Guten Abend,
mich beschäftigt seit längeren die Frage der Erbfolge in unserer Familie aber ich mag das Thema nicht so richtig ansprechen.
Ich probiere das mal deutlich zu machen. Vater und Mutter (25 Jahre Ehe) haben insgesamt vier Kinder. A (das bin ich) ist nur vom Vater. B ist nur von der Mutter und C & D sind gemeinsame Kinder.
Es geht mir hauptsächlich um das Haus mit Grundstück. Sollte mein Vater nun zu erst sterben, bekommt ja die Mutter sicher das Haus. Da ich mit ihr aber nicht Blutsverwand bin, werde ich von ihr auch nichts erben. Wenn die Mutter zu erst stirbt, und das Haus an den Vater geht, würde zum Beispiel B nichts vom Vater erben.
Ich hoffe ich kann mich da irgendwie klar ausdrücken. Meine Frage ist also, ist es wirklich von Bedeutung wer zuerst stirbt oder gibt es in jedem Fall den gleichen Pflichtanteil für alle? Männer sterben ja in der Regel eher als Frauen und ich habe Sorge, dass ich dann aus allem raus bin und die drei leiblichen Kinder der Mutter das Haus erben wenn sie stirbt.
Das klingt jetzt alles ein bisschen herzlos, weil ich das zusammenfassen muss. Mich beschäftigt das einfach, weil es um einen ziemlich hohen Betrag geht.
Ob die beiden ein Testament haben weiß ich nicht, aber mir geht's eh um den Pflichtanteil.
Danke, falls jemand mir folgen konnte und eine Idee hat.
T.
Erbfolge bei Patchworkfamilien
21. August 2019
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Frage vom 21. August 2019 | 23:28
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfolge bei Patchworkfamilien
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 22. August 2019 | 00:05
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Sollte mein Vater nun zu erst sterben, bekommt ja die Mutter sicher das Haus.
Die Mutter erbt nur dann alleine, wenn es ein entsprechendes Testament gibt. Gesetzlich würde die Mutter 50% des Hausanteils erben, das dem Vater gehört und die Kinder A, C und D erben 1/6.
Zitat:ist es wirklich von Bedeutung wer zuerst stirbt oder gibt es in jedem Fall den gleichen Pflichtanteil für alle?
Ja
Zitat:Ob die beiden ein Testament haben weiß ich nicht, aber mir geht's eh um den Pflichtanteil.
Der Pflichtteil wäre nur die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also wenn Dein Vater zuerst verstirbt nur 1/12.
#2
Antwort vom 22. August 2019 | 01:05
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Aha, garnicht so einfach also. Ich hab das zwischenzeitlich auch schon in anderen Beiträgen bemerkt.
Da ist es wohl wirklich am einfachsten, ein gutes Testament vorzubereiten. Mal sehen, ob ich mal den Mut finde das anzusprechen.
Danke schön.
Und jetzt?
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