Möglichkeiten zum Treffen einer Übereinkunft mit der KK bei Schulden (OAV)

17. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
MikeJohn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Möglichkeiten zum Treffen einer Übereinkunft mit der KK bei Schulden (OAV)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin auf der Suche nach einer Einschätzung der Lage für folgenden Fall:

Person X ist seit 2010 bei einer gesetzlichen KK versichert, kommt aber im Jahre 2013 in eine finanzielle Schieflage und kann für den Zeitraum von 10/2013 bis 10/2014 keine Beiträge mehr zahlen. Es erfolgt die obligatorische Anschlussversicherung mit einem monatlichen Beitrag von ca. 700€. Da Person X zu diesem Zeitpunkt nur über einen 450€-Job verfügt und aus Unwissenheit und Panik über die neue Betragsfestsetzung den Fehler macht und auf Schreiben nicht mehr reagiert, hat sich ein gewisser Schuldenberg angehäuft, aktuell ca. 14.000€ bei der entsprechenden KK.

Person X möchte versuchen nun das Problem zu lösen. Ende 2018 war ein Beamter vom Zollamt bei Person X und stellte die Vermögenslosigkeit fest. Person X hat zudem zum gleichen Zeitpunkt die KK kontaktiert und die Vermögensverhältnisse offengelegt (mtl. Nettolohn von ca. 1050€, keinerlei Vermögen), sowie um eine Ratenzahlung und evtl. Neuberechnung für den Zeitraum 2013/14 (Lohnbescheide liegen vor) gebeten. Darauf folgendes Angebot der KK sah eine Erstrate in Höhe von 2.800€ mit Folgeraten von 320€/monatlich vor. Dies ist für Person X natürlich in keiner Weise realisierbar. Person X ist klar, dass der KK gewissermassen die Hände gebunden sind, da die Beträge nach all der langen Zeit nun mal festgesetzt sind. In der aktuellen Situation führt dies aber zu keiner Lösung und die Schulden steigen einfach nur weiter. Person X war zudem bei einer Schuldnerberatung wo ihm allerdings von einer Privatinsolvenz abgeraten wurde.

Daher die Frage, welche Möglichkeiten sich überhaupt bieten für Person X? Was wäre ein geeignetes Handeln um eine Übereinkunft im Interesse beider Parteien zu erzielen? Gibt es überhaupt Chancen zu einer Vereinbarung zu kommen oder bleibt letztendlich nur der Weg in die Privatinsolvenz?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von MikeJohn):
Dies ist für Person X natürlich in keiner Weise realisierbar.
Hat X dagegen Widerspruch/Einspruch eingelegt? Hat X der KK eine andere realistische Ratenhöhe angeboten?
Egal, wie viel: X sollte jetzt mit Ratenzahlung beginnen--- Kontonummer und Verwendungszweck finden sich wahrscheinlich auf der Forderung der ersten großen Rate--- das Schreiben der KK prüfen.

Damit wächst wenigstens der Schuldenberg nicht weiter.

Überforderungs-Beseitigungs-Gesetz ----längst kein Reißer mehr.
Aber die Schulden von X enthalten garantiert alte happige Säumniszuschläge.
... vor allem die exzessiven Strafzinsen in Höhe von 5% pro Monat – 60% pro Jahr, die sie in die Schuldenfalle brachten. Ihnen werden die Beiträge nicht erlassen, sondern „nur" die Strafzinsen künftig und auch rückwirkend auf 1% pro Monat ermäßigt.
uU kann man auch jetzt noch versuchen, diese Zinsen *zu bereinigen*.

Trotzdem --jetzt-- Raten zahlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
MikeJohn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Einspruch wurde noch nicht eingelegt, da die Formulierung und Ausdrucksweise der KK ganz klar vermittelte, das keinerlei Interesse zum Verhandeln besteht. Auch wenn dem Sachbearbeiter dort vermutlich klar war, dass dieser Vorschlag so nicht funktionieren kann.

Wenn X nun anfängt monatlich 50,00€ an die KK zu überweisen (mehr ist Ihr momentan nicht möglich) ohne eine Übereinkunft getroffen zu haben, wäre das quasi in Ordnung und kann nicht in irgendeiner Form zu neuem Ärger führen?

Ich empfehle Person X somit, nochmals Kontakt mit der KK aufzunehmen, eine eigene Ratenzahlungshöhe anzubieten und zudem um Prüfung der Höhe der Säumniszuschläge zu bitten.

Angenommen, die KK stellt sich weiter quer, macht es Sinn für X sich dann anwaltliche Hilfe zu holen? X zögert vor diesem Schritt, da weitere nicht unerhebliche Kosten entstehen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von MikeJohn):
da die Formulierung und Ausdrucksweise der KK
Aber der Bescheid enthielt doch hoffentlich eine Rechtsbehelfsbelehrung? --- zB ...gegen diesen Bescheid kann Einspruch /Widerspruch erhoben werden innerhalb 1 Monat...
Zitat (von MikeJohn):
Wenn X nun anfängt monatlich 50,00€ an die KK zu überweisen
Dann wächst der Schuldenberg nicht weiter an. Das sollte X unbedingt tun.
Zitat (von MikeJohn):
Ich empfehle Person X somit,
Warum nochmals Geplänkel mit der KK?

Meine Empfehlung: JETZT mit der Ratenzahlung beginnen.
Richtiges Aktenzeichen/Verwendungszweck angeben. Dauerauftrag einrichten.
Zitat (von MikeJohn):
und zudem um Prüfung der Höhe der Säumniszuschläge zu bitten.
Nein, man bittet die KK nicht um eine Prüfung.
Man stellt einen Antrag auf Prüfung der Forderung hinsichtlich der Säumniszuschläge.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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