Hallo,
Ich habe eine Frage bzgl. einer Reha-Maßnahme.
Mir wurde eine 5-wöchige Reha-Maßnahme im Dezember von der dt. Rentenversicherung genehmigt und ich habe ordnungsgemäß meinen Arbeitgeber informiert. Mein aktueller Chef hat mir per Mail meinen Termin bestätigt. Ab Oktober werde ich jedoch einen neuen Chef bekommen. Ich frage mich deshalb, ob dieser trotz Zusage meines alten Chefs meinen Reha-Termin noch verschieben darf?
Momentan geht es meinem Unternehmen wirtschaftlich nicht besonders und ich frage mich, ob mein neuer Chef in seiner Einarbeitungszeit nicht 5 Wochen auf einen Mitarbeiter verzichten will.
Außerdem schaue ich mich aktuell auch anderweitig um; es könnte also sein, dass ich, falls ich einen anderen Job finde, bald meine Kündigung hier einreichen würde (3-Monate Kündigungsfrist). Die Reha würde dann also genau in die 3 Monate fallen.
Vielen Dank vorab für eine Einschätzung!
Reha-Maßnahme- bis wann Verschiebung möglich?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitat:Mir wurde eine 5-wöchige Reha-Maßnahme im Dezember von der dt. Rentenversicherung genehmigt und ich habe ordnungsgemäß meinen Arbeitgeber informiert.
Und warum hast du die Reha noch nicht angetreten?
Nach der Bewilligung kommt man relativ zeitnah einen Termin von einer Rehaklinik.
Normalerweise verfällt die Bewilligung wenn man nicht innerhalb von 3 Monaten die Reha nicht angetreten hat.
Ich kann die Reha nicht früher antreten- die Wartezeit der Klinik beträgt 6 Monate. Mein Termin ist Anfang Dezember. Auf die Warteliste habe ich mich setzen lassen, aber lt. Aussage der Klinik stehen die Chancen schlecht, dass ich früher kommen kann.
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Du kannst nun nichts mehr beeinflussen.ZitatMir wurde eine 5-wöchige Reha-Maßnahme im Dezember von der dt. Rentenversicherung genehmigt und ich habe ordnungsgemäß meinen Arbeitgeber informiert. :
Heb die Bestätigungs-Mail gut auf. Obwohl die für den Reha-Termin nicht relevant ist.
Was hat ein neuer Chef mit deiner Reha zu tun?
Er übernimmt das Personal--- und einer ist im Dez. zur Reha.
So what?
Ich denke, dass auch (d)ein neuer Chef nichts ändern kann und wird.
Und im Grunde verstehe ich deine Idee nicht, auf Verdacht hin die Maßnahme zu verschieben: Eine notwendige Reha, ein Spezialklinik mit elend langer Wartezeit - und die Firma ist dir näher als deine Genesung?
Mir ist die Firma in keinster Weise näher als die Reha.
Ich möchte definitiv die Reha im Dezember antreten. Ich habe wie gesagt nur Angst, dass mir diese von Seiten meiner (alten) Firma noch verschoben wird.
Beim neuen Job will ich natürlich nicht gleich mit einer Reha starten. Dann kann ich auch gleich wieder kündigen. Deshalb ist es für mich so wichtig, dass mir die Reha nicht noch verschoben wird.
Das wird nicht passieren.Zitatch habe wie gesagt nur Angst, dass mir diese von Seiten meiner (alten) Firma noch verschoben wird. :
Der Reha-Termin ist fix. Fertig.
ZitatDer Reha-Termin ist fix. Fertig. :
So sieht es aus. Sie benötigen kein "Good Will" vom Arbeitgeber - aber der Träger dieser Reha - Leistung kann Ihnen beantworten, wie weit man diese in die Zukunft schieben kann.
Ok, ich versuche noch einmal mein Problem zu beschreiben
1. Ich kündige evtl. bald und wäre dann ab Jan/Feb in einem neuen Unternehmen
2. Meine Reha wäre im Dezember
3. Meine Befürchtung: Mein jetziger Arbeitgeber/neuer Chef nimmt sein "Recht" in Anspruch, meine Reha zu verschieben (da ich dann ja sowieso weg bin wg. Kündigung etc.)
4. Ich muss als Folge meine Reha komplett absagen, da ich nicht beim neuen Arbeitgeber gleich mit einer 5-wöchigen Reha starten kann/will (und ja: der neue Job ist mir wichtiger als 5 Wochen Reha, da ich keine Lust habe, arbeitslos zu werden bzw. einen tollen Job zu verlieren)
Dieses Recht hat er nicht.Zitat3. Meine Befürchtung: Mein jetziger Arbeitgeber/neuer Chef nimmt sein "Recht" in Anspruch, meine Reha zu verschieben :
Nein. Vollkommen falsch.Zitat4. Ich muss als Folge meine Reha komplett absagen :
Du bist jetzt zwar ein anderer User, aber die Sache bleibt gleich.
Der Reha-Termin ist fixiert. Du kannst ihn nachweisen. Dein Vorgesetzter hat ihn dir bestätigt. Kein AG kann einen Reha-Termin verschieben. Auch nicht absagen. Auch nicht verbieten.
Ein AG kann dich bitten. Ja, das ist erlaubt.
Du kannst deine Kündigung zur richtigen Zeit abgeben, damit sie wirksam wird und du zur richtigen Zeit bei dem neuen AG beginnen kannst.
ZitatMein jetziger Arbeitgeber/neuer Chef nimmt sein "Recht" in Anspruch, meine Reha zu verschieben (da ich dann ja sowieso weg bin wg. Kündigung etc.) :
Und wo soll dieses Recht herkommen?
Das genau ist die Frage - die sollte man ihm mal stellen
Der Arbeitgeber hat da kein "Recht" zu entscheiden, ob und wann Sie eine Reha durchführen.
Das Problem mit den Rehas ist, daß in den Köpfen (meist der Vorgesetzten) immer noch der Gedanke an eine "Kur" herumgeistert - man führe quasi in einen von der Krankenkasse bezahlten Urlaub und mache dort 3 Wochen juppheidiheida.
Es handelt sich um eine stationäre, medizinische Maßnahme zur Erhaltung bzw Wiederherstellung der Arbeitskraft! Das ist alles andere als ein kostenloser, bezahlter Ersatz für eine Malle-Tour.
Viele Grüße aus Bonn!
-- Editiert von fb367463-2 am 23.08.2019 03:11
Ok, dann vielen Dank für die Antworten- das beruhigt mich!
Ich werde dann auch mal berichten, wie es gelaufen ist.
Viele Grüße und danke!
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