Mir wurde beim BEM kein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten !

19. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Mir wurde beim BEM kein leidensgerechter Arbeitsplatz angeboten !

Hallo bin seit ca. 9 Monate krank hatte bereits eine Reha ( Bandscheibenprothese , Schulter Arthrose , Supraspinatussehne Teilbeschädigung ) .
Mir wurde vom Rehafacharzt , Wirbelsäulen Professor und einen anderen Orthopäden bestätigt das ich dringend einen Arbeitsplatzwechsel benötige , da sonst meine Restgesundheit gefährdet sei !
Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wurde von der Rente genehmigt .
Ich habe Behinderungsgrad 30 mit einer Gleichstellung.
Habe bereits 2x ein BEM gehabt , mir wurden Arbeitsplätze angeboten , aber keine leidensgerechten !
Ich muss auch noch dazu sagen :
Belegschaft ca. 3000 Mitarbeiter, es wurden aber bereits 80 Aufhebungsverträge verteilt !
Meine Betriebsjahre , nicht ganz 25 Jahre
Jetzt meine Frage :

Wie sollte ich vorgehen und was habe ich für Möglichkeiten ?

Über hilfreiche Informationen wäre ich sehr dankbar

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Wenn es keine leidensgerechten Arbeitsplätze gibt und Sie Ihren Arbeitsplatz nicht mehr ausfüllen können, dann steht am Ende die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Raum. Klingt krass, ist aber so. Der Arbeitgeber muß keine leidensgerechte Arbeitsplätze stricken.

Sie sollten sich mit dem Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung in Verbindung setzen und mit diesen die in der Firma vorhandenen Möglichkeiten sondieren.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird gibt es da eine Chance auf eine Abfindung ?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32279 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Metaller66):
Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird gibt es da eine Chance auf eine Abfindung ?
Ja, das ist durchaus denkbar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

Mit den Chancen ist das so eine Sache ... die gibt es irgendwie immer.
Der Punkt ist, dass es etwas geben muss aus AG-Sicht, was abzufinden wäre. Das könnte in deinem Fall sein, dass der AG dafür zahlt, dass du auf eine Kündigungsschutzklage verzichtest, beispielshalber.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Fangen wir doch mal ganz von vorne an.
Abfindungen können tarifvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt sein. Das wäre erst einmal zu klären.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

Mit 25 Arbeitsjahren in dem Betrieb scheint mir die Anstrengung, den Arbeitsplatz zu erhalten, näher zu liegen, als eine Kündigung in Kauf zu nehmen, selbst mit Abfindung.
Hier wäre die Schwerbehindertenvertretung gefordert samt Integrationsamt. Die können helfen, mit dem AG Lösungen zu erarbeiten.
Wenn es so um dich steht, dass dein Wohl und Wehe von der Arbeitsplatzausstattung abhängt, sollte doch auch eine Erhöhung des GdB drin sein, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32279 Beiträge, 5677x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Mit 25 Arbeitsjahren in dem Betrieb scheint mir die Anstrengung, den Arbeitsplatz zu erhalten, näher zu liegen, als eine Kündigung in Kauf zu nehmen, selbst mit Abfindung.
Hier wäre die Schwerbehindertenvertretung gefordert samt Integrationsamt. Die können helfen, mit dem AG Lösungen zu erarbeiten.
Wenn es so um dich steht, dass dein Wohl und Wehe von der Arbeitsplatzausstattung abhängt, sollte doch auch eine Erhöhung des GdB drin sein, oder?
Zitat (von blaubär+):
Mit 25 Arbeitsjahren in dem Betrieb scheint mir die Anstrengung, den Arbeitsplatz zu erhalten, näher zu liegen, als eine Kündigung in Kauf zu nehmen, selbst mit Abfindung.
Hier wäre die Schwerbehindertenvertretung gefordert samt Integrationsamt. Die können helfen, mit dem AG Lösungen zu erarbeiten.
Wenn es so um dich steht, dass dein Wohl und Wehe von der Arbeitsplatzausstattung abhängt, sollte doch auch eine Erhöhung des GdB drin sein, oder?


