Guten Morgen ans Forum,
folgender Sachverhalt.
Ich bin Student und bin in der gesetzlichen Studentischen Versicherung, weil ich als Werkstudent ca 17-20 Stunden die Woche arbeite. Somit erfülle ich die Bedingungen nicht mehr, um kostenlos in der Familienversicherung versichert zu sein. Soweit alles in Ordnung.
Nun kommen wir zu dem Punkt, der mich brennend interessiert.
Dadurch, dass zum kommenden Wintersemester der BAföG Höchstsatz wieder erhöht wurde erhöht sich auch der Beitrag zur studentisch gesetzlichen Krankenkasse. Aber warum?
Ich treffe einfach mal folgende Annahme. Der Großteil aller studierenden, die BAföG erhalten sind in der Familienversicherung versichert. Warum? Weil, wenn sie mehr als 450€/Monat verdienen würden, sie wenig bis kein BAföG erhalten würden.
Dann gibt es noch Studenten die aufgrund des Alters (25+) nicht mehr in der Familienversicherung versichert sind. Ich würde behaupten, dass das nicht der Großteil der Studenten in Deutschland ausmacht, aber natürlich berücksichtigt werden muss. Auch in betracht muss man beziehen, dass dort ebenfalls nicht alle Studenten BAföG berechtigt sind.
Ich arbeite als Werkstudent und verdiene monatlich damit ca 850-950€. Meine Krankenkasse belief sich auf knapp 91€ und jetzt steigt sie auf über 100€, weil der BAföG Satz erhöht wird. Wieso ist das aneinander gekoppelt? Ich verdiene ja auch nicht einfach 10€ mehr im Monat, geschweige denn erhalte ich Mehrleistung von der KK.
Die Kopplung der gesetzlichen KK und des BAföG Satzes wird sicherlich rechtlich geregelt sein.
Wie kann man dagegen Einspruch einlegen, bzw. eventuelle rechtliche Maßnahmen einleiten, um das prüfen zu lassen?
Die 10€ werden mich natürlich monatlich nicht umbringen, aber ich fühle mich einfach unrecht behandelt und würde gerne mehr erfahren. Vielleicht verstehe ich einen Hintergrund nur noch nicht richtig und Ihr könnt mir dahingehend weiterhelfen.
Ich danke schon mal fürs Lesen und Antworten!
Danke!
K. Malz
-- Editiert von kevo0110 am 23.08.2019 10:00
-- Editiert von Moderator am 23.08.2019 13:35
-- Thema wurde verschoben am 23.08.2019 13:35
Krankenkassenbeitrag gekoppelt an BAföG
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Zitat:Die Kopplung der gesetzlichen KK und des BAföG Satzes wird sicherlich rechtlich geregelt sein.
Wie kann man dagegen Einspruch einlegen, bzw. eventuelle rechtliche Maßnahmen einleiten, um das prüfen zu lassen?
Das nächste Mal aufpassen, wenn man bei der Bundestagswahl wählt!
Zitat:Die Kopplung der gesetzlichen KK und des BAföG Satzes wird sicherlich rechtlich geregelt sein.
Wie kann man dagegen Einspruch einlegen, bzw. eventuelle rechtliche Maßnahmen einleiten, um das prüfen zu lassen?
Es bringt zwar finanzill nicht viel. Bei einer Beitragserhöhung dürfen Sie die Krankenkasse kündigen.
Ich weiß wen ich wähle :-)
Ja, supi, dann kündige ich Sie und muss mir eine andere KK suchen, die genau so viel kostet?
Oder soll ich ohne KK rumlaufen?
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Es ist das Prinzip der Solidarität. Wer mehr bekommt, muss mehr bezahlen. Wenn man für alle einen Durchschnittssatz berechnen würde, würde der weit höher als 100 € liegen und es wäre viel teurer für dich.
ZitatEs ist das Prinzip der Solidarität. Wer mehr bekommt, muss mehr bezahlen. Wenn man für alle einen Durchschnittssatz berechnen würde, würde der weit höher als 100 € liegen und es wäre viel teurer für dich. :
Das Prinzip gilt meiner Meinung nach nicht.
