Ärger nach privaten Autoverkauf - Haftung

20. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger nach privaten Autoverkauf - Haftung

Hallo zusammen,

ich habe vor einer Woche ein Auto verkauft bei dem der Käufer nun Probleme macht. Es wäre schön wenn mir hier jemand seine Rechtsauffassung mitteilen könnte:
Hier die Rahmenbedingungen:

- Kaufvertrag wurde gemacht, dort vermerkt wurde "Leichter Aufprall Front, Nachlackierung sowie Dellen in Fahrertür" unter der Kategorie Unfallschäden (ADAC Muster Kaufvertrag). Sonst wurde nichts notiert was außer der Norm liegt.
Ansonsten ist der Passus zur Sachmangelhaftung als Standard vermerkt.
- Käufer hat das Auto probegefahren, Klimaanlage getestet etc.

- Kaufpreis 2.900 EUR; Auto ist 10 Jahre alt.

Das Auto habe ich unangemeldet an der Zulassungsstelle übergeben und der Käufer hat mir dort das Geld gegeben.

Jetzt am Tag nach dem Kauf kommt der Käufer und sagt:

Der Code fürs Autoradio würde fehlen (benötigt man wenn man die Batterie tauscht), der Adapter für die Felgenschlösser fehlt auch, zudem die Abdeckung für den Kofferraum.

Zudem wäre er beim Händler gewesen und hat das Auto checken lassen und meinte dass was am Querlenker wäre und dass durch den Aufprall passiert worden sei der laut Fachwerkstatt nicht leicht gewesen sein könne.

Jetzt bezichtigt er mich der arglistigen Täuschung obwohl ich als Nichtmechaniker ihm wirklich alles offengelegt habe was mir bekannt ist. In meinen Augen hat auch ein leichter Aufprall stattgefunden (5kmh) da wirklich wenig zu machen war. Die Reparaturen hat mir ein Freund der Lackierer ist umsonst gemacht.....seitdem sind wir bestimmt 10000 km gefahren.


Nun meine Fragen:

Es gibt ja die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag oder die Möglichkeit dass ichs "drauf an kommen lasse" ob er rechtlich was gegen mich übernimmt.


Sofern ich es aussitzen würde habe ich folgende Fragen:

a) Zu den Kleinteilen:

Code fürs Radio (haben wir vergessen zu sagen da wir den in 10 Jahren einmal gebraucht haben und dann ein Azubi vom Händler das für 5 EUR in die Kaffeekasse erledigt hat).
, Schloss für die Felgen und die Kofferraumabdeckung. (ersteres war meines Erachtens im Auto bei Übergabe; die Abdeckung hat bei Besichtigung auch gefehlt und war für mich nicht erwähnenswert)

Kann der Käufer mir hier bei nem 10 Jahre alten Auto nen Schuh draus drehen?

b) leichter Aufprall Front:

War es in meinen Augen (da vielleicht 5 kmh). Von nem Querlenker der kaputt oder leicht beschädigt ist wusste ich nichts. Hab ich arglistig getäuscht - ich hab ihm doch alles besten Wissens und Gewissens dargelegt? Er sagt auch dass man mir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen könne da man den Schaden selbst behoben hat. Stimmt das?

c) Was kann mir im schlimmsten Fall unter Betracht des Verkehrswertes passieren ? Anklage? Anzeige?

Für den Fall wir einigen uns auf die Rückgabe:

a) Gibt es hier eine Frist bis wann diese erledigt sein muss?
b) Er fährt jetzt auf jeden Fall noch n paar Tage mit dem Auto versichert mir allerdings dass wenn es zur Rückgabe kommt max. 200 km auf dem Tacho stehen. Gibt es hierzu Toleranzgrenzen? Wie verfahre ich wenn statt 200 km (1.200 km auf dem Tacho sind).

Danke schon mal für Eure / Ihre Bemühungen und Antworten

Problem nach Autokauf?

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von WEG_Casa):
Code fürs Radio (haben wir vergessen zu sagen

Was habt ihr vergessen zu sagen?



Zitat (von WEG_Casa):
Schloss für die Felgen

Kann man nachweisen das es bei Übergabe dabei war?