Ja mit den GdB läuft ein Wiederspruch !

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32279 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Metaller66):
Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wurde von der Rente genehmigt .
Ja. Das habe ich gelesen. Was bedeutet das denn jetzt für dich?
Berufliche Reha---also doch meist Umschulung/Weiterbildung

Oder ist das mit dem leidensgerechten Arbeitsplatz als Teilhabeleistung nach BEM definiert ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Metaller66):
Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wurde von der Rente genehmigt .
Ja. Das habe ich gelesen. Was bedeutet das denn jetzt für dich?
Berufliche Reha---also doch meist Umschulung/Weiterbildung

Oder ist das mit dem leidensgerechten Arbeitsplatz als Teilhabeleistung nach BEM definiert ?[/
Die Rentenversicherung bezahlt der Firma bei einer Arbeitsplatz Umbesetzung 50% meines Gehaltes 6 Monate lang !
Dieses Geld kann auch verwendet werden wenn z.B. ein leidensgerechter Arbeitsplatz durch einen Gesunden Mitarbeiter besetzt ist und der wo anders angelernt werden muss !

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32279 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Metaller66):
Die Rentenversicherung bezahlt der Firma bei einer Arbeitsplatz Umbesetzung 50% meines Gehaltes 6 Monate lang !
Ja, soweit so klar. Das BEM hat aber doch für dich schon zum 2. Mal ergeben, dass die Firma das nicht leisten kann. Das hat wohl nichts mit Geld/Zuschuss der RV zu tun.

Zitat (von Metaller66):
Dieses Geld kann auch verwendet werden wenn z.B. ein leidensgerechter Arbeitsplatz durch einen Gesunden Mitarbeiter besetzt ist und der wo anders angelernt werden muss !
Aha. Ist das denn in diesem Fall so? Besetzt in deiner Firma jetzt ein Gesunder einen für dich passenden leidensgerechten AP ? Würde dieser Gesunde dann von der Firma woanders hingesetzt und angelernt werden? Und wer würde das bezahlen? Auch die RV?

Bisher klingt das, was du schreibst, eher so, als könne die Firma dir einfach nicht solch einen AP bieten, beschaffen, herstellen.
Hast du schon vom *Hamburger Modell* gehört oder hat man im BEM- Gespräch davon etwas erwähnt?
Evtl. als Alternative zum BEM? :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Habt ihr einen Betriebsrat? Wurde dieser kontaktiert?
Habt ihr eine Schwerbehindertenvertretung? Wurde diese kontaktiert?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#14
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Habt ihr einen Betriebsrat? Wurde dieser kontaktiert?
Habt ihr eine Schwerbehindertenvertretung? Wurde diese kontaktiert?

Ja wir haben einen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter, ich hatte ja schon 2 BEM Gespräche !
Das was da mit den Hamburg Modell angesprochen wurde bringt mir leider gar nicht , weil die alten Tätigkeiten gar nicht mehr ausüben kann ! Es gäbe auch eine Leistungsminderung , aber das bringt mir auch nichts : ob ich jetzt 400 Teile pro Schicht machen muss oder 600 Teile die Bewegung ist die gleiche und die soll ich möglichst vermeiden da sonst meine Restgesundheit gefährdet ist !

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32279 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Metaller66):
ob ich jetzt 400 Teile pro Schicht machen muss
Vielen Dank. Nun wissen wir endlich so ungefähr, was überhaupt deine Tätigkeit ist bzw. war.
Ich kenne zB leidensgerechte AP in einem Unternehmen, das für betroffenen MA besondere Schreibtische hinstellt. Oder eben andere Hilfsmittel für die Ausübung der Tätigkeit beschafft.

Das scheint bei dir tatsächlich nicht zu klappen, weil die Firma nicht die gesamte Produktionslinie für dich umstellt.

Es wird wohl auf Aufhebungsvertrag mit Abfindung hinauslaufen.
Mir fällt nix anderes ein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Metaller66):
Die Rentenversicherung bezahlt der Firma bei einer Arbeitsplatz Umbesetzung 50% meines Gehaltes 6 Monate lang !
Ja, soweit so klar. Das BEM hat aber doch für dich schon zum 2. Mal ergeben, dass die Firma das nicht leisten kann. Das hat wohl nichts mit Geld/Zuschuss der RV zu tun.

