Familienrecht ElternUnterhalt - Mietrecht Räumung - Kaufrecht Vertragsrecht Leibrente

20. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
str522197-5
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienrecht ElternUnterhalt - Mietrecht Räumung - Kaufrecht Vertragsrecht Leibrente

Problemkreis I:
April 2019 wurde "Heranziehung zur Unterhaltszahlung" für Vater*1932 angedroht. Seitens LK Sozialamt. Sozialhilfe beantragt 01.04.2019.
Anhaltspunkte für eine Bedürftigkeit des Elternteils waren für mich (Sohn*1954 - Kontakt Abbruch ~1993) bis dato überhaupt nicht ersichtlich, insbesondere weil der pflegebedürftige Elternteil (dement, Pflegegrad V, betreut durch Tochter*1959 mittels Vollmacht seit ca 2011) selbst für die Heimkosten aufkommen können müsste.

Wie sich nun im weiteren Verlauf herausstellte, sind wohl im Laufe der Jahre sämtliche Vermögenswerte (Geld, Gold, Schmuck, Immobilien, Ansprüche, etc.) "vertan" worden bzw. "untergegangen"…. Zusammgebrochen sind nun auch zwei (letzte?) tragende Säulen der Altersversorgung
• (Problemkreis II) Mieteinnahmen ca 450€ - seit Januar 2019 ausstehend und
• (Problemkreis III) Leibrente ca 3.400€ pM - seit Januar 2018 ausstehend.

Seitens LK Sozialamt ist der Fall "Elternunterhalt" zZt in Bearbeitung (= kein akuter Handlungsbedarf?). Es ist damit zu rechnen, dass es zu einer Zahlungspflicht kommen wird. Diese gilt es unbedingt zu vermeiden! Eine Fachanwältin Familienrecht empfiehlt: abwarten, bis SozAmt sich offenbart …

Unabhängig davon erscheint es mir dringend! geboten, zeitnah zielführende Maßnahmen einzuleiten, die wieder zu einer nachhaltigen Ertragslage führen. Die betreuende Vollmacht-Tochter erscheint überfordert und dementsprechend "unwillig/unkooperativ" (Regress-Befürchtungen?). Das BetreuungsGericht lehnt Vollmacht für Sohn wegen Interessenkonflikt ab. Ein vom Gericht ins Spiel gebrachter "neutraler Betreuer" wird abgelehnt. (Seitens Tochter wegen des zusätzlichen Aufwands, seitens Sohn wegen weiterer Kosten). Sehen SIE in dieser "Zwickmühle" einen Ansatzpunkt? Wo würden Sie "den Hebel" ansetzen?

Also: wie sinnvoll/richtig vorgehen? Welche Chancen/Risiken/Kosten sind zu erwarten? Danke.

-- Editiert von str522197-5 am 21.08.2019 10:06

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

Zitat (von str522197-5):
Diese gilt es unbedingt zu vermeiden!

Dann sollte man sich mit dem Gedanken das Auswanderns befassen - in ein Land das keine entsprechenden Vollstreckungsabkommen mit Deutschland hat.



Zitat (von str522197-5):
Eine Fachanwältin Familienrecht empfiehlt: abwarten, bis SozAmt sich offenbart …

Stimmt, das dürfte besser als hektischer Aktionismus sein.
Zumal der Gesetzgeber durch Rückforderungsfristen von bis zu 10 Jahren und anderes entsprchende Vorkehrungen getroffen hat.



Zitat (von str522197-5):
Unabhängig davon erscheint es mir dringend! geboten, zeitnah zielführende Maßnahmen einzuleiten, die wieder zu einer nachhaltigen Ertragslage führen.

