Es verhält sich so das ich seit einiger Zeit nicht mehr zuhause war und sich jemand aus meinem Heimatort 3 mal auf insta angemeldet hat und mich aus Gruppen entfernt+meiner Freundin gesagt hat das sie sich ver*****n soll und einen Liedtext in dem beschrieben wird das sie mit Kugeln durchsiebt wird. Dadurch das sich diese Leute in mein Gmail Account einloggen wollte, dieser es jedoch abgeblockt habe habe ich nun die IP Adresse. Kann ich rechtlich irgendwie dagegen vorgehen?
Ist das anzeigewürdig?
18. August 2019
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Frage vom 18. August 2019 | 16:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das anzeigewürdig?
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#1
Antwort vom 18. August 2019 | 16:55
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Und gegen was genau?ZitatKann ich rechtlich irgendwie dagegen vorgehen? :
#2
Antwort vom 18. August 2019 | 21:03
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Und gegen wen?
Eine IP-Adresse ist ja nun keine Person.
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#3
Antwort vom 19. August 2019 | 12:04
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
Ja kann man.
Mit der IP zur Polizei gehen und Anzeige wegen ??? erstatten.
Diese versucht dann, sofern eine Strafbarkeit gegeben ist, eine Person zur IP zu finden.
Wie erfolgreich das sein wird......
#4
Antwort vom 19. August 2019 | 13:24
Von
Status: Unbeschreiblich (119637 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWie erfolgreich das sein wird :
Naja, die Ermittler sind in der Regel ausgelastet wenn nicht sogar überlastet. Von daher wird der Erfolg mehr als mäßig sein.
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