Krankenkassenbeitrag gekoppelt an BAföG

23. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.12.2020 10:03:25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkassenbeitrag gekoppelt an BAföG

Guten Morgen ans Forum,

folgender Sachverhalt.

Ich bin Student und bin in der gesetzlichen Studentischen Versicherung, weil ich als Werkstudent ca 17-20 Stunden die Woche arbeite. Somit erfülle ich die Bedingungen nicht mehr, um kostenlos in der Familienversicherung versichert zu sein. Soweit alles in Ordnung.

Nun kommen wir zu dem Punkt, der mich brennend interessiert.

Dadurch, dass zum kommenden Wintersemester der BAföG Höchstsatz wieder erhöht wurde erhöht sich auch der Beitrag zur studentisch gesetzlichen Krankenkasse. Aber warum?

Ich treffe einfach mal folgende Annahme. Der Großteil aller studierenden, die BAföG erhalten sind in der Familienversicherung versichert. Warum? Weil, wenn sie mehr als 450€/Monat verdienen würden, sie wenig bis kein BAföG erhalten würden.

Dann gibt es noch Studenten die aufgrund des Alters (25+) nicht mehr in der Familienversicherung versichert sind. Ich würde behaupten, dass das nicht der Großteil der Studenten in Deutschland ausmacht, aber natürlich berücksichtigt werden muss. Auch in betracht muss man beziehen, dass dort ebenfalls nicht alle Studenten BAföG berechtigt sind.

Ich arbeite als Werkstudent und verdiene monatlich damit ca 850-950€. Meine Krankenkasse belief sich auf knapp 91€ und jetzt steigt sie auf über 100€, weil der BAföG Satz erhöht wird. Wieso ist das aneinander gekoppelt? Ich verdiene ja auch nicht einfach 10€ mehr im Monat, geschweige denn erhalte ich Mehrleistung von der KK.

Die Kopplung der gesetzlichen KK und des BAföG Satzes wird sicherlich rechtlich geregelt sein.
Wie kann man dagegen Einspruch einlegen, bzw. eventuelle rechtliche Maßnahmen einleiten, um das prüfen zu lassen?

Die 10€ werden mich natürlich monatlich nicht umbringen, aber ich fühle mich einfach unrecht behandelt und würde gerne mehr erfahren. Vielleicht verstehe ich einen Hintergrund nur noch nicht richtig und Ihr könnt mir dahingehend weiterhelfen.

Ich danke schon mal fürs Lesen und Antworten!

Danke!
K. Malz


-- Editiert von kevo0110 am 23.08.2019 10:00

-- Editiert von Moderator am 23.08.2019 13:35

-- Thema wurde verschoben am 23.08.2019 13:35

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Die Kopplung der gesetzlichen KK und des BAföG Satzes wird sicherlich rechtlich geregelt sein.
Wie kann man dagegen Einspruch einlegen, bzw. eventuelle rechtliche Maßnahmen einleiten, um das prüfen zu lassen?


Das nächste Mal aufpassen, wenn man bei der Bundestagswahl wählt!

Zitat:
Die Kopplung der gesetzlichen KK und des BAföG Satzes wird sicherlich rechtlich geregelt sein.
Wie kann man dagegen Einspruch einlegen, bzw. eventuelle rechtliche Maßnahmen einleiten, um das prüfen zu lassen?


Es bringt zwar finanzill nicht viel. Bei einer Beitragserhöhung dürfen Sie die Krankenkasse kündigen.

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#2
 Von 
guest-12306.12.2020 10:03:25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß wen ich wähle :-)

Ja, supi, dann kündige ich Sie und muss mir eine andere KK suchen, die genau so viel kostet?
Oder soll ich ohne KK rumlaufen?

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#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(926 Beiträge, 226x hilfreich)

Es ist das Prinzip der Solidarität. Wer mehr bekommt, muss mehr bezahlen. Wenn man für alle einen Durchschnittssatz berechnen würde, würde der weit höher als 100 € liegen und es wäre viel teurer für dich.

Signatur:

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#4
 Von 
guest-12306.12.2020 10:03:25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Es ist das Prinzip der Solidarität. Wer mehr bekommt, muss mehr bezahlen. Wenn man für alle einen Durchschnittssatz berechnen würde, würde der weit höher als 100 € liegen und es wäre viel teurer für dich.


