Anrechnung von angespartem Vermögen aus unantastbarer Kriegsopferrente für Pflegekosten

16. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
DocStrange
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)
Anrechnung von angespartem Vermögen aus unantastbarer Kriegsopferrente für Pflegekosten

Meine Mutter ist schwerbehindert (GdB 100) und bezieht eine Kriegsbeschädigten-Grundrente nach BVG § 30+31. Diese ist nach meinem Kenntnisstand nicht antastbar bzw. anrechenbar.
Wie verhält es sich, wenn diese Rente monatlich auf ein Sparkonto überwiesen wird und so im Laufe der Jahrzehnte ein kleines Vermögen entsteht? Muss das angesparte Geld denn zuerst für die Pflegekosten aufgebraucht werden, ehe Ansprüche auf Sozialhilfe zur Deckung der Pflegekosten bestehen?
Die Pflegebedürftigkeit ist altersbedingt und keine anerkannte Folge der Schädigung.

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7 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von pa439166-29):
Diese ist nach meinem Kenntnisstand nicht antastbar bzw. anrechenbar.
Richtig. Für den Fall von Sozialhilfe nach SGB XII wird diese Grundrente nicht angerechnet.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__82.html
Absatz 1
Zitat (von pa439166-29):
Wie verhält es sich, wenn diese Rente monatlich auf ein Sparkonto überwiesen wird und so im Laufe der Jahrzehnte ein kleines Vermögen entsteht?
Die Frage ist eher, welches Einkommen hat deine Mutter ansonsten, damit sie die Grundrente *anlegen/sparen* kann?
Zitat (von pa439166-29):
Die Pflegebedürftigkeit ist altersbedingt und keine anerkannte Folge der Schädigung.
Dann würde wahrscheinlich keine jahrzehntelange Ansparung mehr möglich sein. Ich sehe gar keine Notwendigkeit, das Geld beiseite zu legen.

Da diese Grundrente zum *privilegierten* Einkommen nach SGB XII gehört, würde sie nicht anrechenbar sein--- egal, auf welchem Konto sie liegt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
DocStrange
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Beide Elternteile kommen -solange sie noch nicht im Heim sind- gut mit der Pension meines Vaters zurecht. Eigene Einkünfte hat meine Mutter als Hausfrau nie gehabt. Bei größeren Anschaffungen wird gerne mal was vom Sparkonto abgehoben, aber da die Rente bereits seit Kriegsende gezahlt wird, ist im Laufe der Jahrzehnte dennoch ein ansehnliches Vermögen von über TEUR 100 entstanden...
Eigentlich sollte ich das mal erben, aber ich befürchte, dass das Sozialamt einen nicht dafür belohnt, dass man in der Vergangenheit sparsam war. Was weg ist, ist weg - was da ist, wird herangezogen?
Verschenken geht jetzt auch nicht mehr, da die Pflegebedürftigkeit mit Sicherheit in wenigen Jahren eintreten wird. Der Sozialhilfeträger könnte den Rückforderungsanspruch des verarmten Schenkers (es besteht ja ein Rückforderungsrecht aus § 528 BGB ) gemäß § 93 SGB XII auf sich überleiten und dann an mich herantreten.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von pa439166-29):
aber da die Rente bereits seit Kriegsende gezahlt wird, ist im Laufe der Jahrzehnte dennoch ein ansehnliches Vermögen von über TEUR 100 entstanden...
Achso---die Rente wurde schon zu Sparvermögen...
Dann stellt sich das tatsächlich anders dar. Dann ist im Fall des Falles nur die weiterhin laufende mtl. Grundrentenzahlung privilegiert/nicht anrechenbar.
Die Summe, die nun elterliches Vermögen ist (egal, aus welcher Spar-Idee entstanden), ist einzusetzen, bevor das Sozialamt nach SGB XII eintritt.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html

