Arbeitsunfähigkeit während Kündigungsfrist?

22. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)
Arbeitsunfähigkeit während Kündigungsfrist?

Guten Abend.
ich wurde fristgerecht von meinem jetzigen Arbeitgeber gekündigt.
Jedoch habe ich im Vorfeld natürlich einen neuen Arbeitgeber mit besseren Bedingungen und Arbeitszeiten gefunden.
Natürlich will ich mir bis bei meinen neuen Arbeitgeber anfange mir den Terror bei meiner alten Firma nicht antun.
Nun ist die Frage ob mein jetziger Arbeitgeber mir die Lohnfortzahlung verweigern kann , wenn ich bis zum 31.08 Krankschreiben lasse da an dem Tag mein letzter Arbeitstag Tag .
Erst hieß es ich werde freigestellt und weiter bezahlt , danach würde dies aber zurück gezogen.
Hinzu kommt noch das ich in der nächsten Woche ein Termin zur g25 Untersuchung bei meinen neuen Arbeitgeber habe und dieses Natürlich wahrnehmen muss.

Daher wie oben schon gefragt , würde ich gerne wissen ob dann die Lohnfortzahlung Einbehalten können und noch was dazu das ich mir Krank schreiben möchte ich nur noch dazu sagen vor einer Woche schon Krank geschrieben war da ich eine Bronchitis gehabt habe , diese jedoch aber nicht wirklich besser ist und es jetzt nicht heißt das ich mich einfach Krank schreiben möchte sondern eigentlich bei meinen neuen Arbeitgeber am ersten Tag gesund auftauchen möchte.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb404506-70):
würde ich gerne wissen ob dann die Lohnfortzahlung Einbehalten können

Klar. Ein Mausklick und die Sache ist erledigt.

Sollte das ungerechtfertigt sein, dann muss man sich dagegen wehren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb404506-70):
würde ich gerne wissen ob dann die Lohnfortzahlung Einbehalten können

Klar. Ein Mausklick und die Sache ist erledigt.

Sollte das ungerechtfertigt sein, dann muss man sich dagegen wehren.


Was heißt bitte ein Mausklick und die Sache ist erledigt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb404506-70):
Was heißt bitte ein Mausklick und die Sache ist erledigt?

Die klicken in der Lohnsoftware auf "nicht zahlen", dann gibts kein Geld mehr.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Harry spricht wohl von der technischen Möglichkeiten des Arbeitgebers, die Lohnfortzahlung zu beenden. Auf der anderen Seite verstehe ich deine Frage hier nicht so richtig, insofern ist doch selbstverständlich ist, dass Lohnfortzahlung greift, sobald eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt bzw Arbeitsunfähigkeit auch gemeldet ist Punkt wenn der Arbeitgeber deiner Krankschreibung nicht traut kann er dir den medizinischen Dienst der Krankenkassen ins Haus schicken, um festzustellen, ob du wirklich krank bist.

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#5
 Von 
fb404506-70
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Harry spricht wohl von der technischen Möglichkeiten des Arbeitgebers, die Lohnfortzahlung zu beenden. Auf der anderen Seite verstehe ich deine Frage hier nicht so richtig, insofern ist doch selbstverständlich ist, dass Lohnfortzahlung greift, sobald eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt bzw Arbeitsunfähigkeit auch gemeldet ist Punkt wenn der Arbeitgeber deiner Krankschreibung nicht traut kann er dir den medizinischen Dienst der Krankenkassen ins Haus schicken, um festzustellen, ob du wirklich krank bist.


Das meine ich ob die das können und ob sich das für die lohnen würde für eine Woche jetzt noch einen mdk einzuschalten

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#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich versteh die Frage nicht.
Wenn Du krank bist, bist Du krank und bekommst auch Lohnfortzahlung.
Wenn nicht, dann nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb404506-70):
ob sich das für die lohnen würde für eine Woche jetzt noch einen mdk einzuschalten

Ob es sich "lohnt"? "Rache" ist emotional getrieben, da wird nicht mit BWL agiert.
Im übrigen ist der MDK für den Arbeitgeber kostenfrei.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Das ist letztendlich auch eine Frage ob man vom AG noch ein "gutes" Zeugnis bekommen will.

Im übrigen würde ich während einer Krankschreibung beim Alt-AG nicht zu einer Gesundheitsprüfung beim Neu-AG gehen.

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