Das Prinzip gilt meiner Meinung nach nicht.
Ich bekomme kein BAföG und muss genau so viel Krankenkasse zahlen, wie ein Student der den Höchstsatz erhält?

Oder verstehe ich das falsch?

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Bun, irgendwo muss sich der KK Beitragssatz dran bemessen. Derzeitig ist das dann wohl der Bafög-Satz. Würde er sich (bspw.) an der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung orientieren, wären es jetzt die Bafög-Bezieher, die lamentieren würden. Insofern hat man einfach Pech, dass man einer nicht repräsentativen Gruppe angehört. Das ist im Leben manchmal so...

Zitat (von aspergius):
Es ist das Prinzip der Solidarität. Wer mehr bekommt, muss mehr bezahlen.

Gerade das sehe ich nicht, da es sich hier um einen fixen Satz handelt. Es zahlt jeder gleich viel, unabhängig von dessen Einkommen (sobald er eben die Bedingungen für die stud. Vers erfüllt, würde selbst der Einkommensmillionär nur die ~100€ zahlen)

Zitat (von vundaal76):
Es bringt zwar finanzill nicht viel. Bei einer Beitragserhöhung dürfen Sie die Krankenkasse kündigen.
Es bringt afaik sogar finanziell rein gar nichts. Die stud.KK ist meines Wissens nach Deutschlandweit gleich.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von kevo0110):
Dadurch, dass zum kommenden Wintersemester der BAföG Höchstsatz wieder erhöht wurde erhöht sich auch der Beitrag zur studentisch gesetzlichen Krankenkasse. Aber warum?
KV/PV-Beiträge sind ans Einkommen gekoppelt. Erhöht sich dein Einkommen, erhöht sich auch der KV-Beitrag.
Das geht allen Einkommensbeziehern so, das hat nichts mit der BaföG-Erhöhung zu tun.
Zitat (von kevo0110):
Wieso ist das aneinander gekoppelt?
Weil der Gesetzgeber das so geregelt hat.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/241.html

Die beitragspflichtigen Einnahmen sind dein Gesamteinkommen. Bei dir also BAFöG + Lohn.

Das mit der Solidarität usw---- Das hat nichts mit der Kopplung ans Einkommen und nichts mit der Beitragshöhe zu tun. Und auch nicht mit ner Wahl.
Zitat (von kevo0110):
Der Großteil aller studierenden, die BAföG erhalten sind in der Familienversicherung versichert.
Das ist egal. Trotzdem erhöht sich der KV/PV-Beitrag, wenn sich das BAFöG erhöht. Denn dann ist das Einkommen der Familie höher, der KV/PV-Beitrag erhöht sich also auch für die Familie.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
pip123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
KV/PV-Beiträge sind ans Einkommen gekoppelt. Erhöht sich dein Einkommen, erhöht sich auch der KV-Beitrag.
Das geht allen Einkommensbeziehern so, das hat nichts mit der BaföG-Erhöhung zu tun.


Ja eben schon. Der Beitrag der studentischen KV erhöht sich ja aufgrund des höheren Bafög Höchstsatzes für alle, ob sie Bafög beziehen oder nicht.

Zitat (von Anami):
Weil der Gesetzgeber das so geregelt hat.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/241.html


Das hat damit leider nichts zu tun. Für die studentische KV gelten andere Regeln.

Zitat (von Anami):
Das ist egal. Trotzdem erhöht sich der KV/PV-Beitrag, wenn sich das BAFöG erhöht. Denn dann ist das Einkommen der Familie höher, der KV/PV-Beitrag erhöht sich also auch für die Familie.


Aber die Beiträge der Familienversicherung erhöhen sich nicht, sondern die der studentischen KV. Obwohl die meisten Versicherten in der studentischen KV kein Bafög beziehen, da sie nur einen Minijob haben dürfen bis 450 Euro und sie somit nicht aus der Familienversicherung austreten müssen.
Der Beitrag erhöht sich ja gerade aber für die Personen, die einen Job ÜBER 450 Euro haben und somit KEINEN Anspruch auf Bafög haben! Und nur weil der Bafög Höchstsatz erhöht wurde, gibt mein Chef mir doch nicht mehr Geld. Meine KV/PV wurde z.B. um fast 15% angehoben, ohne dass ich ein höheres Einkommen habe.

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