X hat fiktional zwei Briefe von der Polizei bekommen. Ich hatte letztens einen Beitrag geschrieben:
https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=557224&p=1
In diesem Beitrag geht es um zwei andere Briefe, welche mit dem Brief im obigen Beitrag nicht identisch sind, sondern es sind neue Briefe.
1. Brief
Zitat:