Zitat (von Metaller66):
Dieses Geld kann auch verwendet werden wenn z.B. ein leidensgerechter Arbeitsplatz durch einen Gesunden Mitarbeiter besetzt ist und der wo anders angelernt werden muss !
Aha. Ist das denn in diesem Fall so? Besetzt in deiner Firma jetzt ein Gesunder einen für dich passenden leidensgerechten AP ? Würde dieser Gesunde dann von der Firma woanders hingesetzt und angelernt werden? Und wer würde das bezahlen? Auch die RV?

Bisher klingt das, was du schreibst, eher so, als könne die Firma dir einfach nicht solch einen AP bieten, beschaffen, herstellen.
Hast du schon vom *Hamburger Modell* gehört oder hat man im BEM- Gespräch davon etwas erwähnt?
Evtl. als Alternative zum BEM? :???: [/

aktuell ist es so , ich habe Anfang September mein 3 BEM , 1 Betriebsrat und ich haben im letzten BEM einen Arbeitsplatz vorgeschlagen, der wurde auch 2 Tage später besichtigt !
Da es hier an den Arbeitsplatz vom Personal keine freie Stelle gibt , hatte ich den Eindruck das der Arbeitsplatz mir erschwert dargestellt wurde ( habe ich auch so in das Protokoll einschreiben lassen) es sei für mich kein leidensgerechter Arbeitsplatz !
Ich habe im BEM gesagt , das ich mir das schon vorstellen könnte , hier zu arbeiten, hab auch auf das Direktionsrecht hin verwiesen .
Leider ist der Zuständige Abteilungsmeister bis Ende August im Urlaub , darum erst das nächste BEM Anfang September !
Heute neuer Bescheid gekommen GdB 40 aktuell , hilft mir wahrscheinlich auch nicht weiter !

Werde mich morgen mal mit den Inklusionsamt in Verbindung setzten , vielleicht gibt es da irgendwelche Förderung, Kurse oder Gelder für Umschulungen !

-- Editiert von Metaller66 am 21.08.2019 17:09

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat:
Heute neuer Bescheid gekommen GdB 40 aktuell , hilft mir wahrscheinlich auch nicht weiter !

40 bekommen 30er wenn sie etwas meckern, das dies völlig egal ist. Das ist eigentlich "nichts"
Wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, solltest du Frührente beantragen, die du aber bei 30-40 nicht bekommen wirst. Dein AG kann dich aber auch freisetzen, wenn du deinen Beruf nicht ausüben kannst und die keinen anderen Platz finden. Da nutzt auch die Gleichstellung wenig.

Ich würde mich nach Alternativen umsehen, wie Umschulung durch die Rentenversicherung. Evtl. kannst du eine Abfindung rausschinden und direkt was neues machen. Aber du bis dann ein NEUER mit Probezeit und Anfängergehalt.

Die Gefahr ist das du in HarzIV abrutschen kannst und vorher dein Erspartes aufbrauchen musst

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nu ja, BEM ist wesentlich mehr als ein leidensgerechter Arbeitsplatz (Schreibtisch, Stuhl). Das kann bis hin zu einer Umschulung gehen. Aber, es kommt natürlich auf den Arbeitsvertrag an, und auch auf die Fähigkeiten des Arbeitnehmers sowie auf die Kapazitäten und die Bereitschaft des Arbeitgebers. Wenn man sich hier ohnehin in einer Personalabbauphase befindet, dann wird man wohl kaum eine Maßnahme ergreifen, die außerhalb des Arbeitsvertrages liegt. Warum auch?

