat.

Meiner Meinung nach besteht für den TE keinerlei Gefahr einer Schadensersatzforderung wenn der die Schlüssel erst am 22.08 in der Firma zurückgibt.

Falls Möglich würde ich den Schlüssel durch eine Vertrauensperson überbringen lassen, oder eben persönlich am 22.08 abgeben. Ein anonymes Einwerfen in einen normalen Briefkasten würde ich ohne konkrete Zustimmung des AG nicht machen.

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