Zuvielzahlung auf Urteil

24. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Honigprinzessin
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuvielzahlung auf Urteil

Es geht um einen fiktiven Fall. A hat eine Forderung gegen B iHv 4.000€ und macht diese mit Recht im Prozess geltend. Mangels umfassender Schlüssigkeit erwirkt A gegen B ein Versäumnisurteil nur iHv 3.000€. Urteil ist rechtskräftig. B zahlt sodann versehentlich 4.000€. Kann er die 1.000€ zurückbekommen? Ist das Urteil der endgültige Rechtsgrund oder kann A die 4.000€ behalten?

Vielen Dank für eure Antworten!

-- Editiert von Honigprinzessin am 24.08.2019 12:07

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Mangels umfassender Schlüssigkeit erwirkt A gegen B ein Versäumnisurteil nur iHv 3.000€. Urteil ist rechtskräftig.

Da die Klage 4000 € betraf, muss ja etwas passiert sein, wenn dass Vers.-Urteil nur über 3000 € lautet.
Wurde die Klage wegen 1000,00 € fallen gelassen/zurück gezogen ?
Für erledigt erklärt oder war es nur ein Teilvers.urteil und der Rest ist noch anhängig ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Honigprinzessin
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst einmal viele Nicht stank für deine Antwort.
Dazu steht im Sachverhalt leider gar nichts. Es ist einzig gesagt, dass sowohl A als auch B das Urteil haben rechtskräftig werden lassen. A hat zudem eine einfache Klausel eingeholt.
Was ich mich frage, ist, was mit diesem Schuldverhältnis iHv 4000€ geschieht oder ob das durch das Urteil praktisch „gekürzt" wurde?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Honigprinzessin):
A hat zudem eine einfache Klausel eingeholt.

Aha. Und was genau soll das bedeuten?


Zitat (von Honigprinzessin):
Was ich mich frage, ist, was mit diesem Schuldverhältnis iHv 4000€ geschieht oder ob das durch das Urteil praktisch „gekürzt" wurde?

Es existiert nicht - es gibt nur eines von 3000 EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Honigprinzessin):
Ist das Urteil der endgültige Rechtsgrund oder kann A die 4.000€ behalten?


B müßte die Zuvielzahlung erst mal beweisbar (Einschreiben/Rückschein) wegen Irrtums anfechten. Nicht daß ihm hinterher vorgehalten werden kann, wegen §814 BGB sei eine Rückzahlung nicht geschuldet.

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#5
 Von 
Honigprinzessin
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat (von Honigprinzessin):
Ist das Urteil der endgültige Rechtsgrund oder kann A die 4.000€ behalten?


B müßte die Zuvielzahlung erst mal beweisbar (Einschreiben/Rückschein) wegen Irrtums anfechten. Nicht daß ihm hinterher vorgehalten werden kann, wegen §814 BGB sei eine Rückzahlung nicht geschuldet.


Danke für deine Antwort! Sofern er dies beweisen kann, würdest du davon ausgehen, dass ihm dann ein Anspruch zusteht? Und würdest du eine Leistung iSd 812 I 1 Alt. 1 trotz versehentlicher Zuvielzahlung annehmen?

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zweimal "ja".

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Ich würde ja weiter untersuchen, wie diese Ermäßigung um 1000 € aus dem anhängigem Verfahren entfallen konnte. Dazu muss es doch Erklärungen gegeben haben !!

Zitat:
Mangels umfassender Schlüssigkeit
kann einfach nur ein Versäumnis sein, welches nachträglich hätte behoben werden können.

Ich fürchte die Restforderung von 1000 € lebt dann wieder auf, wenn jetzt die Rückzahlung gerichtlich verlangt wird.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
kann einfach nur ein Versäumnis sein, welches nachträglich hätte behoben werden können.


Hat es aber nicht. Wenn A auf 4000 EUR klagt und nur 3000 zugesprochen bekommt, ist der Anspruch hinsichtlich der 1000 EUR abgewiesen. Ob per VU oder nicht, ist IMO irrelevant. Damit kann auch nichts "wieder aufleben". Das ist nun mal das Risiko, wenn man eine Forderung einklagt. Ansonsten wäre ein VU genau gar nichts wert, wenn der Kläger hinterher sagen könnte "ach, dann besteht die Forderung ja weiterhin".

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Hat es aber nicht. Wenn A auf 4000 EUR klagt und nur 3000 zugesprochen bekommt,

Zitat:
ist der Anspruch hinsichtlich der 1000 EUR abgewiesen.


Davon ist aber nichts zu lesen.
In #1 hatte ich danach gefragt und die Antwort in #2 war einfach
Zitat:
Dazu steht im Sachverhalt leider gar nichts. A hat zudem eine einfache Klausel eingeholt.

Auch die Frage was:
Zitat:
A hat zudem eine einfache Klausel eingeholt.

blieb unbeantwortet.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#10
 Von 
Honigprinzessin
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Hat es aber nicht. Wenn A auf 4000 EUR klagt und nur 3000 zugesprochen bekommt,
Zitat:
ist der Anspruch hinsichtlich der 1000 EUR abgewiesen.


Davon ist aber nichts zu lesen.
In #1 hatte ich danach gefragt und die Antwort in #2 war einfach
Zitat:
Dazu steht im Sachverhalt leider gar nichts. A hat zudem eine einfache Klausel eingeholt.

Auch die Frage was:
Zitat:
A hat zudem eine einfache Klausel eingeholt.

blieb unbeantwortet.


Danke für deine Hilfe. Ich würde dir gerne mehr Informationen geben, nur leider habe ich diese nicht. Wir sollen den Sachverhalt als gegeben und wahr hinnehmen. Ich kann dir leider nur die Dinge beantworten, die auch aufgeschrieben sind. Und mehr als, dass

"A gegen B im Versäumnisverfahren mangels umfassender Schlüssigkeit nur ein Urteil über 3.000 € erwirken kann, dieses dem B zugestellt worden ist, A eine einfache Klausel eingeholt hat und beide das Urteil haben rechtskräftig werden lassen"

steht leider nicht drin.

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