Abmahnung rka

24. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
echo911
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung rka

Hallo wertes Forum,



Ein Bekannter hat eine Abmahnung von .rka in Hamburg erhalten, wegen angeblichen Angebots des PC Spiels Kingdom Come Deliverance.



mod UE. ist vorbereitet, jedoch noch nicht abgeschickt.



Was mich wundert: Eine IP Adresse ist angegebeben, jedoch kein Datum,an dem die Urheberechtsverletzung stattgefunden haben sollte und kein zuständiger Internetprovider.



.rka fordern mehrfach auf, die geforderte Summe zu überweisen sowie die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben.



Nirgendwo in dem Schreiben wird ihm eine Frist gesetzt. Dennoch steht im Text mehrfach: "unter Einhaltung der o.g. Frist"



Gibt es eine gesetzliche Frist die er einhalten muss?



Grüße und Danke für Eure Hilfe.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von echo911):
Gibt es eine gesetzliche Frist die er einhalten muss?

Nein, allerdings geht die Rechtsprechung in solchen Fällen von "unverzüglich" aus.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb523646-23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben das gleiche Schreiben erhalten. Guckt mal auf der Rückseite, da steht die Frist. Bei uns 2.9.

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#3
 Von 
go523685-24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe exakt das selbe schreiben bekommen. Die frist beträgt bei mir wäre der 5.09 zu zahlen sind 1500€.

Wie geht ihr vorran? Was könnte man bestmöglich dagegen tun?

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#4
 Von 
megapen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe dieses Schreiben auch bekommen, dazu ein weiteres für ein anderes Spiel.

Jetzt frage ich mich ob ich zwei mod. UE schreiben soll oder nur eine abgeänderte?

Und um ehrlich zu sein überlege ich mir auch diese Schreiben einfach zu ignorieren, da wohl anscheinend wieder Briefe in Massen verschickt werden.

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Interessant, daß man derzeit trotz der TMG-Änderung von 2017 offenbar darauf hofft, wieder Dumme zu finden, die einfach zahlen, anstatt sich auf das Haftungsprivileg aus §8 I, III TMG für offenes WLAN zu berufen.

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Interessant, daß man derzeit trotz der TMG-Änderung von 2017 offenbar darauf hofft, wieder Dumme zu finden, die einfach zahlen, anstatt sich auf das Haftungsprivileg aus §8 I, III TMG für offenes WLAN zu berufen.
Wahrscheinlich weil es kein offenes WLAN gibt.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Wahrscheinlich weil es kein offenes WLAN gibt.


Woher will der Abmahner das wissen? Ich vermute eher, man spekuliert auf Unwissenheit der Abgemahnten - vor der Gesetzesänderung war es ja gerade *schädlich* für den Abgemahnten, sich auf offenes WLAN zu berufen (weil er damit seine - nun nicht mehr existente - Mitstörerschaft bereits zugegeben hat). Nun ist es ja gerade umgekehrt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Ich kam nur auf den Gedanken, weil die Betroffenen nicht behauptet haben, sie hätten die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen. Dann hätte man mal nachfragen können, wie es sonst möglich gewesen wäre - und dann wäre man auf diese Möglichkeit gestoßen.

Edit: Ich weiß, ich bin gemein

-- Editiert von radfahrer999 am 27.08.2019 13:26

Signatur:

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