Darf die Bundespolizei fragen, wohin ich fliege?

17. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
schwukele
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 2x hilfreich)
Darf die Bundespolizei fragen, wohin ich fliege?

Neulich am Flughafen fragte mich der Bundespolizist bei der Passkontrolle, wohin ich fliegen möchte. Ich sagte etwas genervt London und durfte dann passieren.

Darf er mich so etwas fragen? Das ist doch ein willkürlicher Verwaltungsakt und da die lieben Bundespolizisten bis heute keine individuelle Kennzeichnung tragen, kann ich dagegen wohl auch nicht juristisch vorgehen.

Er hätte auch von selbst darauf kommen können, wohin ich fliege, da die Kontrolle am Gate für ein London-Flug stattfand.

Was hätte mir drohen können, wenn ich gelogen hätte?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat:
Darf er mich so etwas fragen?

Ja. Darf er. Denn je nach Reiseziel kann eine Zollkontrolle oder eine Ausweiskontrolle stattfinden, oder eben nicht. Zwischen Mitgliedsstaaten der EU gibt es keine Zollkontrollen, weil es ja nun mal ein gemeinsames Zollgebiet ist. Bei Reisen innerhalb des Schengen-Raumes finden (eigentlich) keine Ausweiskontrollen beim Grenzübertritt statt. (Aber Identitätskontrollen vor dem Einchecken, um sicherzustellen, daß nur derjenige mit dem Ticket fliegt, auf den es ausgestellt ist.)

Das wird aber nicht immer durch die Führung der Passagiere durch die einzelnen Flughafenbereiche getrennt, es kann auch passieren, daß Passagiere mit Ziel im Schengen-Raum und Passagiere mit Ziel außerhalb des Schengen-Raumes erstmal denselben Weg durch die Kontrollbereiche nehmen.
Zitat:
Das ist doch ein willkürlicher Verwaltungsakt

Nein.
Zitat:
da die lieben Bundespolizisten bis heute keine individuelle Kennzeichnung tragen, kann ich dagegen wohl auch nicht juristisch vorgehen.

Wieso das denn nicht? Der Verwaltungsakt wird doch nicht vom einzelnen Beamten erlassen, sondern von der Behörde, hier der Bundespolizei.
Zitat:
Er hätte auch von selbst darauf kommen können, wohin ich fliege, da die Kontrolle am Gate für ein London-Flug stattfand.

Und vielleicht wollte er genau das sicherstellen. Daß da nur Passagiere nach London fliegen.
Zitat:
Was hätte mir drohen können, wenn ich gelogen hätte?

Nichts.

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Er hätte auch von selbst darauf kommen können, wohin ich fliege, da die Kontrolle am Gate für ein London-Flug stattfand.

Was hätte mir drohen können, wenn ich gelogen hätte?


Dann wärst Du wohl nicht nach London geflogen, ganz einfach.

Im übrigen: Willst Du wieder mal Strafanzeige stellen? Reicht es immer noch nicht? https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Strafrecht-__f553903.html

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat:
Willst Du wieder mal Strafanzeige stellen?


Vielleicht wollte er uns ja nur mitteilen, dass er nach London fliegt. Hoffentlich, ging dort alles glatt...

schwukele, sehe doch nicht hinter jeder Frage eine Straftat, du bist schon drauf fixiert, irgendetwas anzeigen zu können.
Warum fällt mir bei deinen Posts immer das Wort "Querulant" ein...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von schwukele ):
Darf er mich so etwas fragen?

JEDER darf Dich das fragen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es scheint doch alles zu klappen im Leben mit dem Überleben.
Und das wird erstmal mit einer ausgiebigen Shoppingtour gefeiert.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Abgesehen davon liegt überhaupt kein Verwaltungsakt vor. Die Frage ist ein juristisches Nichts.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Du fargst uns ja auch :-) Nein im Ernst - So eine Frage ist doch nichts verwerfliches.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

"Zwischen Mitgliedsstaaten der EU gibt es keine Zollkontrollen, weil es ja nun mal ein gemeinsames Zollgebiet ist": Ja. Aber Grossbritannien gehört nicht zum Schengenraum. Also muss man durch eine Kontrolle, denn der Schengenraum wird verlassen.
Dass die Beamten wissen wollen, wohin man den verlässt, ist auch ganz sinnvoll: sie prüfen nämlich gegebenenfalls zumindest für deutsche Staatsbürger auch, ob du überhaupt die für die Einreise notwendigen Papiere hast. Für London genügt der Personalausweis, für Saudi-Arabien ist es einiges mehr...

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Dann wärst Du wohl nicht nach London geflogen, ganz einfach.

ganz so drastisch sähe ich es nicht. Er hätte bestimmt zuvor noch die Möglichkeit bekommen sich mittels Perso./Pass und Ticket "ausweisen" zu können ;)

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