Hallo erstmal!
Folgende Situation:
Ich als Eigentümer und Bewohner eines einfamilien-Reihenhauses erhielt von der Eigentümerin des Nachbarhauses (alles vermietete Wohnungen) die Aufforderung, meine Dachrinne „unverzüglich" reinigen zu lassen.
Ihre Mieterin hätte sich beschwert, dass meine Dachrinne voller Laub sei und aufgrund dessen von dort unzählige Mücken in ihre Wohnung eindringen würden und sie deshalb das Fenster ihrer höhergelegenen Wohnung nicht mehr öffnen könne...
sie droht mit mietminderung, für welche ich dann laut Schreiben der Eigentümerin haften müsste...
Ergänzend hierzu:
-Mein Haus ist das letzte der Reihe, das anschließende Haus ist höher gebaut, es handelt sich also nicht um eine gemeinsame Dachrinne.
- ja, die Dachrinne ist leicht verschmutzt, das Wasser fliesst allerdings ungehindert ab, dank Sieb.
Mit stellen sich folgende fragen:
- bin ich zur Reinigung der Dachrinne verpflichtet?
(Ja, ich habe generell ein Interesse diese zu reinigen, aber erst im Herbst, wenn es sich auch „lohnt" und nicht unverzüglich)
Wie gesagt, die Funktion der Dachrinne ist einwandfrei gewährleistet....
- ist eine mietminderung durch die Mieterin der Nachbarin überhaupt zulässig?
Ich habe das Gefühl, die Eigentümerin will ihr Problem einfach zu meinem machen....
Normal hätte ich kein Problem, die Dachrinne zu reinigen, wenn ich vernünftig gefragt werde.
aber aufgrund des kommentarlos eingeworfenen, sehr unverschämt formulierten Schreibens (welches eine orthographische Katastrophe darstellt) würde ich die Sache erstmal bis zum Herbst aussitzen wollen und einfach nicht reagieren....
Daher wäre ich für eine Antwort auf meine beiden Kernfrage sehr dankbar...
-- Editiert von amz522890-65 am 17.08.2019 03:00
Reinigung der Dachrinne
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Zitat:und xxx von dort unzählige Mücken in ihre Wohnung eindringen würden und sie deshalb das Fenster ihrer höhergelegenen Wohnung nicht mehr öffnen könne...
Mit wundert, dass es zu diesem Thema keine Äußerung gibt.
Ist der Zustand der Dachrinne dafür verantwortlich oder andere Umstände ?
Die Mieterin wäre in der Beweispflicht .
Dem Schreiben lag ein Foto bei...
die Dachrinne ist schon nicht ganz sauber und mit Moos o.ä. gefüllt...
Also gehen wir einfach mal davon aus, dass der Zustand der Dachrinne dafür verantwortlich ist um den für mich evtl ungünstigsten Fall anzunehmen...
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Dass wenige Antworten kamen---könnte daran liegen, dass hier etliche User auf den Sach-und Fachverstand des @Regendieb gewartet haben...
Meine Meinung: Als Eigentümer bist du nicht verpflichtet, der Maßgabe einer Nachbarin, die sich durch Mücken belästigt fühlt, nachzugeben. Ob diese Mietminderung androht, braucht dich nicht interessieren.
Ja, passiert im Laufe der Zeit. Heißt aber nicht, dass die die Nachbarin störenden Mücken aus deiner Dachrinne kommen. Sie selbst hat auch mind. eine Dachrinne, nur guckt sie dort nicht rein.Zitatdie Dachrinne ist schon nicht ganz sauber und mit Moos o.ä. gefüllt... :
Meine Empfehlung: Der Eigentümerin schriftlich antworten, dass man selbstverständlich die Pflichten eines Hauseigentümers ernst nimmt, dass die Reinigung der Dachrinne terminiert ist.
btw. Bei uns kommen die Mücken u.ä. auch aus der Nachbarschaft--- aus dem Wald.
Konsequenz etwa--- Bäume fällen?
Zum Glück gibts noch Mücken! Für Empfindliche wurden Fliegengitter und Moskitonetze erfunden--- viele Menschen wissen sich zu helfen. ----manche möchten eben die Miete mindern.
Da ich auch eine Leibspeise für Mücken bin, weiß ich das zufällig:
Mücken legen ihre Eier in stehendes Wasser. Und finden sich dann auch die Mückenlarven.
Also sind die Mückenquellen eher Regentonnen, wassergefüllte Eimer, Dauerpfützen etc.
Der Thread Ersteller schreibt ja selbst, dass laut Foto, die Dachrinne verschmutzt und mit Moos befüllt ist, daher besteht die Möglichkeit für stehendes Wasser, somit ein super Feuchtgebiet für Mücken.
Die Nachbarin hat das beobachtet und dieses Problem festgestellt, so sollte man unverzüglich das Problem beheben.
Wie gesagt,....