Sieh es mal so: Deine Eltern haben lange fürs Alter vorgesorgt. Nun sind sie alt und können ihre private Vorsorgeleistung bei Bedarf einsetzen. Sie wollten und müssen nicht ihre Kinder damit belasten---oder gar die Allgemeinheit.
Trotzdem können deine Eltern jederzeit frei verfügen über ihr Sparvermögen--- es muss keineswegs auf diesem Stand bleiben. Sie sollen sich nur nicht absichtlich vermögenslos machen.
Zitat (von pa439166-29):
dass das Sozialamt einen nicht dafür belohnt, dass man in der Vergangenheit sparsam war. Was weg ist, ist weg - was da ist, wird herangezogen?
Ja, so ungefähr. Es bliebe ein geringer Vermögensfreibetrag. Das Sozialamt ist nun mal für Bedürftige zuständig.
...und erben--- geht doch eh erst nach dem Tod.
Und die Geschenk-Idee---- man weiß weder, wie alt deine Eltern werden noch wie teuer die Pflege und der Unterhalt werden----

und gibt es hier den günstigen Fall?
eher der makaberste: Soll etwas zum Erben übrig bleiben, sollten deine Eltern möglichst schnell sterben und möglichst kurz nur Pflegekosten benötigen. Ist aber doch keine Option. :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
DocStrange
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, das ist keine Option...

Trotzdem ärgerlich, dass diejenigen, die ihr Leben lang das Geld mit vollen Händen ausgeben am Ende besser gestellt sind, als diejenigen, die sparsam leben.

Bin gespannt, ob das neue Gesetz von dem Heil hier auch irgendwas neu regelt.

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#5
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Wieso soll die Allgemeinheit für die spätere Versorgung deiner Eltern aufkommen, nur damit du am Ende ein nettes Sümmchen erbst??
Wo bitte steht, dass die Rente zum Vererben gedacht ist??? Welche Kriegsfolgen hast DU denn???

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32007 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von pa439166-29):
Trotzdem ärgerlich, dass diejenigen, die ihr Leben lang das Geld mit vollen Händen ausgeben am Ende besser gestellt sind, als diejenigen, die sparsam leben.
Ich meine, da verwechselst du was. Niemand ist dann im Alter und bei Pflegebedürftigkeit besser gestellt.
Es zahlt nur uU ein anderer dafür.
Und längst nicht alle, die lange sparsam leben, haben im Alter genug für ihre Pflege.

Nimm es bitte nicht übel:
Wir werden fast alle viel zu alt. Wir werden fast alle pflegebedürftig. Wir wollen alle beste Pflege. Wir wollen dafür möglichst wenig bezahlen. Wir alle wollen in jungen Jahren niemals was von Vorsorge hören.
Woher haben wir diese Denke? Wie lange wollen wir uns diese Denke noch leisten?

Was die SPD da vorlegt, wird so nicht durchgehen. Und für potentielle Erben hat Herr Heil mW gar nichts vorgesehen.
Es geht in dem Entwurf doch in erster Linie um höhere Freibeträge für unterhaltspflichtige Kinder.
Du aber stellst doch den Fall relativ wohlhabender Pensionäre vor, die von ihrer Altersvorsorge ihre Altersversorgung selbst bezahlen können.---Ganz andere Schublade.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Hallo,

Deine Eltern sind durchaus besser gestellt als Menschen, die nicht für's Alter sparen konnten oder wollten.
Vielleicht geben sie ihr Vermögen mal aus für eine Rundumbetreuung daheim. Kann ein Sozialhilfeempfänger nicht.
Sie könnten sich auch ein besseres Heim aussuchen und hätten dort mehr als nur monatlich ein Taschengeld von etwas über 100 Euro.

Mit welchem Recht erwartest Du, das Geld sollte zum Vererben übrig bleiben?

Aber Du solltest Deine Eltern trotzdem ermutigen, sich was zu gönnen. Meine Eltern haben auch immer nur gespart fürs Alter. Ein Ferienhaus in Südfrankreich wollten sie sich in Rente kaufen. Tja. Mein Vater wurde nur 61. Daher sag ich meiner Mutter andauernd: nun kauf Dir endlich eine neue Sofagarnitur, ein neues Auto etc... Für mich, damit ich mal was erbe, musst Du nicht sparen. Gönn Dir auch mal was. Ich will nichts erben.

Gönn Deinen Eltern doch, dass sie es sich von ihrem Geld gutgehen lassen. Egal ob Urlaube, Einkäufe oder was immer jetzt oder später mal teurere Pflege.

LG

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