Hallo,
ich bin ausgebildete Bürokauffrau und habe zwei Fragen:
1. In meinem Arbeitsvertrag
steht, dass ich als Assistentin eingestellt werde. Mein Arbeitsgebiet umfasst laut Vertrag folgende Tätigkeiten
- Unterstützung der Geschäftsführung
- Verwaltung des Unternehmens
- Organisation des Betriebs
- Unterstützung des Vertriebs
Mein Unternehmen hat mit chemischer Reinigung zu tun. Folglich sammelt sich fast täglich jede Menge Wäsche an, die das Reinigungspersonal nach dem Außendienst im Lager ablädt. Mein Chef möchte, dass ich diese Wäsche wasche. Ich möchte das jedoch nicht, da ich es als unangenehm empfinde und es meiner Meinung nach auch nicht Teil meines Aufgabenbereichs ist. Bin ich im Recht?
2. Muss ich die Arbeitszeit nachholen, wenn ich innerhalb dieser zum Arzt gehe, wenn es anders nicht möglich ist? Ich hatte einmal akute Schmerzen und bin deshalb morgens erst zum Arzt und dann zur Arbeit. Ein anderes mal musste ich zur Blutentnahme, was nur morgens möglich ist. In beiden Fällen hatte ich eine Bescheinigung, dass ich beim Arzt war und auch wie lange. Mein Chef meint, dass ich die Arbeitszeit nachholen muss, da ich keinen Krankenschein habe. Ist das rechtens?
Wäsche waschen als Bürokauffrau + Arztbescheinigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Bin ich im Recht?
Zu 1: Ja. Wasche zu waschen gehört gewiss nicht zu den Kernaufgaben deines Jobs, nicht einmal zu den Nebenaufgaben, möchte mir scheinen.
Zu 2: Das ist eine der meistumkämpften Themen, der Gang zum Arzt. Im Prinzip Privatangelegenheit, also wäre die AZ nachzuarbeiten, wäre da nicht der § 616 BGB
; im allerschönsten Juristendeutsch
"Vorübergehende Verhinderung
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. "
Jetzt kommt es drauf an, nämlich darauf, ob dein AG einem TV angeschlossen ist - Tarifverträge enthalten meistens Regelungen, die genau das abschließend klären oder eben auch Verhinderungen bei Todesfällen, Hochzeiten ....
Wenn kein TV bindet und dein AV nix hergibt gilt der 616; dann wäre noch zu berücksichtigen, ob du Gleitzeit hast und ob solche Termine dann in die Gleitzeit gelegt werden könnten.
Ja. Dein Arbeitsvertrag nennt keine solche Tätigkeiten, es sei denn du unterstützt die Geschäftsführung beim Wäschewaschen.Zitat1.Bin ich im Recht? :
zu2. -ICH- würde mir beim nächsten Arztbesuch eine AU-Bescheinigung für den Tag geben lassen.
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ZitatWasche zu waschen gehört gewiss nicht zu den Kernaufgaben deines Jobs, nicht einmal zu den Nebenaufgaben, möchte mir scheinen. :
Da wir es hier mit einem Unternehmen zu tun hat, welches mit chemischer Rinigung zu tun hat, könnte es, zumindest in Ausnahmefällen mal, als Nebentätigkeit gelten. So ein Fall könnte z.B. in einem kleinen Unternehmen schon mal vorkommen. Denn: Zumindest indirekt könnte man diese Tätiogkeit in sofern mit hineininterpretieren, als daß der Betrieb, Arbeiten und Arbeitsabläufe im Betrieb kennengelernt werden.
Grundsätzlich ggilt aber: Die Regel sollte das nicht sein. Und wenn, dann ist es bestenfalls den Nebenaufgaben zuzuordnen. Und, wurde ja schon mehrmal genannt: Du bist nicht als Reinigungskraft angestellt. In sofern sollte der Aufgabenbereich schon dem Anstellungsvertrag entsprechen.
-- Editiert von Spejbl am 19.08.2019 17:25
ZitatSo ein Fall könnte z.B. in einem kleinen Unternehmen schon mal vorkommen. :
Sie würde das also fast täglich machen sollen---und nicht mal aushelfen oder mal probieren, wie das mit der großen Maschine geht.ZitatFolglich sammelt sich fast täglich jede Menge Wäsche an, die das Reinigungspersonal nach dem Außendienst im Lager ablädt. Mein Chef möchte, dass ich diese Wäsche wasche. :
Das dürfte an vielen Haaren herbeigezogen sein. Die TE ist als Bürokauffrau eingestellt--- und soll nicht kennen lernen, wie man Wäsche wäscht.Zitatals daß der Betrieb, Arbeiten und Arbeitsabläufe im Betrieb kennengelernt werden. :
ZitatDie TE ist als Bürokauffrau eingestellt--- und soll nicht kennen lernen, wie man Wäsche wäscht. :
Das ist schon richtig. Denn, wenn der Chef eigentlich das will (Wäschewaschen), gehört das nämlich in den Arbeitsvertrag. Ich sprach ja übrigens auch lediglich von vereinzelten Ausnahmefällen.
Sollte sich das aber als Haupttätigkeit entpuppen, dann wäre es legitim, diese Stelle seitens des AN ordentlich zu kündigen. Eine Vertragsänderung muß auch nicht akzeptiert werden, da eine Bewerbung als Bürokraft, nicht als Reinigungskraft, dem Arbeitsantritt vorausgegangen ist.
Ich gehe mal davon aus, daß die Probezeit noch läuft. Da kommt man nämlich schneller raus. Auch der AN kann da nämlich von der verkürzten Kündigungsfrist Gebrauch machen.
Hä?Zitatdann wäre es legitim, diese Stelle seitens des AN ordentlich zu kündigen :
Die TE will dort als Bürokauffrau arbeiten und Geld verdienen. Sie will IHRE Arbeit gut machen und möglichst ordentlich dafür bezahlt werden. WARUM sollte sie ordentlich kündigen ?
Na und? Die TE hat es anders, nämlich ---fast täglich-- beschrieben.ZitatIch sprach ja übrigens auch lediglich von vereinzelten Ausnahmefällen. :
Nochmal: Nirgends ist auch nur andeutungsweise zu lesen, dass die TE dort raus will.ZitatDa kommt man nämlich schneller raus. :
Sie kann einfach auf ihren Arbeitsvertrag und ihre Arbeiten verweisen. Zum Glück hat sie sogar vertraglich vereinbarte Arbeiten.
Oft genug sind *Mitarbeiter*eben dann der Hannes für alles.
Könntest du bitte (nur) einmal auf die eigentliche Fragestellung antworten?
Viele würden es dir danken.
Selbst in "begründeten Ausnahmefällen" wurde ich mich dagegen sperren - wehret den Anfängen, heißt es nicht ohne Grund. GERADE in kleinen Firmen - sofern es überhaupt eine soo kleine Klitsche ist - muß man sich tunlichst sofort abgrenzen.
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