Das dieses Problem grundsätzlich mal einer Behebung bedarf ist unstrittig, aus eigenem Interesse
Aber ist dies auf Verlangen der Nachbarin unverzüglich zu beheben oder kann ich das beheben wann und wie ich lustig bin?
Bis okt / nov würde ich schon ganz gerne warten, damit es sich auch lohnt bzw. Halt die Blätter direkt mit ausgeräumt werden können....
Nochmal: die Funktion der Dachrinne ist NICHT beeinträchtigt, Wasser läuft prima ab!
Wo und wie ich in / an meinem Haus ein Feuchtgebiet errichte it schließlich mein Ding oder nicht? :D
Damit ist der *Aufforderung* mE Genüge getan.ZitatMeine Empfehlung: Der Eigentümerin schriftlich antworten, dass man selbstverständlich die Pflichten eines Hauseigentümers ernst nimmt, dass die Reinigung der Dachrinne terminiert ist. :
Und die meisten vernünftigen Leute machen das eben alle paar Jahre oder je nach Bedarf NACH dem Laubfall--. Aber unverzüglich? Ohne Verzug--- doch warum? Besteht Gefahr? Für wen? Ich kann hier keine Gefahr erkennen, die dich veranlasst, unverzüglich (also noch heute) dem seltsamen Wunsch der Nachbar-Mieterin bzw. ihrer Vermieterin nachzukommen.
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Zitatdass laut Foto, die Dachrinne verschmutzt und mit Moos befüllt ist, daher besteht die Möglichkeit für stehendes Wasser, somit ein super Feuchtgebiet für Mücken. :
Ja, die Möglichkeit besteht, falls irgendwann das Wasser nicht mehr abfliesst. Es könnten dann dort auch Sumpfvögel brüten oder bestimmte Pilze wachsen. Die Möglichkeiten bestehen dann auch.Zitatja, die Dachrinne ist leicht verschmutzt, das Wasser fliesst allerdings ungehindert ab, dank Sieb. :
Aber eine Pflicht zur unverzüglichen Reinigung dieser Dachrinne kann ich nicht erkennen.
Dachrinnen sind keine Bauteile, die auf Einzelwunsch einer gestörten Nachbarin etwa noch stets und ständig klinisch rein zu halten wären.
Bitte nenne einen Grund, warum das unverzüglich gemacht werden sollte.ZitatDie Nachbarin hat das beobachtet und dieses Problem festgestellt, so sollte man unverzüglich das Problem beheben. :
Der einzige Grund: Sie fühlt sich von Mücken gestört. Dieses Problem kann die Mieterin selbst beheben.
Hallo,
ich verstehe ehrlich gesagt schon gar nicht, warum die Vermieterin auf die seltsame Mietminderungsandrohung.der Mieterin überhaupt eingegangen ist.
Kakerlaken, Ratten, Silberfische... ok. Von mir aus sogar Tauben aus dem Taubenschlag des Nachbarn, die den Balkon voll*****n. All diese Viecher richten ja auch einen Schaden an bzw. beeinträchtigen die Nutzung der Wohnung. Außerdem ist sowas in der Wohnung nicht "normal" und muss auch nicht so hingenommen werden.
Aber Mücken? Man kann nicht die Miete mindern, weil man etwas zimperlich ist. Im Sommer kommen eben Mücken in die Wohnung. Sogar wenn die Dachrinnen täglich gereinigt werden.
Ich würde entweder nicht reagieren oder evtl. sogar der Nachbarin mitteilen, dass es ihre Sache ist, seltsame Forderungen ihrer Mieterin abzuwehren. Soll die mal die Miete wegen so eines Quatsches mindern. Dann kann sie sich bald nach einer neuen Wohnung umschauen.
LG
Edit: gäb es tatsächlich eine ungewöhnliche Mückenplage, hätte der TS das ja wohl auch schon bemerkt.
-- Editiert von Yogi1 am 18.08.2019 22:10
Sollte der Umstand für die Mückenplage bewiesenermaßen von der vermoosten Dachrinne ausgehen, ist der Thread Ersteller verpflichtet, seine Dachrinne zu reinigen.
Das Mückenproblem wird schon ein Größeres sein, daher die verärgerte Beschwerde!
Unverzüglich heißt, so rasch als möglich, damit das Problem gelöst wird.
Zitataufgrund dessen von dort unzählige Mücken in ihre Wohnung eindringen würden :
Hat sie von jeder Mücke den Pass überprüft oder woher weis sie das?
ZitatAlso gehen wir einfach mal davon aus, dass der Zustand der Dachrinne dafür verantwortlich ist um den für mich evtl ungünstigsten Fall anzunehmen... :
Dann würde man der Nachbarin gegenüber durchaus für daraus resultierende Schäden haften ...
Sollte der Umstand für die Mückenplage bewiesenermaßen von der vermoosten Dachrinne ausgehen, ist der Thread Ersteller verpflichtet, seine Dachrinne zu reinigen.Zitat:Sollte der Umstand für die Mückenplage bewiesenermaßen von der vermoosten Dachrinne ausgehen, ist der Thread Ersteller verpflichtet, seine Dachrinne zu reinigen.