Ich bekomme kein BAföG und muss genau so viel Krankenkasse zahlen, wie ein Student der den Höchstsatz erhält?
Oder verstehe ich das falsch?
Bun, irgendwo muss sich der KK Beitragssatz dran bemessen. Derzeitig ist das dann wohl der Bafög-Satz. Würde er sich (bspw.) an der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung orientieren, wären es jetzt die Bafög-Bezieher, die lamentieren würden. Insofern hat man einfach Pech, dass man einer nicht repräsentativen Gruppe angehört. Das ist im Leben manchmal so...
ZitatEs ist das Prinzip der Solidarität. Wer mehr bekommt, muss mehr bezahlen. :
Gerade das sehe ich nicht, da es sich hier um einen fixen Satz handelt. Es zahlt jeder gleich viel, unabhängig von dessen Einkommen (sobald er eben die Bedingungen für die stud. Vers erfüllt, würde selbst der Einkommensmillionär nur die ~100€ zahlen)
Es bringt afaik sogar finanziell rein gar nichts. Die stud.KK ist meines Wissens nach Deutschlandweit gleich.ZitatEs bringt zwar finanzill nicht viel. Bei einer Beitragserhöhung dürfen Sie die Krankenkasse kündigen. :
KV/PV-Beiträge sind ans Einkommen gekoppelt. Erhöht sich dein Einkommen, erhöht sich auch der KV-Beitrag.ZitatDadurch, dass zum kommenden Wintersemester der BAföG Höchstsatz wieder erhöht wurde erhöht sich auch der Beitrag zur studentisch gesetzlichen Krankenkasse. Aber warum? :
Das geht allen Einkommensbeziehern so, das hat nichts mit der BaföG-Erhöhung zu tun.
Weil der Gesetzgeber das so geregelt hat.ZitatWieso ist das aneinander gekoppelt? :
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/241.html
Die beitragspflichtigen Einnahmen sind dein Gesamteinkommen. Bei dir also BAFöG + Lohn.
Das mit der Solidarität usw---- Das hat nichts mit der Kopplung ans Einkommen und nichts mit der Beitragshöhe zu tun. Und auch nicht mit ner Wahl.
Das ist egal. Trotzdem erhöht sich der KV/PV-Beitrag, wenn sich das BAFöG erhöht. Denn dann ist das Einkommen der Familie höher, der KV/PV-Beitrag erhöht sich also auch für die Familie.ZitatDer Großteil aller studierenden, die BAföG erhalten sind in der Familienversicherung versichert. :
ZitatKV/PV-Beiträge sind ans Einkommen gekoppelt. Erhöht sich dein Einkommen, erhöht sich auch der KV-Beitrag. :
Das geht allen Einkommensbeziehern so, das hat nichts mit der BaföG-Erhöhung zu tun.
Ja eben schon. Der Beitrag der studentischen KV erhöht sich ja aufgrund des höheren Bafög Höchstsatzes für alle, ob sie Bafög beziehen oder nicht.
ZitatWeil der Gesetzgeber das so geregelt hat. :
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/241.html
Das hat damit leider nichts zu tun. Für die studentische KV gelten andere Regeln.
ZitatDas ist egal. Trotzdem erhöht sich der KV/PV-Beitrag, wenn sich das BAFöG erhöht. Denn dann ist das Einkommen der Familie höher, der KV/PV-Beitrag erhöht sich also auch für die Familie. :
Aber die Beiträge der Familienversicherung erhöhen sich nicht, sondern die der studentischen KV. Obwohl die meisten Versicherten in der studentischen KV kein Bafög beziehen, da sie nur einen Minijob haben dürfen bis 450 Euro und sie somit nicht aus der Familienversicherung austreten müssen.
Der Beitrag erhöht sich ja gerade aber für die Personen, die einen Job ÜBER 450 Euro haben und somit KEINEN Anspruch auf Bafög haben! Und nur weil der Bafög Höchstsatz erhöht wurde, gibt mein Chef mir doch nicht mehr Geld. Meine KV/PV wurde z.B. um fast 15% angehoben, ohne dass ich ein höheres Einkommen habe.
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