Stimmt. Das Gericht war dem offenbar auch nicht abgeneigt. Das der Sohn das dann wieder torpediert ... taktisch ungünstig ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von str522197-5):
zeitnah zielführende Maßnahmen einzuleiten, die wieder zu einer nachhaltigen Ertragslage führen.
Für wen? Für dich oder für den dementen 87jährigen Vater? Und wer kann es machen?
Wenn man 25 Jahre keinen Kontakt hat, kann man schlecht um die Einkommens-/Vermögenssituation des Vaters Bescheid wissen.
Fakt: Nun ab 1.4. 2019 ist das eigene Geld und Vermögen verbraucht. Kommt vor. Ob vertan---kannst du nicht wissen, wenn du seit 1993 ...nix mehr...

1)Warum wird die Leibrente nicht mehr gezahlt?
2)Von wem soll er 450,- Miete erhalten?
3) Wozu gehört Mietrecht-Räumung?
4) Wo lebt der Vater jetzt?

Der Rat der FAin war doch gut. Man braucht nicht vorauseilend und/oder unwissend tätig werden. Das Sozialamt kommt auf evtl. unterhaltspflichtige Kinder von allein zu.

Zitat (von str522197-5):
Welche Chancen/Risiken/Kosten sind zu erwarten?
A) Chancen: 1. Man ist selbst nicht unterhaltsfähig.2. Der Vater verstirbt demnächst. B) Risiken: Kein Risiko erkennbar. C) Kosten: Keine Aussage möglich, weil weder Einnahmen/Einkommen noch Art und Kosten der Unterbringung bekannt/genannt sind.
Verständlich: Die betreuende Vollmacht-Tochter hat bisher alles gemacht, nun kommt der kontaktverbrochene Sohn und will Ansage, besser Absage machen---

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
str522197-5
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

"für den dementen 87jährigen Vater?" — natürlich!
"Und wer kann es machen?" — tja, das ist die Frage …
" ab 1.4. 2019 ist das eigene Geld und Vermögen verbraucht" — eben nicht! Es wird nur nicht konsequent eingefordert. (Seit 8 bzw. 20 Monaten …)

1)Warum wird die Leibrente nicht mehr gezahlt? — Verkaufte 1993 GewerbeImmobilie gegen Leibrente. Käufer zahlungsunfähig (vermutlich verschleppte Insolvenz).
2)Von wem soll er 450,- Miete erhalten? — Vom Mieter eines vermieteten Wohnhauses.
3) Wozu gehört Mietrecht-Räumung? — Zu II Miete.
4) Wo lebt der Vater jetzt? — Im Heim. Noch. (Künftig vielleicht wieder daheim …)

Der Kontakt Abbruch war durchaus beidseitig.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

Zitat (von str522197-5):
s wird nur nicht konsequent eingefordert.

Zitat (von str522197-5):
Käufer zahlungsunfähig

Findest Du Deinen Denkfehler selbst?


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#6
 Von 
str522197-5
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, finde keinen Denkfehler …

zu Problem I:
OK! Werde wohl stillhalten bzw abwarten (müssen), wann & was sich in Sachen Elternunterhalt ergibt. Wenngleich weitere Zeit ungenutzt verinnt. (run & hide ist aufgrund Immobilien Situationen leider keine Option — aber vielleicht Regress aufgrund Pflichtverletzung …?) Erschreckend: die Duplizität !

zu Problem II:
Miete steht zZt. bei 450€ (trotz Staffel Mietvertrag und Anpassungsfähigkeits Vereinbarung) könnte/sollte/müsste - wenn alle vorgegebenen! Termine seit 2006 beachtet worden wären - heute bei ca 900€ liegen … (entspricht iÜ auch dem aktuellen Mietspiegel für Wohnungen in der Region).
Stand heute wohnen die Mieter auf 1.000m² Grund im 180m² Bungalow seit Januar dJ zum Nulltarif. (So schön kann mieten sein, wenn man clever auf inaktive Vermieter reagiert) [Mietrückstände rechnerisch ~60.000€ — tlws sicher bereits verjährt]

