Ist das anzeigewürdig?

18. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
go522972-49
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das anzeigewürdig?

Es verhält sich so das ich seit einiger Zeit nicht mehr zuhause war und sich jemand aus meinem Heimatort 3 mal auf insta angemeldet hat und mich aus Gruppen entfernt+meiner Freundin gesagt hat das sie sich ver*****n soll und einen Liedtext in dem beschrieben wird das sie mit Kugeln durchsiebt wird. Dadurch das sich diese Leute in mein Gmail Account einloggen wollte, dieser es jedoch abgeblockt habe habe ich nun die IP Adresse. Kann ich rechtlich irgendwie dagegen vorgehen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von go522972-49):
Kann ich rechtlich irgendwie dagegen vorgehen?
Und gegen was genau?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Und gegen wen?
Eine IP-Adresse ist ja nun keine Person.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Ja kann man.

Mit der IP zur Polizei gehen und Anzeige wegen ??? erstatten.
Diese versucht dann, sofern eine Strafbarkeit gegeben ist, eine Person zur IP zu finden.

Wie erfolgreich das sein wird......

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119637 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wie erfolgreich das sein wird

Naja, die Ermittler sind in der Regel ausgelastet wenn nicht sogar überlastet. Von daher wird der Erfolg mehr als mäßig sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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