Kindesunterhalt Differenz nachzahlen?

16. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Benzer1990
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt Differenz nachzahlen?

Ich bin zur Zeit etwas ratlos.
Meine Ex Partnerin, die Mutter meines Sohnes, verlangt von mir Rückwirkend eine Nachzahlung vom Kindergeld.

Seit 2017 (Sohn 8Jahre alt) bin ich aus der Lehre raus und arbeite seitdem fest, seit dem Tag an hatte mir das Jugendamt auferlegt, ich glaube ohne Titel, dass ich monatlich 201€ zahlen soll, direkt ab die Mutter.

Das tat ich bis vor kurzem immer pünktlich.
Vor kurzem sagte sie mir, dass sie mit dem Jugendamt telefoniert hätte und die ihr sagten, dass ich ab sofort 304€ zahlen soll.
Also Düsseldorfer Tabelle, erste Stufe.
Das tue ich seit dem auch regelmäßig.

Jetzt fordert sie bis 2017 den Differenzbetrag zurück, ca. 2500€.

Ich habe mich in den Jahren an die Aussage des Jugendamts gehalten und kam nie in Zahlungsverzug.

Hat jemand Rat für mich?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Also Sie haben das Kindergeld erhalten oder wie hatten Sie sich geeinigt? Wie kam man auf die 201 €?

Zitat (von Benzer1990):
ich glaube ohne Titel
Sowas sollte man aber eigentlich wissen :)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich gehe jetzt davon aus das die Mutter Kindergeld direkt erhält und das Sie zusätzlich Kindesunterhalt an die Mutter zahlen müssen.

Die Höhe des Kindesunterhaltes richtet sich nach den grundsätzlichen Bedürfnissen des Kindes. Laut Düsseldorfer Tabelle beträgt dieser Satz z.Z. in der ersten Stufe für ein achtjähriges Kind sogar 406€.

Allerdings müssen Sie nicht mehr zahlen als sie dazu finanziell in der Lage sind, ein sogenannter Selbstbehalt verbleibt ihnen immer. Ein Anspruch von 304€ könnte entstehen wenn Sie ca. 1500€ netto verdienen.

Allerdings entsteht der Anspruch auf Kindesunterhalt erst mit der berechtigten Forderung. Hat die Mutter in der Vergangenheit nur 201€ gefordert und haben Sie dies immer bezahlt so besteht kein Anspruch auch eine Nachforderung. Fordert die Mutter nun 304€ und ist dieser Anspruch aufgrund ihres Einkommens berechtigt, dann müssen Sie nun 304€ zahlen, aber nicht rückwirkend.



-- Editiert von pk2019 am 17.08.2019 14:22

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