Kündigungen bei Krankmeldung mit Vorgeschichte

22. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
tobymaguire
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungen bei Krankmeldung mit Vorgeschichte

Hi zusammen.
Ein sehr ungewöhnlicher Fall der mir nach all den Jahren absolut neu ist:

Mitarbeiter leistet sich über Jahre hinweg unfassbare Dinge die seitens des Vorgesetzten aber nie ermahnt oder angemerkt - schlimmer noch - ignoriert wurden. Z.B. Mitarbeiter fliegt in den Urlaub und meldet sich erst von dort und beantragt Urlaub rückwirkend. MA meldet sich 5 - 6 Wochen pro Jahr krank ohne Attest und liefert auch keines. All das fiel Unternehmensleitung erst auf als der Vorgesetzte der MA das Unternehmen verließ und der neue Leiter dieses Verhalten absolut nicht akzeptiert.

Der Fall:
Neuer Vorgesetzter kündigt an dass Krankmeldungen etc. alle laut Arbeitsvertrag eingehalten werden müssen. Noch bevor der Vorgesetzte das erste Meeting mit MA hat meldet sich MA krank. Fünf Wochen Krankheit. Mit drei Verschiedenen Diagnosen. In der nächsten Woche hat MA folgenden Antrag gestellt: 4 Tage Homeoffice, 4 Tage Urlaub, 4 Tage unbezahlten Urlaub.

Vorgesetzter Streich Homeoffice, 4 Tage Urlaub haben bestand, 4 Tage Unbezahlt nicht genehmigt. MA meldet sich aus dem Krankenstand das aber bereits Urlaubsflüge gebucht sind inkl. der Homeofficezeit.

Ich habe jetzt Attesstpflicht ab Tag 1 veranlasst - aber was kann ich darüber hinaus tun? Sieht jemand eine Möglichkeit in Richtung verhaltensbedingte Kündigung?

P.S. das hier grundsätzliche Dinge im Argen liegen ist völlig klar.

-- Editiert von tobymaguire am 22.08.2019 15:30

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// MA meldet sich aus dem Krankenstand das aber bereits Urlaubsflüge gebucht sind inkl. der Homeofficezeit.

Ist doch wunderbar!
Wenn es so kommt, liegt ein Fall von Selbstbeurlaubung vor. Konsequenz: die 'Fristlose'.

Dass Urlaub bereits gebucht ist, ist einerseits das Eigenrisiko des AN, weil er die Genehmigung nicht abgewartet hat. Und wenn er dann auch noch so dämlich ist zuzugeben, dass das die Zeit einschließt, für die er Homeoffice beantragt hat, würde ich als Betrugsversuch werten - und damit dürfte auch das Vertrauen in eine künftige Zusammenarbeit mit diesem AN das Klo runtergehen.
Auch das könnte - vielleicht schon für sich allein, gewiss aber wohl im Zusammenhang - Munition für die Fristlose liefern.

Ansonsten wundere ich mich gar sehr, wie wenig Sachverstand in Sachen Arbeitsrecht Vorgesetzte für den Job mitbringen müssen, und noch vielmehr, dass Vorgesetzte bei einem solchen Desaster im Betrieb anscheinend keine Anlaufstelle haben, die angemessene Lösung voran zu treiben.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

... ach ja - falls das ein Thema sein sollte:
Ein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht gibt es nicht: AN kann hier nicht einwenden "war früher so ...".

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