Bleibt der Aufhebungsvertrag. Da ein Hinweis: je länger man arbeitsunfähig ist, desto preiswerter wird der Mitarbeiter. Wenn man weiss, dass der ARbeitnehmer ohnehin nicht mehr zurückkommt, warum sollte man dann zahlen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nu ja, BEM ist wesentlich mehr als ein leidensgerechter Arbeitsplatz (Schreibtisch, Stuhl). Das kann bis hin zu einer Umschulung gehen. Aber, es kommt natürlich auf den Arbeitsvertrag an, und auch auf die Fähigkeiten des Arbeitnehmers sowie auf die Kapazitäten und die Bereitschaft des Arbeitgebers. Wenn man sich hier ohnehin in einer Personalabbauphase befindet, dann wird man wohl kaum eine Maßnahme ergreifen, die außerhalb des Arbeitsvertrages liegt. Warum auch?

Bleibt der Aufhebungsvertrag. Da ein Hinweis: je länger man arbeitsunfähig ist, desto preiswerter wird der Mitarbeiter. Wenn man weiss, dass der ARbeitnehmer ohnehin nicht mehr zurückkommt, warum sollte man dann zahlen?

wirdwerden


Also einen Anwalt einschalten ?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Möglicherweise gibt es ja eine Regelung im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Da würde ich erst einmal reinschauen. Dann unbedingt eine Beratung im Betriebsrat durchziehen. Danach kann man immer noch entscheiden, ob man einen Anwalt nimmt. Denn ein Anwalt ist teuer, und die Kosten trägst Du, es sei denn, Du hast eine Rechtsschutzversicherung, die auch Arbeitsrecht umfasst.

Und, unbedingt mit der Arbeitsagentur vorab klären, dass eine Abfindung nicht auf ALG I angerechnet wird.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

D

Zitat (von Metaller66):
Da es hier an den Arbeitsplatz vom Personal keine freie Stelle gibt , hatte ich den Eindruck das der Arbeitsplatz mir erschwert dargestellt wurde ( habe ich auch so in das Protokoll einschreiben lassen) es sei für mich kein leidensgerechter Arbeitsplatz !
Ich habe im BEM gesagt , das ich mir das schon vorstellen könnte , hier zu arbeiten, hab auch auf das Direktionsrecht hin verwiesen .

Das Problem ist, daß der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, einen leidensgerechten Arbeitsplatz gewissermaßen "freizukündigen". Auch eine Versetzung des derzeitigen Arbeiters auf dieser Station zieht ja dann auch die notwendige Überlegung nach sich, wo man *diesen* dann wohl unterbringen könnte, einschließlich Überlegungen in Bezug auf das zu zahlende Gehalt, wenn dieser Arbeitnehmer dann auf einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt wird der möglicherweise geringer entlohnt ist und so weiter und so fort. Das ist, je nach dem, kein einfaches Schiebepuzzle. Dazu haben die wenigsten Arbeitgeber verständlicherweise Lust. Und in den seltensten Fällen ist passenderweise auch ein leidensgerechter Arbeitsplatz zufällig gerade frei.

Es ist aber so, das SGB IX sagt eindeutig aus, dass der Arbeitgeber auch prüfen muss, ob der Arbeitnehmer nicht innerhalb einer zumutbaren Frist (da gibt es natürlich mal wieder keine klare Aussage, was jetzt genau zumutbar für den Arbeitgeber wäre, ich würde mal 6 Monate ansetzen), also innerhalb einer zumutbaren Frist auf einen anderen Arbeitsplatz quasi hinqualifiziert werden kann. Machen Sie sich mal Gedanken, checken Sie im Intranet, wenn es sowas gibt, ob eventuell gering überqualifizierte, leidensgerechte Arbeitsplätze vorhanden und frei sind. Wenn dem so ist, dann könnten Sie Anspruch darauf haben, dass der Arbeitgeber Sie mittels einer Schulungsmaßnahme oder ähnlichem auf diese Arbeitsplätze hin entwickelt.