Zitat (von WEG_Casa):
die Abdeckung hat bei Besichtigung auch gefehlt

Also ein offensichtlicher Mangel. Wenn er dennoch kauft, hat er das auch so akzeptiert, sein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Ich würde jeglichen Anspruch rundweg ablehnen.

Mein Gott, die Karre ist 10 Jahre alt! Da kann KEIN noh so versierter Kfz-Schlosser mit Bestimmtheit sagen, woher der Schaden am Querlenker kommt. Sowas ist quasi eine Art Volkskrankheit bei Autos - früher oder später hat fast jedes Schäden am Querlenker. Durch Bordsteine und worüber man sonst noch so in einem Fahrzeugleben donnert. Wer weiß, vielleicht wars der Käufer ja selbst ;)

Er hat das Ding besichtigt, gefahren und hätte das Auto ja vor dem Kauf checken lassen können - jetzt ist es zu spät.

Mein Tipp: Kommunikation einstellen, Sie müssen wirklich erst reagieren, wenn Post vom Gericht kommt. Auch wenn zwischenzeitlich Post vom Anwalt käme, der schreibt auch nur, was sein Kunde hören will.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben vergessen zu sagen dass wir den Code nicht haben bzw. nie bekommen haben. Für uns war das nicht erwähnenswert da wir auch nicht mehr dran gedacht haben (benötigt man wirklich nur wenn die Batterie getauscht wird). Das Felgenschloss war halt im Kofferraum - er sagt nein; Aussage gegen Aussage aber gut er muss bei Schlüsselübergabe halt nochmal schauen. Wenn er nicht geschaut hat ist das denke ich sein Problem.

Die zweite Antwort deckt komplett mein nicht juristisch fundiertes Laien-Rechtsverständnis ab.
Im Gegensatz zu ihm habe ich sogar noch eine Zeugin die die Probefahrt die Verkaufverhandlung etc. alles bestätigen kann.

Ist halt nur die Frage wenn es vor Gericht kommt ob ich dann wenn ich eine Teilschuld oder Vollschuld bekommen sollte (wovon ich nicht ausgehe) ob ich dann als Vorbestraft gelten würde ?

-- Editiert von WEG_Casa am 20.08.2019 23:08

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von WEG_Casa):
Wir haben vergessen zu sagen dass wir den Code nicht haben bzw. nie bekommen haben.

Ok. Man schuldet dem Käufer also ein entsprechend funktionsfähiges Radio.



Zitat (von fb367463-2):
Ich würde jeglichen Anspruch rundweg ablehnen.

Das könnte dann am Ende recht teuer werden ...



Zitat (von WEG_Casa):
Aussage gegen Aussage

Das Märchen stirbt wohl nie aus ... Aussage gegen Aussage gibt es nicht.
Das Gericht entscheidet anhand der Glaubwürdigkeit der jeweiligen Aussagen.



Zitat (von WEG_Casa):
habe ich sogar noch eine Zeugin die die Probefahrt die Verkaufverhandlung etc. alles bestätigen kann.

Na prima, dann kann die das mit dem Schloss ja auch bestätigen.



Zitat (von WEG_Casa):
ob ich dann als Vorbestraft gelten würde ?

Nö, das gibts nur im Strafrecht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Radio funktioniert ja und vermutlich kommt es beim Auto eh zu keinem Batteriewechsel mehr da es diesen möglicherweise nicht erlebt (Batterien halten ja ein wenig)
Ein Zusatzaspekt der mir hier gestern noch gekommen ist....ich wäre ja bereit das Auto auf Kulanz zurückzunehmen. Nach der Rechtslage bin ich jedoch nicht dazu verpflichtet nur weil der Käufer das fordert. Mein Guter Wille kann jetzt nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden oder?

Gibt's vielleicht noch jemanden die Gesamtlage bewerten kann? Von "aussitzen" bis zu "das kann teuer werden" ist jetzt ja auch alles dabei. Danke schon mal den zwei Usern die schon geschrieben haben für ihre Mühe und Arbeit.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von WEG_Casa):
Das Radio funktioniert ja
Es entspricht abe rnicht der üblichen Beschaffenheit wenn es durch den fehlenden Code nach einem Batteriewechsel den Dienst verweigert. Also schuldet ihr den Code.

