Habe folgendes Problem. Unsere Eltern haben meiner Schwester und mir vor 20 Jahren ihre Eigentumswohnung vorab Hälftig im Grundbuch überschrieben.
Dieses Jahr wurde diese Wohnung verkauft und unsere Eltern sind in ein Altenwohnheim gezogen. Die Wohnung wurde für 200 000 Euro verkauft und hälftig geteilt. Das Geld ist ja auf unseren Konten, allerdings können unsere Eltern noch über das Geld verfügen.. Also für Neuanschaffungen usw, können sie sich von dem Geld noch bedienen. Nach deren Ableben können wir natürlich mit dem Geld machen was wir wollen. So haben wir es entschieden.
Meine Schwester möchte jetzt, damit wenn sie oder ich doch vor unseren Eltern sterben sollte, sich so absichern, das Ihr /mein Mann bzw. unsere KInder nichts von dem Geld bekommen. Wenn jemand versterben sollte, sollte das Geld quasi wieder an die Eltern zurückgehen und die können es dann neu verteilen . Angeheiratete oder deren Abkömmlinge würde das Geld ja eh nicht zustehen, meint sie.
Sie wollte jetzt quasi eine Art Schuldschein gegenüber den Eltern ausstellen. Damit die Eltern dann das Geld vom zurückgebliebenen Eheparnter zurückfordern könnten.
Mir behagt diese Vorgehensweise allerdings nicht so. Ich hätte nichts dagegen wenn mein Mann oder unser Sohn das Geld dann später bekommen würde.
Ich verstehe auch diese Art Schuldschein nicht. Wir sind 20 Jahre schon Besitzer dieser Wohnung gewesen und haben jetzt beim Verkauf Geld bekommen, das doch rechtlich auch uns gehört und nicht mehr den Eltern. Wisst ihr was sie mit Schuldschein meinen könnte und wie findet ihr das? Sollte ich bei so was zustimmen? Ist so was überhaupt rechtens und vor Gericht später anerkannt? Mein Mann und ich leben in einer Zugewinngemeinschaft ohne Gütertrennung.
Sie meint, wenn den Eltern noch die Wohnung gehören würde und es würde jemand von uns Geschwister früher sterben, erhält ja auch von demjenigen der Ehepartner auch nichts von dem Erbe der Eltern, später nach deren Tod sondern nur das verbliebene Kind, also sie oder ich dann alles.
Ich weiß nicht was sie damit bezweckt. Sie rückt auch damit nicht so raus. Sie würde auf jeden Fall meinem Mann das Geld nicht gönnen, das ist klar.
-- Editiert von Englchen am 19.08.2019 15:22
Verkauf Eigentumswohnung/Vorerbe Aufteilung
19. August 2019
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Frage vom 19. August 2019 | 15:19
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf Eigentumswohnung/Vorerbe Aufteilung
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 19. August 2019 | 17:09
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Das Ganze ist doch relativ einfach zu händeln.
Jeder von euch hat eine Summe x auf dem Konto mit der er machen kann was ihm beliebt.
Wenn Deine Schwester so mit ihrem geschenkten Geld umgehen will, soll sie es machen. Du brauchst Dich dem nicht anzuschließen.
ZitatWir sind 20 Jahre schon Besitzer dieser Wohnung gewesen :
Nö, nach Deiner Beschreibung waren das immer noch die Eltern.
Berry
#2
Antwort vom 19. August 2019 | 22:43
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Sie meint, wenn den Eltern noch die Wohnung gehören würde...
Den Eltern gehört die Wohnung aber seit 20 Jahren nicht mehr.
Zitat:Ich weiß nicht was sie damit bezweckt.
Sie möchte deinen Anteil, wenn du versterben solltest.
Eigentümer: Schwester 1 und 2
Besitzer: Eltern
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