Aber das ist halt alles immer mit viel Aufwand verbunden und letztendlich finden die Arbeitgeber es praktischer, dem langzeiterkrankten Arbeitnehmer eine Abfindung hinterherzuwerfen und das Thema dann hinter sich zu haben. Insofern stimmt dann auch wirdwerdens Aussage, dass ein Arbeitnehmer umso billiger wird, je länger er krank ist. Auf der anderen Seite sind 25 Jahre auch ein Punkt! Also mit ein paar Hundert oder paar tausend wirds wahrscheinlich dann doch nicht abgehen, da würde ich schon eine andere Summe als angemessen ansehen. WENN Sie eine Abfindung durchkriegen. Es hängt halt immer davon ab, wie sehr der Arbeitgeber daran interessiert ist, Sie loszuwerden.

Viele Grüße aus Bonn!

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
D
Zitat (von Metaller66):
Da es hier an den Arbeitsplatz vom Personal keine freie Stelle gibt , hatte ich den Eindruck das der Arbeitsplatz mir erschwert dargestellt wurde ( habe ich auch so in das Protokoll einschreiben lassen) es sei für mich kein leidensgerechter Arbeitsplatz !
Ich habe im BEM gesagt , das ich mir das schon vorstellen könnte , hier zu arbeiten, hab auch auf das Direktionsrecht hin verwiesen .

Das Problem ist, daß der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, einen leidensgerechten Arbeitsplatz gewissermaßen "freizukündigen". Auch eine Versetzung des derzeitigen Arbeiters auf dieser Station zieht ja dann auch die notwendige Überlegung nach sich, wo man *diesen* dann wohl unterbringen könnte, einschließlich Überlegungen in Bezug auf das zu zahlende Gehalt, wenn dieser Arbeitnehmer dann auf einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt wird der möglicherweise geringer entlohnt ist und so weiter und so fort. Das ist, je nach dem, kein einfaches Schiebepuzzle. Dazu haben die wenigsten Arbeitgeber verständlicherweise Lust. Und in den seltensten Fällen ist passenderweise auch ein leidensgerechter Arbeitsplatz zufällig gerade frei.

Es ist aber so, das SGB IX sagt eindeutig aus, dass der Arbeitgeber auch prüfen muss, ob der Arbeitnehmer nicht innerhalb einer zumutbaren Frist (da gibt es natürlich mal wieder keine klare Aussage, was jetzt genau zumutbar für den Arbeitgeber wäre, ich würde mal 6 Monate ansetzen), also innerhalb einer zumutbaren Frist auf einen anderen Arbeitsplatz quasi hinqualifiziert werden kann. Machen Sie sich mal Gedanken, checken Sie im Intranet, wenn es sowas gibt, ob eventuell gering überqualifizierte, leidensgerechte Arbeitsplätze vorhanden und frei sind. Wenn dem so ist, dann könnten Sie Anspruch darauf haben, dass der Arbeitgeber Sie mittels einer Schulungsmaßnahme oder ähnlichem auf diese Arbeitsplätze hin entwickelt.

Aber das ist halt alles immer mit viel Aufwand verbunden und letztendlich finden die Arbeitgeber es praktischer, dem langzeiterkrankten Arbeitnehmer eine Abfindung hinterherzuwerfen und das Thema dann hinter sich zu haben. Insofern stimmt dann auch wirdwerdens Aussage, dass ein Arbeitnehmer umso billiger wird, je länger er krank ist. Auf der anderen Seite sind 25 Jahre auch ein Punkt! Also mit ein paar Hundert oder paar tausend wirds wahrscheinlich dann doch nicht abgehen, da würde ich schon eine andere Summe als angemessen ansehen. WENN Sie eine Abfindung durchkriegen. Es hängt halt immer davon ab, wie sehr der Arbeitgeber daran interessiert ist, Sie loszuwerden.

Viele Grüße aus Bonn!


Vielen Dank !

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Metaller66):
Zitat (von fb367463-2):
D
Zitat (von Metaller66):
Da es hier an den Arbeitsplatz vom Personal keine freie Stelle gibt , hatte ich den Eindruck das der Arbeitsplatz mir erschwert dargestellt wurde ( habe ich auch so in das Protokoll einschreiben lassen) es sei für mich kein leidensgerechter Arbeitsplatz !
Ich habe im BEM gesagt , das ich mir das schon vorstellen könnte , hier zu arbeiten, hab auch auf das Direktionsrecht hin verwiesen .

