Hallo Zusammen,
ich befinde mich momentan noch in einem Arbeitsverhältnis mit Probezeit. ich bin Berufseinsteiger und war die letzten 3 Monate sehr unglücklich in meinem Job, der mich psychisch auch noch sehr belastet hat. Nun habe ich mich bei einem neuen Arbeitgeber beworben und diesem meinen alten Arbeitgeber bei dem ich momentan noch tätig bin verschwiegen (ich weiß das war dumm, aber ich hatte Angst als Looser darzustehen, wenn ich es dem neuen Arbeitgeber sage). Das Vorstellungsgespräch bei meinem potenziellen neuen Arbeitgeber lief gut, sodass ich zum 01.10.2019 die Stelle anfangen könnte. Jetzt stellen sich folgende zwei Fragen: Da ich ja eine zweiwöchige Kündigungsfrist habe, ab wann müsste ich kündigen damit der neue Arbeitgeber von meinem alten Arbeitgeber nichts mitbekommt? Sprich Abmeldung und Anmeldung der Krankenkasse und Steueridentifikationsnummer. Wie lange dauert die Abmeldung des alten AG? und zweite Fragen: Ich habe mir 7 Tage Urlaub erarbeitet über die 3 Monate. Wenn ich diesen Urlaub innerhalb meiner Kündigungsfrist nehme, muss ich dem neuen Arbeitgeber irgendetwas davon mitteilen? Er weiß ja nichts von meinem alten Arbeitgeber.
Es wäre sehr hilfreich wenn mir jemand dazu eine Antwort geben könnte. Vielen Dank.
-- Editiert von fb523154-84 am 20.08.2019 13:38
Neuer Arbeitgeber weiß nichts von alten Arbeitgeber
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Der neue hat keinen LL von dir?ZitatNun habe ich mich bei einem neuen Arbeitgeber beworben und diesem meinen alten Arbeitgeber bei dem ich momentan noch tätig bin verschwiegen :
Warum das denn? Wozu heißt der Spaß denn Probezeit?Zitatich weiß das war dumm, aber ich hatte Angst als Looser darzustehen, wenn ich es dem neuen Arbeitgeber sage :
Du bist vollkommen frei, dich bei anderen AG zu bewerben. Du bewirbst dich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, oder was hast du in der Bewerbung bzw. beim V-Gespräch *verraten*?
Verschweigen oder informieren--- dafür gibts keine Veranlassung.
Hä?ZitatDa ich ja eine zweiwöchige Kündigungsfrist habe, ab wann müsste ich kündigen damit der neue Arbeitgeber von meinem alten Arbeitgeber nichts mitbekommt? :
Du kannst kündigen---so wie es nach deinem jetzigen Arbeitsvertrag geregelt ist--- während der Probezeit...
Dann bis zum 30.9. frei machen. Am 1.10. beim neuen AG beginnen.
Dort wieder Probezeit und Urlaubsanspruch ab dem 1.10.
Warum baust du eine solche Angstkulisse auf?
Beinhaltet dein Vertrag irgendetwas relevantes? Warum soll der neue nichts vom alten wissen?
Wenn du also nun 3 Monate bei deinem jetzigen AG tätig bist und wenn deine Probezeit noch in den September hinein dauert, sollte deine Kündigung bei einer K-Frist von 14 Tagen am 13. September beim AG sein (5-Tage-Woche vorausgesetzt).
Was den Urlaub angeht, sollte der Noch-AG eine Bescheinigung ausstellen über den genommenen Urlaub 2019.
Ansonsten kann es dir schnurzegal sein, ob der neue AG vom alten weiß - die Sorge verstehe ich nicht.
