Neulich am Flughafen fragte mich der Bundespolizist bei der Passkontrolle, wohin ich fliegen möchte. Ich sagte etwas genervt London und durfte dann passieren.
Darf er mich so etwas fragen? Das ist doch ein willkürlicher Verwaltungsakt und da die lieben Bundespolizisten bis heute keine individuelle Kennzeichnung tragen, kann ich dagegen wohl auch nicht juristisch vorgehen.
Er hätte auch von selbst darauf kommen können, wohin ich fliege, da die Kontrolle am Gate für ein London-Flug stattfand.
Was hätte mir drohen können, wenn ich gelogen hätte?
Darf die Bundespolizei fragen, wohin ich fliege?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Zitat:Darf er mich so etwas fragen?
Ja. Darf er. Denn je nach Reiseziel kann eine Zollkontrolle oder eine Ausweiskontrolle stattfinden, oder eben nicht. Zwischen Mitgliedsstaaten der EU gibt es keine Zollkontrollen, weil es ja nun mal ein gemeinsames Zollgebiet ist. Bei Reisen innerhalb des Schengen-Raumes finden (eigentlich) keine Ausweiskontrollen beim Grenzübertritt statt. (Aber Identitätskontrollen vor dem Einchecken, um sicherzustellen, daß nur derjenige mit dem Ticket fliegt, auf den es ausgestellt ist.)
Das wird aber nicht immer durch die Führung der Passagiere durch die einzelnen Flughafenbereiche getrennt, es kann auch passieren, daß Passagiere mit Ziel im Schengen-Raum und Passagiere mit Ziel außerhalb des Schengen-Raumes erstmal denselben Weg durch die Kontrollbereiche nehmen.
Zitat:Das ist doch ein willkürlicher Verwaltungsakt
Nein.
Zitat:da die lieben Bundespolizisten bis heute keine individuelle Kennzeichnung tragen, kann ich dagegen wohl auch nicht juristisch vorgehen.
Wieso das denn nicht? Der Verwaltungsakt wird doch nicht vom einzelnen Beamten erlassen, sondern von der Behörde, hier der Bundespolizei.
Zitat:Er hätte auch von selbst darauf kommen können, wohin ich fliege, da die Kontrolle am Gate für ein London-Flug stattfand.
Und vielleicht wollte er genau das sicherstellen. Daß da nur Passagiere nach London fliegen.
Zitat:Was hätte mir drohen können, wenn ich gelogen hätte?
Nichts.
ZitatEr hätte auch von selbst darauf kommen können, wohin ich fliege, da die Kontrolle am Gate für ein London-Flug stattfand. :
Was hätte mir drohen können, wenn ich gelogen hätte?
Dann wärst Du wohl nicht nach London geflogen, ganz einfach.
Im übrigen: Willst Du wieder mal Strafanzeige stellen? Reicht es immer noch nicht? https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Strafrecht-__f553903.html
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Willst Du wieder mal Strafanzeige stellen?
Vielleicht wollte er uns ja nur mitteilen, dass er nach London fliegt. Hoffentlich, ging dort alles glatt...
schwukele, sehe doch nicht hinter jeder Frage eine Straftat, du bist schon drauf fixiert, irgendetwas anzeigen zu können.
Warum fällt mir bei deinen Posts immer das Wort "Querulant" ein...
Mir fällt hier ein: Beitrag #4 aus:
https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Sozialrecht-und-staatliche-Leistungen-__f558761.html
ZitatIch kann doch nicht 3 Monate ohne irgendein Einkommen (über-)leben. Es ist ja schon schlimm genug, dass für Juli gar nichts erhalte (kein Stipendium und kein ALG 1). :
....aber nach London fliegen können. Es scheint doch alles zu klappen im Leben mit dem Überleben.
ZitatDarf er mich so etwas fragen? :
JEDER darf Dich das fragen...
Und das wird erstmal mit einer ausgiebigen Shoppingtour gefeiert.ZitatEs scheint doch alles zu klappen im Leben mit dem Überleben. :
Abgesehen davon liegt überhaupt kein Verwaltungsakt vor. Die Frage ist ein juristisches Nichts.
wirdwerden
Du fargst uns ja auch :-) Nein im Ernst - So eine Frage ist doch nichts verwerfliches.
"Zwischen Mitgliedsstaaten der EU gibt es keine Zollkontrollen, weil es ja nun mal ein gemeinsames Zollgebiet ist": Ja. Aber Grossbritannien gehört nicht zum Schengenraum. Also muss man durch eine Kontrolle, denn der Schengenraum wird verlassen.
Dass die Beamten wissen wollen, wohin man den verlässt, ist auch ganz sinnvoll: sie prüfen nämlich gegebenenfalls zumindest für deutsche Staatsbürger auch, ob du überhaupt die für die Einreise notwendigen Papiere hast. Für London genügt der Personalausweis, für Saudi-Arabien ist es einiges mehr...
ZitatDann wärst Du wohl nicht nach London geflogen, ganz einfach. :
ganz so drastisch sähe ich es nicht. Er hätte bestimmt zuvor noch die Möglichkeit bekommen sich mittels Perso./Pass und Ticket "ausweisen" zu können
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
18 Antworten
-
11 Antworten