Das Problem ist, daß der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, einen leidensgerechten Arbeitsplatz gewissermaßen "freizukündigen". Auch eine Versetzung des derzeitigen Arbeiters auf dieser Station zieht ja dann auch die notwendige Überlegung nach sich, wo man *diesen* dann wohl unterbringen könnte, einschließlich Überlegungen in Bezug auf das zu zahlende Gehalt, wenn dieser Arbeitnehmer dann auf einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt wird der möglicherweise geringer entlohnt ist und so weiter und so fort. Das ist, je nach dem, kein einfaches Schiebepuzzle. Dazu haben die wenigsten Arbeitgeber verständlicherweise Lust. Und in den seltensten Fällen ist passenderweise auch ein leidensgerechter Arbeitsplatz zufällig gerade frei.

Es ist aber so, das SGB IX sagt eindeutig aus, dass der Arbeitgeber auch prüfen muss, ob der Arbeitnehmer nicht innerhalb einer zumutbaren Frist (da gibt es natürlich mal wieder keine klare Aussage, was jetzt genau zumutbar für den Arbeitgeber wäre, ich würde mal 6 Monate ansetzen), also innerhalb einer zumutbaren Frist auf einen anderen Arbeitsplatz quasi hinqualifiziert werden kann. Machen Sie sich mal Gedanken, checken Sie im Intranet, wenn es sowas gibt, ob eventuell gering überqualifizierte, leidensgerechte Arbeitsplätze vorhanden und frei sind. Wenn dem so ist, dann könnten Sie Anspruch darauf haben, dass der Arbeitgeber Sie mittels einer Schulungsmaßnahme oder ähnlichem auf diese Arbeitsplätze hin entwickelt.

Aber das ist halt alles immer mit viel Aufwand verbunden und letztendlich finden die Arbeitgeber es praktischer, dem langzeiterkrankten Arbeitnehmer eine Abfindung hinterherzuwerfen und das Thema dann hinter sich zu haben. Insofern stimmt dann auch wirdwerdens Aussage, dass ein Arbeitnehmer umso billiger wird, je länger er krank ist. Auf der anderen Seite sind 25 Jahre auch ein Punkt! Also mit ein paar Hundert oder paar tausend wirds wahrscheinlich dann doch nicht abgehen, da würde ich schon eine andere Summe als angemessen ansehen. WENN Sie eine Abfindung durchkriegen. Es hängt halt immer davon ab, wie sehr der Arbeitgeber daran interessiert ist, Sie loszuwerden.

Viele Grüße aus Bonn!


Vielen Dank , für die Info !

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Möglicherweise gibt es ja eine Regelung im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Da würde ich erst einmal reinschauen. Dann unbedingt eine Beratung im Betriebsrat durchziehen. Danach kann man immer noch entscheiden, ob man einen Anwalt nimmt. Denn ein Anwalt ist teuer, und die Kosten trägst Du, es sei denn, Du hast eine Rechtsschutzversicherung, die auch Arbeitsrecht umfasst.

Und, unbedingt mit der Arbeitsagentur vorab klären, dass eine Abfindung nicht auf ALG I angerechnet wird.

wirdwerden[/

Also Rechtsschutzversicherung habe ich , auch für Arbeitsrecht ! Das wäre kein Problem ( 150€ Selbstbeteiligung ) !

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich halte trotzdem an meinem Vorschlag zur Vorgehensweise fest.

Noch ein Hinweis zu meinem Vorschreiber. Klar, theoretisch hat er recht. Aber wie sieht die Praxis aus? Glaubst Du wirklich, dass man in einer Abbauphase, und in der scheint man sich ja gerade zu befinden, einen Platz freischaufelt für jemanden, der seit Monaten mit "open end" krank ist? Da macht kein Betriebsrat mit. Und neue Planstellen müssen nicht geschaffen werden.

