Fragen zur Sachmängelhaftung

19. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)
Fragen zur Sachmängelhaftung

Hallo zusammen,

vor drei Monaten habe ich einen gebrauchten Pkw von einem Händler gekauft. Im Kaufpreis war eine 12 monatige Cargarantie enthalten. Im Gespräch sagte mir der Verkäufer, dass er 12 Monate Gewährleistung für Motor und Getriebe gibt.

Nun hat sich bei der Inspektion heraus gestellt, dass die Kompression fehlt und die Werkstatt eine übersprungene Steuerkette vermutet, dies aber nicht weiter diagnostiziert hat, da sie von der bestehenden Gebrauchtwagengarantie wußte.

Nun meine Fragen:
- kann der Händler seine Sachmängelhaftung wirklich auf Baugruppen einschränken?

- der Händler verweist nun auf die Gebrauchtwagengarantie. Allerdings habe ich bei diese aufgrund der Laufleistung einen Selbstbehalt für das Material von 60%, was ich natürlich nicht zahlen will, da ich der Meinung bin, dass innerhalb der ersten sechs Monate der Händler zur Nachbesserung verpflichtet ist

Sehe ich das richtig oder liege ich falsch?

Danke für eure Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Fachwirt84):
kann der Händler seine Sachmängelhaftung wirklich auf Baugruppen einschränken?

Kann er, muss er dann aber sehr gut begründen.



Zitat (von Fachwirt84):
da ich der Meinung bin, dass innerhalb der ersten sechs Monate der Händler zur Nachbesserung verpflichtet ist

Mein, muss er nicht. Das müsste er nur, wenn die gesetzliche Sachmängelhaftung greift.
Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Händler aber beweisen, dass die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht greift.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Da du innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf bist, sollte du deine Rechte aus der Sachmängelhaftung geltend machen. Wie schon gesagt, hast du dabei eine gute Position, denn der Händler ist in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war

0x Hilfreiche Antwort

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