Problem III:
Hier sieht's noch schlimmer aus. Seit ca 2007 keine Realisierungen vertraglich vorgesehener Anpassungen (Leibrente gegen Gewerbe Immobilien Verkauf in 1993 - abhängig von Lebenshaltungskosten Index - Grundbuch Eintrag)
Käufer teilt per Anwalt mit, dass Gewerbe "defizitär und Mandat zahlungsunfähig und -unwillig" sei. Zahlungen eingestellt per Januar 2018! Aktuelle Forderung 3.400€ pM Könnte/sollte/müsste - wenn alle vorgegebenen! Termine seit 2006 beachtet worden wären - heute bei mind. ca 3.900€ liegen … (Verschleppungen auf nahezu allen Ebenen - RAe, Gericht, Betreuung, Käufer) [Rückstände rechnerisch ~70.000€ tlws verjährt]

Verjährungshemmungen?

Finde keine Ansatz Punkte.
Zur Untätigkeit verdammt?
Widerstrebt mir irgendwie …

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#7
 Von 
str522197-5
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Findest Du Deinen Denkfehler selbst?


Nein

Zitat (von Anami):
Die betreuende Vollmacht-Tochter hat bisher alles gemacht,


Nun ja … "ALLES" — ?
Sie hat sicher "VIELES" gemacht …
in Sachen "VermögensSorge" allerdings …


GSD sind die Ansprüche noch nicht vollends untergegangen — bis jetzt …

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von str522197-5):
Nun ja … "ALLES" — ?
Sie hat sicher "VIELES" gemacht …
in Sachen "VermögensSorge" allerdings …
Das ist ein vollkommen anderes Thema, welches du evtl. dann als Problemkreis IV bezeichnen kannst.

zu Problem I: Warten, bis das Sozialamt dich anschreibt und Offenlegung verlangt. Vorbereiten, Nachweise einholen... kannst du alles schon tun. Was du nicht besitzt oder nicht verfügbar hast--- kann nicht *herangezogen* werden. Jedenfalls nicht zeitnah. Elternunterhaltsverfahren ziehen sich mit dem Sozialamt nicht selten über Jahre hin, wenn komplizierte Einkommens- und Vermögenssituationen vorliegen.
zu Problem II: Wird im anderen Thread behandelt. Vergiss bitte, was wäre, hätte, könnte.
Was ist und was wird--- das ist angesagt.
zu Problem III. Akten wälzen, UNterlagen sichern, Schwester fragen, eigene Vollmachten und Befugnisse besorgen.

Du hast jede Menge zu tun.
Vergiss nicht, was dein Ziel ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

Zitat (von str522197-5):
Nein

Oben echauffiert man sich noch darüber das ein externer Betreuer unnützes Geld kosten würde.
Gleichzeitig beschwert man sich, das die Schwester keine sinnlosen Beitreibungsversuche wegen der Leibrente macht. Wieso wären die Kosten dafür nicht unnütz?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
str522197-5
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
externer Betreuer unnützes Geld


Ergebnis einer VDK Rechtsberatung.
"Unnütz" würde ich nicht sagen; glaube jedoch, bei gutem RA besser angelegt … ?
Und den Einwand Schwester: "zusätzlicher Aufwand" find ich berücksichtigenswert.

Zitat (von Harry van Sell):
sinnlose Beitreibungsversuche


Wieso? — halte das für sehr aussichtsreichen Versuch. Zumindest solange das GewerbeGrundstück mit Eintrag der Leibrente im Grundbuch noch greifbar ist. Da kann Käufer mE seine Insolvenz verschleppen wie er mag …
Daumen drauf!

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39880x hilfreich)

Zitat (von str522197-5):
Da kann Käufer mE seine Insolvenz verschleppen wie er mag …

Der Insolvenzverwalter kann solche Zahlungen / Verwertungen durchaus rückgängig machen. Sicher ist da erst mal gar nichts.


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