Klage möglich obwohl man die Wahrheit sagt?

20. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
MainTower756
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage möglich obwohl man die Wahrheit sagt?

Hallo, ich habe Probleme mit einem Nachbar der andere Nachbarn gegen mich aufhetzt. Früher hat er sich gegenüber mir abfällig über die anderen Nachbarn geäußert und mir lauter Geschichten über die Leute erzählt, die aber nichts davon wissen dass der so gelästert hat. Wenn ich die Nachbarn jetzt darüber aufkläre, was der Mann alles über sie gesagt hat, kann er mich dann wegen Verleumdung verklagen? Es sind ja keine Lügen, weil der Mann mir das wirklich alles erzählt hat, ich kanns halt nur nicht schriftlich beweisen oder so.

Ärgert der Nachbar?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von MainTower756):
...kann er mich dann wegen Verleumdung verklagen?
IMO kann er das. Ob er damit erfolgreich wäre würde sich zeigen. Er hättte zumindest den oder die "aufgeklärten" Nachbarn als mögliche Zeugen.


Zitat (von MainTower756):
Es sind ja keine Lügen, weil der Mann mir das wirklich alles erzählt hat, ich kanns halt nur nicht schriftlich beweisen oder so.
Genau das ist das Problem. Folglich sollte man gut überlegen, ob man sich auf so etwas einlässt.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von MainTower756):
Wenn ich die Nachbarn jetzt darüber aufkläre, was der Mann alles über sie gesagt hat, kann er mich dann wegen Verleumdung verklagen?

Klar. sogar erfolgreich. Denn das Argument das man sich das jetzt aus Rache zusammenlügt wird man wohl auch nicht entkräften können ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
MainTower756
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von MainTower756):
Wenn ich die Nachbarn jetzt darüber aufkläre, was der Mann alles über sie gesagt hat, kann er mich dann wegen Verleumdung verklagen?

Klar. sogar erfolgreich. Denn das Argument das man sich das jetzt aus Rache zusammenlügt wird man wohl auch nicht entkräften können ...


Naja, es handelt sich um persönliche Informationen über die Leute, anhand derer sie schon merken, dass sie nicht erlogen sind. Und mit den Leuten selbst hatte ich nie persönliche Gespräche geführt, man müsste sich also fragen, woher ich all diese vertraulichen Dinge weiß.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von MainTower756):
Naja, es handelt sich um persönliche Informationen über die Leute, anhand derer sie schon merken, dass sie nicht erlogen sind

Wer sagt das die wahr sind?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Stellen Sie sich nicht auf die gleiche Stufe wie dieser Mensch und tratschen Sie. Und tragen Sie auch kein Getratsche weiter....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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