Urteilskopien für Privatpersonen

20. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)
Urteilskopien für Privatpersonen

Sehr geehrte Community,

ich wollte fragen, ob man nach dem Informationsfreiheitsgesetz Anspruch darauf hat, Urteilskopien von Gerichtsurteilen zu bekommen?

Ich beziehe mich hier auf Urteile gegen Unternehmen und den Staat.

Das LG Koblenz erbittet meine Begründung für das Interesse an dem Urteil (Heckler & Koch vs. Bundeswehr/Bundesverteidigungsministerium bezüglich Mängelhaftung des G36 [wurde ja sehr viel in den Medien berichtet]).

Kann ich es mit dem Informationsfreiheitsgesetzt begründen? Ich will die Medienberichte nur verifizieren. Ich sehe kein Schutzwürdiges Interesse daran, ob die Kunststoffummantelung des G36 ab 23° oder höher ihre Steifheit verliert. Ein anderer Staat kann einfach einen Ingenieur oder Chemiker befragen und bekommt die Lösung. Und Prezisionstests sind wohl auch kein Staatsgeheimnis, da man das wohl nicht verbergen kann. Außerdem wäre es seit den Medienberichten wohl kaum ein Geheimnis mehr.

Ironie:
Oder schreibt H&K auf jeder Waffe, falls sie ein nicht NATO verbündeter sind, bitte keine Prezisionstests machen und glaubt die würden sich daran halten?

Mit freundlichen Grüßen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
Ein anderer Staat kann einfach einen Ingenieur oder Chemiker befragen und bekommt die Lösung. Und Prezisionstests sind wohl auch kein Staatsgeheimnis, da man das wohl nicht verbergen kann.


Nur weil sich Dritte möglicherweise (illegal) ein Modell beschaffen könnten, bedeutet das nicht, daß damit Geheimhaltungsvorschriften nicht mehr gültig sind.

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#2
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Ein Geheimnis was man nicht geheim halten kann, ist wohl kein Geheimnis

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Das ist aber rechtlich irrelevant.

Beispiel: Wenn du eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterzeichnest, die dir unter Strafe von 10.000 EUR untersagt, jemandem zu verraten, was ich gestern zum Frühstück gegessen habe und du machst das trotzdem, dann sind die 10.000 EUR fällig, auch wenn ich schon vorher das gleiche auf Facebook gepostet habe.

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
ich wollte fragen, ob man nach dem Informationsfreiheitsgesetz Anspruch darauf hat, Urteilskopien von Gerichtsurteilen zu bekommen?
Zitat (von Sep87):
Das LG Koblenz erbittet meine Begründung für das Interesse an dem Urteil


Man verweigert Ihnen ja nichts, sondern möchte eine Begründung. Sie haben ja eine, schreiben Sie das nieder und sehen zu, ob was kommt. Aber ein unreglementierter Anspruch scheint ja nicht zu bestehen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)
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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Das ist doch ein ganz anderer Fall. Da ging es um die Beiziehung von rechtskräftigen Entscheidungen in Parallelfällen.

Hier geht es nur um ein allgemeines Interesse, nichts konkretes. Und da wird es problematisch. Natürlich kann man einen Antrag stellen, das darf jeder. Warum auch nicht? Aber, wir haben auch Datenschutzregelungen. Und die dürften höher einzuschätzen sein als die, sich mal so ganz allgemein schlau zu machen.

Man kann natürlich nicht nur Gerichte anschreiben, sondern auch die Parteien und um Übersendung einer Urteilsabschrift bitten.

wirdwerden

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