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Hallo Anami,
zunächst einmal vielen Dank für deine Antwort. Ich bin seit dem 01.06 in einem befristeten Arbeitsverhältnis und dementsprechend noch in der Probezeit. Ich habe gemerkt das die Tätigkeit nichts für mich ist und bin dadurch psychisch sehr labil geworden. Als ich mich bei meinem neuen Arbeitgeber (dort könnte ich zum 01.10.19 anfangen) beworben habe, habe ich meinen jetzigen Arbeitgeber nicht im Lebenslauf erwähnt, sondern gesagt das ich seid meinem Studiumabschluss auf Jobsuche bin. Ich hatte Angst das meine Bewerbung aussortiert wird, wenn ich angebe das ich schon nach 3 Monaten das Unternehmen verlassen und mir das als Schwäche angesehen wird. Ich weiß das ist ziemlich dumm, aber ich bin momentan psychisch total am Boden. Das einzige was ich nicht möchte ist, dass nun mein neuer Arbeitgeber von meinem alten Arbeitgeber erfährt. Sprich das kann ja nur dann zu Stande kommen, wenn der alte Arbeitgeber mich nicht rechtzeitig abmeldet. Deswegen war meine Frage ab wann muss ich vorsichtshalber kündigen, damit eine Doppelanmeldung bei der Krankenkasse und dem Steueramt nicht eintritt. Und wie sieht es mit dem Urlaub aus? Wenn ich die 7 Tage Urlaub die mir zustehe nehme innerhalb der Kündigungsfrist, stehen mir dann im neuen Arbeitsverhältnis auch wieder 30 Tage zu ? Oder muss ich dem neuen Arbeitgeber in Kenntnis setzen das ich bereits 7 Tage Urlaub hatte. Das würde ja schlecht gehen, wenn er nichts von meinem alten Arbeitsverhältnis weiß.
Hallo Blaubär,
ja richtig ich würde den Urlaub in der Kündigungsfrist nehmen (das wären 7 Tage). Wieso muss der Arbeitgeber mir diese Bescheinigung denn geben, dass ich 7 Tage Urlaub in diesem Jahr schon hatte ? Für wen ist das wichtig? Ich mein diese Bescheinigung würde ich doch niemals meinem neuen Arbeitgeber aushändigen, dann wüsste er doch das ich meinen alten Arbeitgeber verschwiegen habe.
ZitatAls ich mich bei meinem neuen Arbeitgeber (dort könnte ich zum 01.10.19 anfangen) beworben habe, habe ich meinen jetzigen Arbeitgeber nicht im Lebenslauf erwähnt, sondern gesagt das ich seid meinem Studiumabschluss auf Jobsuche bin. :
Prima. Lüge im Lebenslauf. Macht sich bestimmt gut, wenn es raus kommt.
Ist auch ein guter Kündigungsgrund für den neuen Arbeitgeber.
Hallo hiphappy,
das das von mir falsch war weiß ich auch. Ändern kann es jetzt auch nicht mehr.
Und daraus machst du solch einen Roman mit Fortsetzung?Zitatsondern gesagt das ich seid meinem Studiumabschluss auf Jobsuche bin. :
Und warum das nun? Weil du etwas geschwindelt hast oder weil du seit 1.6. schon so viel unter der Arbeitswelt gelitten hast?Zitataber ich bin momentan psychisch total am Boden :
Das war meine Antwort:ZitatDeswegen war meine Frage ab wann muss ich vorsichtshalber kündigen, :
Damit ist alle Vorsicht bedacht. Du kannst doch jetzt kündigen. 14 Tage Frist in der Probezeit.Zitatwährend der Probezeit...Dann bis zum 30.9. frei machen. Am 1.10. beim neuen AG beginnen. :
Vielleicht stellt dich dein AG dann sogar unter Bezahlung frei, weil er dein Unwohlsein bemerkt. Oder du fühlst dich so labil, dass du arbeitsunfähig=krank bist?
Alles schon tausendfach in der Arbeitswelt passiert.
Das neue AV würdest du am 1.10. beginnen. Dann hättest du für 2019 anteilig ab 1.10. Urlaubsanspruch, die 30 Tage gelten dann erst für 2020.
Nein, du musst dem neuen AG nichts vom alten Urlaub mitteilen--- Hey---du hast doch noch nicht gearbeitet und also auch nie Urlaub gehabt.
Sondern FREI.
ich glaube, @blaubär und du---ihr habt gleichzeitig geschrieben.
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