Noch eine Bitte: es macht alles unglaublich unübersichtlich, wenn Du immer den kompletten Beitrag, auf den Du Dich beziehst, hier rein kopierst. Lass es doch einfach, ein kurzer Bezug in der Antwort, das langt doch völlig.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok mach ich bei der nächsten Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

War am Montag beim Integration Fachdienst , die Dame meinte es würde in meinen Fall höchstwahrscheinlich auf einen Aufhebungsvertrag hinaus laufen !

Jetzt hätte ich hier noch ein paar Fragen :

1. Höhe der Abfindung 0,5 Brutto Monatsgehälter pro Betriebsjahr , wird da der Bruttogrundlohn , Gesamtbruttolohn ( Zuschläge wie Schicht , Akkord etc. ) oder das Jahresbrutto ( Weihnachtsgeld , Urlaubsgeld ect. ) geteilt durch 12 genommen ?

2. Muss bei der Abfindung auch folgendes berücksichtigt werden wie :
Betriebliche Zusatzrente , Verbesserungsvorschläge und in meinem Fall , meine Gesundheitlichen Einschränkungen GdB 40 mit Gleichstellung , da ich sicher auf den Arbeitsmarkt schwer vermittelbar bin ?

3. wie würde das Aussehen , wenn ich z.B. eine betriebliche Freistellung bekommen würde ( 23 Betriebsjahre wären ja 7 Monat Kündigungsfrist ) und ich nach 3 Monaten einen neuen Job antreten würde , mit 2 verschiedenen Monatsgehältern , geht das ?

Ich bitte höflichst nochmal um Hilfe !

Danke im voraus

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das können wir hier so nicht sagen. In dem Bereich, in dem ich arbeitsrechtlich unterwegs bin, gibt es eine tarifliche Regelung in Kombi mit einer Betriebsvereinbarung. Daraus ergibt sich dann, wie zumindest beim Personalabbau zu rechnen ist. Ansonsten ist ein Aufhebungsvertrag frei aushandelbar. Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass ein Mitarbeiter immer preiswerter wird, je länger er weg ist. Aber, man kann nichts raten, wenn man das Regelwerk im Hintergrund nicht kennt.

Und, ein Aufhebungsvertrag sollte immer, ausnahmslos immer vorab mit der Arbeitsagentur abgestimmt werden.

Wenn ich mich recht erinnere, dann bist Du rechtsschutzversichert. Lass unter diesen Voraussetzungen den Anwalt verhandeln, kläre vorab das mit dem Regelwerk.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32279 Beiträge, 5677x hilfreich)

mW gibts bei Abfindungen wegen Aufhebungsvertrag kein Muss.
1. kann so sein, das Unternehmen hat Spielraum
2. muss nicht.
3.

Zitat (von Metaller66):
wenn ich z.B. eine betriebliche Freistellung bekommen würde
Warum das denn? Für was sollte die gelten? Du bist doch schon seit 9 Monaten arbeitsunfähig. Das BEM hatte wiederholt keinen Erfolg. Das Unternehmen will oder kann nichts für dich tun. Warum sollte es dich unter Bezahlung freistellen?

Das Unternehmen will doch eher abbauen, um Personalkosten zu sparen. So klingt es doch. Da kann ich keinen Grund sehen, dass der AG dich weiter bezahlt, ohne eine Leistung zu erhalten.

Kläre doch erst einmal konkret ab, ob du den anderen Job auch bekommst...
Wenn ja, wäre doch der Aufhebungsvertrag und eine ausgehandelte Abfindung die beste Variante.
Denn: hast du einen Anschlußjob--- ist die Arbeitsagentur draußen. Dann gäbe es nichts auf ALG anzurechnen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Metaller66
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo ,
hatte letzte Woche nochmals ein BEM , habe mich vorher mit den Inklusionsamt in Verbindung gesetzt und ein Herr vom Intergrationsdienst war mit in dem Gespräch :
mir wurde jetzt doch eine Stelle angeboten , werde Anfang Oktober mit der Wiedereingliederung beginnen !
Ich habe trotzdem ein komisches Gefühl , die waren sind Alle plötzlich so freundlich zu mir !

Kann da trotz der Wiedereingliederung noch was passieren ?

Bitte nochmals um Eure Hilfe !

0x Hilfreiche Antwort

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