ICH würde der Nachbarin folgendermassen antworten:
Sehr geehrte Frau XYZ, ich gewähre Ihnen gerne jederzeit Zugang zu meiner Dachrinne um diese zu reinigen.
Der Ton macht die Musik. Wer höflich fragt, dem wird geholfen. Wer so frech ist, der soll sich selber helfen.
-- Editiert von -Laie- am 19.08.2019 12:56
Von einer bemoosten Dachrinne geht keine Mückenplage aus.ZitatSollte der Umstand für die Mückenplage bewiesenermaßen von der vermoosten Dachrinne ausgehen, :
Bitte beweise mir das Gegenteil. Dann reinige ich unverzüglich die Dachrinne. Heute noch.
Das Problem soll doch bitteschön erstmal bewiesen werden--- deine eigene Ansage---Zitatdamit das Problem gelöst wird. :
Hallo! Von einer bemoosten Dachrinne geht keine Mückenplage aus.
Wo steht dass den geschrieben? Moos gedeiht sehr gut wo es feucht ist!
Vielleicht hat die Nachbarin bereits Beweise, lt. Foto?
Der freundliche Herr Thread Ersteller sollte mal auf die Nachbarin zugehen und fragen, wieso sie Mücken "nur" von seiner Dachrinne kommend vermutet. Außerdem reinigt man die eigene Dachrinne, bevor man von den Nachbarn darauf aufmerksam gemacht werden muss. Schönen Abend.
ZitatAußerdem reinigt man die eigene Dachrinne, bevor man von den Nachbarn darauf aufmerksam gemacht werden muss. Schönen Abend. :
Und das steht genau wo?
In der Schrebergarten-Fiebel oder im kleingeistigen spissbürgerlichen Gesetzbuch?
Also manche antworten... Maaaaann :D
Des Weiteren habe ich mich mal direkt beim Fachmann erkundigt:
- es Besteht keine grundsätzliche reinigungspflicht, solange keine unmittelbare Gefahr oder Schäden drohen
- Mücken stellen keine unmittelbare Gefahr dar
Ergo: ich warte schön bis nach dem Herbst, damit es sich auch lohnt
Danke übrigens für die (leider wenigen) konstruktiven antworten und Ratschläge!
Quatsch. Ich reinige meine Dachrinne genau dann wann ICH Lust und Laune dazu habe. In knapp 20 Jahren, seit wir unser Haus gekauft haben, ist das allerdings noch niemals vorgekommen. Wenn diese irgendwann mal dicht sein sollte, dann werde ich diese reinigen, vorher nicht.ZitatAußerdem reinigt man die eigene Dachrinne, bevor man von den Nachbarn darauf aufmerksam gemacht werden muss. :
Es gibt kein Gesetz welches einen Eigentümer zur Reinigung seiner Dachrinne verpflichtet. Und ein Nachbar kann einen auch nicht dazu zwingen.
@Ribisel: Wenn du mir beweist...ZitatVon einer bemoosten Dachrinne geht keine Mückenplage aus. :
Bitte beweise mir das Gegenteil. Dann reinige ich unverzüglich die Dachrinne.
Richtig. Beweise doch bitte, dass die störenden Mücken aus dieser Dachrinne wegen dieses Mooses kommen.ZitatMoos gedeiht sehr gut wo es feucht ist! :
Ja, ein Foto der bemoosten Dachrinne hat sie. Kannst du das nicht lesen? Das ist nur der Beweis, dass diese Dachrinne bemoost ist.ZitatVielleicht hat die Nachbarin bereits Beweise, lt. Foto? :
Achso? Wie oft soll man hochklettern und schauen, ob es evtl. schon viel Moos und Laub gibt, dass evtl. sogar daraus eine Mückenplage entstehen könnte? Eine, die nur die eine Nachbarin stört und niemanden sonst?ZitatAußerdem reinigt man die eigene Dachrinne, bevor man von den Nachbarn darauf aufmerksam gemacht werden muss. :
Sind wir hier beim Fraunhofer-Institut für Mückenplagen-Erfassung und -Erforschung?
Verlass dich drauf, die Dachrinne wird gereinigt werden.
Und was, wenn die sensible Nachbarin nochmal belästigt wird von *Fremdmücken*? Wenn dieses Moos entfernt ist?
Mensch! Die kann sich doch Fliegengitter, die auch gegen Mücken helfen, an die Fenster kleben. Fertig.
Sitzt die Mieterin da den ganzen Tag mit dem Feldstecher in der Wohnung, zählt die Mücken und beobachtet noch dazu, wo sie hetkommen?
Sorry, aber ich find das als Mietminderungsgrund nach wie vor lächerlich.
Wohnen Sie zufällig im schönen Schwobeländle? Da kenne ich so ne EinstellungZitatAußerdem reinigt man die eigene Dachrinne, bevor man von den Nachbarn darauf aufmerksam gemacht werden muss. :
Und jetzt?
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