Auf den Rest würde ich nicht eingehen. Seine Karre, sein Problem.
Allerdings: Sein Radio, dein Problem. Hier besteht Handlungsbedarf.

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von WEG_Casa):
Das Radio funktioniert ja und vermutlich kommt es beim Auto eh zu keinem Batteriewechsel mehr da es diesen möglicherweise nicht erlebt (Batterien halten ja ein wenig)


Batterien kann man auch wechseln ohne dass der Code benötigt wird.
Außerdem dürfte es nicht so schwierig und teuer sein diesen vom Hersteller zu erhalten.

Zitat (von WEG_Casa):
.ich wäre ja bereit das Auto auf Kulanz zurückzunehmen.


Warum? Ich sehe keinen Grund.

Zitat (von WEG_Casa):
der Adapter für die Felgenschlösser fehlt auch


Den bekommt man doch auch für ein paar Euro beim Hersteller.


Zitat (von WEG_Casa):
Zudem wäre er beim Händler gewesen und hat das Auto checken lassen und meinte dass was am Querlenker wäre und dass durch den Aufprall passiert worden sei der laut Fachwerkstatt nicht leicht gewesen sein könne.



Im Steitfall wäre diese Aussage aber leider nicht viel Wert.


Zitat (von WEG_Casa):
Er sagt auch dass man mir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen könne da man den Schaden selbst behoben hat. Stimmt das?


Nein, Blödsinn. Du hast ihn ja darauf hingewiesen.

Zitat (von WEG_Casa):
Kann der Käufer mir hier bei nem 10 Jahre alten Auto nen Schuh draus drehen?



Versuchen kann er es schon, aber ich glaube das werden nicht mal Pantoffeln.



gruß charly

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Gruß Charly

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#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Im Steitfall wäre diese Aussage aber leider nicht viel Wert.
Warum "leider"?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Bezogen auf die Argumentation des Käufers.

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Gruß Charly

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#11
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

Der Code für das Radio ist doch fast immer im Handbuch für das Radio vermerkt? Oder klebt teilweise auf der Innenseite des Handschuhfaches...

So war es zumindest bei uns immer...ich habe auch schon mehrere Batterien gewechselt...weder beim VW, Audi, Citroen oder Fiat war bisher eine Codeeingabe nötig...vlt. beim alten Clio (Renault) meiner Freundin damals...aber da bin ich mir auch nicht sicher...

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Auf den Rest würde ich nicht eingehen. Seine Karre, sein Problem.
Allerdings: Sein Radio, dein Problem. Hier besteht Handlungsbedarf.

Das ist die beste Zusammenfassung aus diesem ganzen Thread.

Zitat (von Basti-SPN):
So war es zumindest bei uns immer...ich habe auch schon mehrere Batterien gewechselt...weder beim VW, Audi, Citroen oder Fiat war bisher eine Codeeingabe nötig...vlt. beim alten Clio (Renault) meiner Freundin damals...aber da bin ich mir auch nicht siche
Dann hast du einfach Glück gehabt. Es gibt genügend ältere Modelle bei denen der Code eingegeben werden muss. Beim Clio deiner Freundln war das ganz sicher so wenn er schon ein paar Jährchen auf dem Buckel hat.

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#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das ist die beste Zusammenfassung aus diesem ganzen Thread.
Danke danke :love:

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#14
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich neige mittlerweile fast dazu ihm für 5 EUR den Code fürs Radio zu besorgen und das Auto nicht zurückzunehmen da ich wirklich besten Wissens und Gewissens verkauft habe.

Den Wiederruf vom KV hatte ich ihm schon zugesagt. Allerdings dürfte der "Widerruf vom Widerruf" ja möglich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von WEG_Casa):
Den Wiederruf vom KV hatte ich ihm schon zugesagt
Und an zusagen muss man sich halten.

Zitat (von WEG_Casa):
Allerdings dürfte der "Widerruf vom Widerruf" ja möglich sein.
Da es sowas nicht gibt, nur im beiderseitigem Einvernehmen

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von WEG_Casa):
Den Wiederruf vom KV hatte ich ihm schon zugesagt.

:bang:

Schön, das so eine elementare Information auch schon kommt ...



Zitat (von WEG_Casa):
Allerdings dürfte der "Widerruf vom Widerruf" ja möglich sein.

Möglich ist vieles ...

Wenn der Käufer das dann vor Gericht bringt, wird man sich nach so einem Schuldeingeständnis aber schon eine sehr gute Begründung einfallen lassen müssen, um aus der Nummer raus zu kommen.


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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Und an zusagen muss man sich halten.
Solange es nur ein Angebot war, das der K noch nicht angenommen hat, kann man das Angebot aber auch wieder zurückziehen.

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#18
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von WEG_Casa):
Den Wiederruf vom KV hatte ich ihm schon zugesagt.


Du meinst vermutlich: Du hast ihm zugesagt das Auto zurückzunehmen.
Damit hast Du rechtlich gesehen entweder seinen Rücktritt akzeptiert (ganz ungünstig für Dich) oder es ist neuer Vertrag geschlossen worden. Letzteres wäre festzumachen wenn in der Zusage Vokabeln wie freiwillig, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, kulanterweise oder eine andere Formulierung die auf die Freiwilligkeit hindeutet, vorkommt.
In beiden Fällen musst Du dich allerdings an Deine Zusage halten, da Du sie einseitig nicht zurücknehmen kannst.
Möglichkeiten Deine Erklärung anzufechten sehe ich nicht.

Hättest Du gleich erwähnt, dass Du die Rücknahme bereits zugesagt hast, hätte man über die einzelnen Positionen nicht diskutieren müssen, denn Deine Zusage verändert die Sachlage erheblich.

Meine Meinung zu den einzelnen Positionen wäre vor der Zusage gewesen:

Code und Felgenschloss: beides musst Du mitübergeben. Ein Ausgleich in Geld ist nur mit Zustimmung des Käufers möglich. Aber die Nachbesserung ist hier, wie schon von anderen erwähnt, relativ einfach möglich.

Querlenker: unter der Vorraussetzung, dass Du davon nichts wusstest, kann man Dir daraus keinen Strick drehen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Solange es nur ein Angebot war, das der K noch nicht angenommen hat, kann man das Angebot aber auch wieder zurückziehen.
Der K erklärt den Widerruf, der VK nimmt an. Da sehe ich kein Gegenangebot vom VK an den K, dass er zurückziehen könnte

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von WEG_Casa):
Den Wiederruf vom KV hatte ich ihm schon zugesagt.



Und das hat man wie gemacht?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ihm gestern unter vier Zeugen mitgeteilt (telefonisch) dass ich bereit bin das Auto zurückzunehmen wenn wir das innerhalb von 3 Tagen erledigen da ich nicht Lust habe das Auto mit 2000 km mehr zu übernehmen. Zudem hatte ich natürlich erwähnt dass das Auto im Zustand der Übergabe sein muss.


Die Abrede war mündlich - schriftlich findet sich die Aussage im Whatsapp Verlauf "Würde ich das Auto auf Kulanz zurücknehmen"



-- Editiert von WEG_Casa am 21.08.2019 11:45

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann er denn jetzt auch in vier Wochen mit 10.000 km mehr kommen? Und sich auf meine zugesicherte Rückgabe berufen?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von WEG_Casa):
Kann er denn jetzt auch in vier Wochen mit 10.000 km mehr kommen?
Da sind doch die 3 Tage schon abgelaufen. Bedingung nicht eingehalten. Wagen muss nicht zurückgenommen werden.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#24
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist halt nur die Frage da ich "schriftlich" nur per WhatsAPP ihm geschrieben habe dass ich auf Kulanz zurücknehme. Unter vier Zeugen hatte ich dann mündlich (da mir die Schreiberei zu doof wurde) nachgelegt innerhalb von 3 Tagen. Was meint Ihr? Soll ich die Forderung ihm noch schriftlich per Einschreiben zukommen lassen?
Grds. bin ich nach wie vor an ner gütlichen Einigung interessiert und würde unter den genannten Bedingungen den Wagen zurücknehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Der K erklärt den Widerruf, der VK nimmt an.
Hab ich was überlesen??? Wo hat der Fragesteller denn geschrieben, dass der K den Kauf widerrufen und der VK dem zugestimmt hat???
Beziehst du dich auf Post 14??? Diesen Post verstehe ich so, dass der VK dem K angeboten hat den Kaufvertrag widerrufen zu können. Ich lese nirgendwo, dass der K den Kauf widerrufen hat. Im Gegenteil, ich verstehe die ganzen Posts so, dass der K den Wagen behalten möchte.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau so ist es - ich hatte es dem Verkäufer auf Kulanz vorgeschlagen. Da mir die Schreiberei zu doof wurde hatte ich ihn angerufen und nachgelegt dass dies innerhalb von drei Tagen erfolgen müsse. Dem hat der Käufer (unter beisein von drei Mithörern) zugestimmt.
Als ich ihm dann für heute die Rückabwicklung vorgeschlagen habe meinte er dass ich nicht in der Verhandlungsposition sei Forderungen zu stellen er brauche Zeit um die Sache zu regeln. Ich traue dem Käufer halt nicht mehr und hätte mein Auto lieber gestern als heute zurück (da ich von der ordentlichen Beschafffenheit überzeugt bin).
Ist die Verbindung der Bereitschaft zum Rücktritt mit einer Fristsetzung gültig? Sollte ihm die Frist nochmal schriftlich mitgeteilt werden? Freitag würde die mündlich gesetzte Frist ja ablaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
WEG_Casa
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 0x hilfreich)

Es zeichnet sich nun wohl die Rückabwicklung des Kaufvertrages ab. Dem stimme ich natürlich nur zu wenn ich das Auto in der ursprünglichen Beschaffenheit zurückbekomme (wie gesagt n paar km mehr auf m Tacho sind legitim).

Jetzt stellt sich eben die Frage nach den Formvorschriften. Es muss ja dort geregelt sein dass ich wieder alle Unterlagen nebst Auto erhalte und er den Kaufpreis. Ich dachte an folgende Vereinbarung - über ein Feedback wäre ich sehr dankbar!



Vereinbarung über die Rückabwicklung des Kaufvertrages zwischen Person A (geb. am, wohnhaft in XXX) und Person B (geb. am, wohnhaft in XXX)



Hiermit vereinbar die beiden Vertragsparteien die Rückabwicklung des am XXX geschlossenen Kaufvertrags über ein Gebrauchtfahrzeug (XXX).


Der Käufer bestätigt hiermit die Übergabe der folgenden Unterlagen bzw. Gegenstände an den Verkäufer:

Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Letzte TüV Bescheinigung, 2 Schlüssel, VW Polo (km Stand bei Übergabe _______).


Ort, Unterschrift, Datum, Uhrzeit


Der Verkäufer bestätigt hiermit den Erhalt der folgenden Unterlagen bzw. Gegenstände vom Käufer:

Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Letzte TüV Bescheinigung, 2 Schlüssel, VW Polo (km Stand bei Übergabe _______).


Ort, Unterschrift, Datum, Uhrzeit


Gleichzeitig vereinbaren beide Parteien dass sich der Verkäufer verpflichtet den vollständigen Kaufpreis in Höhe von 2900 EUR (in Worten: zweitausendneunhundert) dem Käufer in bar zu übergeben.

Der Käufer bestätigt hiermit den Erhalt des Geldes



Ort, Unterschrift, Datum, Uhrzeit


Der Verkäufer bestätigt hiermit die Übergabe des Geldes



Ort, Unterschrift, Datum, Uhrzeit

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Das Problem, dem wir jetzt gegenüber stehen ist, daß konkrete Rechtsberatung nur Anwälten, etc erlaubt ist. Mit der "Formulierungshilfe" schappen wir meiner Meinung nach haarscharf dran vorbei - oder üben sie schon aus.

Wenn es klar ist, dass der Kunde da einwilligt, dann investieren Sie bitte ab 25 Euro in eine rechtsverbindliche Antwort von einem Juristen oder nutzen Sie - noch besser - die Funktion "Anwalt hinzuziehen" unter dem Thread. Bei einer Summe von 2900 Euro ist das eine kleine Investition , bewahrt Sie aber ggf vor (weiteren) teuer bezahlten Fehlern

Just my 50 cents.

Dennoch alles Gute!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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