Kann ich bei gutefrage.net sowohl Profil, als auch bisherige Antworten löschen lassen?

22. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
wegwurf
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich bei gutefrage.net sowohl Profil, als auch bisherige Antworten löschen lassen?

Ich habe in jüngerem Alter aktiv bei gutefrage.net Fragen beantwortet. Teils sind mir die (wenn auch stets gut gemeinten) Antworten heutzutage unangenehm. Das Problem ist, dass ich den Nutzernamen seitdem auf anderen Plattformen weiterverwendet habe, und dieser jetzt mit gutefrage.net in Verbindung gebracht werden kann. Da ich so absolut genial war, außerdem meine Beiträge mit einem Gruß und meinem Nutzernamen zu signieren, würde z.B. ein reines Unkenntlichmachen des Nutzernamens über einer Antwort nicht ausreichen.

Mir ist demzufolge sehr wichtig, dass die Betreiber nicht nur meinen Account deaktivieren, sondern alle damit verbundenen Einträge entfernen. Insofern habe ich mich daher auch bis jetzt nicht getraut Anleitungen wie dieser zu folgen, ohne vorhin Auskunft eingeholt zu haben.

Wie sollte ich nun vorgehen/die Betreiber anschreiben? Habe ich durch die DSGVO Recht auf eine vollständige Löschung der Einträge, und wie kann ich dieses geltend machen?

-- Editiert von wegwurf am 22.08.2019 19:04

-- Editiert von wegwurf am 22.08.2019 19:06
Edits: Ich habe den Titel an die maximale Länge angepasst

-- Editiert von wegwurf am 22.08.2019 19:07

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Schwierig. Per se hast du keinen Anspruch auf Löschung der Beiträge. Du kannst allerdings doch einfach mal anfragen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von wegwurf):
Habe ich durch die DSGVO Recht auf eine vollständige Löschung der Einträge,

Nein. Höchstens auf die personenbezogenen Daten.

Die Rechte an den Inhalten hat man in der Regel den Forenanbietern eingeräumt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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