Sonntagszuschläge in Umschulung Pflege

17. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
natalie1970
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonntagszuschläge in Umschulung Pflege

Hallo,
ich mache eine Umschulung zur Altenpflegerin. Konnte direkt ins 2. Jahr einsteigen aufgrund der Vorerfahrung. Soweit so gut. 2x die woche habe ich Schule, den praktischen Teil mache ich in einem Seniorenheim. dort arbeiten wir im 12er Rhythmus, das heißt ich arbeite 12 Tage, dann 2 frei, dann wieder 12 (die 12 Tage beinhalten die 2 Tage schule, je mit 8 Std. gerechnet. Vertraglich festgelegt sind 38,5 Stunden.

Die Schichten gehen 6,5 Stunden plus halbe Stunde Pause. Ich arbeite natürlich Samstags und Sonntags, alle 2 Wochen. es gefällt mir alles gut, Bewohner und Kollegen, soweit alles gut.

Nun schaut es so aus, das ich nächsten Monat an 2 Sonntagen einen geteilten dienst habe, welcher insgesamt 9,5 Stunden geht mit einer halben Stunde Pause, also insgesamt 10 Std.

Die anderen Azubis, die vom Heim Ausbildungsgehalt bekommen, bekommen halt Zuschläge. Ich bekomme ja weiterhin mein Alg I vom Amt. Wie schaut das bei mir mit Zuschlägen aus? ich habe nichts gegen sonntagsarbeit und auch nichts gegen Überstunden, aber ich sehe nicht wirklich ein, Sonntags Überstunden zu machen und keine Zulagen zu bekommen-das wäre tatsächlich ausnutzen einer billigen Kraft, die zudem noch über Erfahrung verfügt. die normalen Stunden-da würd ich noch nicht mal was sagen, auch wenn das genau so unfair erscheint. aber nicht auch noch Überstunden für lau. laut PDL bei erstgespräch sollen Azubis auch keine Überstunden machen-ich jedoch bin im September bereits in 19 Überstunden geplant. Das sind bei unserem Rhythmus eigentlich fast 3 freie Tage...so habe ich im September ganze 5 freie Tage, im August jetzt hatte ich 6...gut, damit kann ich noch leben.

Aber was kann ich wegen der Zuschläge machen? Ich möchte eigentlich ungern den betrieb wechseln, weil es mir eigentlich gut gefällt, aber ausnutzen lassen möchte ich mich auch nicht.
das Heim unterliegt dem TVöD. Kann ich da irgendwas machen? werd auf jeden Fall nächste woche mit der Schule und meinem Arbeitsberater sprechen, aber vielleicht hat hier jemand einen Tipp?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist nicht das Heim Dein Vertragspartner, sondern die Arbeitsagentur. DA sind Deine Ansprechpartner. Für diese Förderprogramme gibt es nach meiner Kenntnis immer einen Ansprechpartner für die Betroffenen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Hallo,

es kann durchaus sein, dass Dein ALGI höher ist als das Azubigehalt+Zuschläge der anderen.
Ich glaube nicht, dass sich Dein ALGI erhöht, weil Du auch sonntags arbeitest.

Wegen der Überstunden und dass Du offenbar als Umschülerin eine Pflegekraft ersetzt? würde ich allerdings mit der PDL reden. Du bist schließlich in der Ausbildung und in der Tat keine billige Pflegekraft für's Heim.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

Nur am Rande: /// geteilten dienst habe, welcher insgesamt 9,5 Stunden geht mit einer halben Stunde Pause

Wenn die AZ über 9 Stunden geht, muss die Pause alles in allem 45 Min betragen. Da du aber von geteiltem Dienst redest, nehme ich an, dass diese neuneinhalb Stunden irgendwie aufgeteilt sind, 8+4,5 o.ä., und dass ohnehin eine 'großzügige' Pause zwischen beiden Dienstteilen liegt (sonst wäre es ja kein geteilter Dienst).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von natalie1970):
laut PDL bei erstgespräch sollen Azubis auch keine Überstunden machen


§ 17 Absatz 3 Altenpflegegesetz
"Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist nur ausnahmsweise zulässig ..."

Zitat:
ich jedoch bin im September bereits in 19 Überstunden geplant.


Unzulässig.

Zitat:
Aber was kann ich wegen der Zuschläge machen?


Zumindest müssen die Überstunden nicht "unbezahlt" geleistet werden ( es könnte ja argumentiert werden: "Überstunden sind mit der Umschulungsvergütung schon mitbezahlt" ... )

Denn § 17 Absatz 3 AltPflG regelt weiter:
"nur ausnahmsweise zulässig und besonders zu vergüten".

D.h., pro Überstunde kann der normale "Stundenlohn" als Vergütung verlangt werden. Ein weiterer Zuschlag pro Überstunde kann nicht beansprucht werden - es sei denn, ein solcher Zuschlag wäre vertraglich, tariflich oder per Dienstvereinbarung vereinbart.

Zitat:
das Heim unterliegt dem TVöD.


Dann könnte auf das Umschulungsverhältnis vielleicht der TVöAD anwendbar sein?

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
§ 8b Sonstige Entgeltregelungen

Völlig unverständlich regelt § 8b Absatz 2 Satz 2 TVAöD:

"Soweit Beschäftigten im Sinne von § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD im Bereich der VKA gemäß der Proto-kollerklärung Nr. 1 zu Teil B Abschnitt XI Ziffer 1 der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) zum TVöD oder gemäß § 19 Abs. 5 Satz 2 TVöD bzw. § 23 Abs. 1 TVÜ- VKA in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O eine Zula- ge zusteht, erhalten Auszubildende im Bereich der VKA unter denselben Voraussetzungen 50 v. H. des entsprechenden Zulagenbetrages.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/auszubildende_pflege.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Zitat:
Kann ich da irgendwas machen?


Klären, welche (tarif-)vertraglichen Zulagen-Regelungen gelten, und welche Zulagen-Ansprüche darin enthalten sind.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Sorry, da sind wir mal nicht einer Ansicht. Der Tarifvertrag greift hier nicht, weil die Fragestellerin eben kein Vertragsverhältnis mit dem Altenheim hat. Hier ist der Ansprechpartner die Agentur für Arbeit.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.319 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen