Aufwandsentschädigung Tagespauschale

21. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
go523286-14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufwandsentschädigung Tagespauschale

Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Mein Bruder ist verstorben, mein anderer Bruder und ich sind die Erben. Er wohnte in einem anderen Bundesland. Wir mussten für einige Tage dort hin und die Wohnung auflösen und uns um den ganzen Rest kümmern. Es ist Erbmasse vorhanden, davon haben wir bsw. auch die Entrümpelung bezahlt. Es besteht ein sehr geringes Risiko, dass es eventuell noch Gläubiger gibt. Können wir uns eine Aufwandsentschädigung, bsw. eine Tagespauschale für die 4 Tage auszahlen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Können wir uns eine Aufwandsentschädigung, bsw. eine Tagespauschale für die 4 Tage auszahlen?

Ich verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht. Ihr seid doch sowieso die Erben und teilt euch demzufolge den Nachlass; was soll denn die Auszahlung einer Aufwandsentschädigung bringen ? Unter dem Strich kommt doch dasselbe dabei heraus ?

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Ihr dürft den gesamten Nachlass unter euch aufteilen.

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#3
 Von 
go523286-14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erst mal Danke für die Antworten. Ich habe mich vielleicht nicht gebau genug ausgedrückt. Die Frage bezieht sich eher auf die Rangfolge wenn weitere Gläubiger dazukommen. Wenn wir uns jetzt quasi von dem Geld bedienen, also Beerdigung, Entrümpelung, Kosten für die Fahrt dorthin etc. bezahlen und dann kommen weitere Gläubiger von dessen Existenz wir derzeit nicht wissen und das Geld reicht nicht mehr aus und wir müssen ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen, dann wäre die Frage ob wir uns diese Tagespauschale überhaupt hätten ausbezahlen dürfen oder ob das Geld für andere Gläubiger verwendet werden müsste.

Ich hoffe ich habe es jetzt verständlich ausgedrückt :)

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
dann wäre die Frage ob wir uns diese Tagespauschale überhaupt hätten ausbezahlen dürfen oder ob das Geld für andere Gläubiger verwendet werden müsste.


Die Auszahlung war grundsätzlich erlaubt, nur muss man in so einem Fall das ausgezahlte Geld wieder herausgeben.

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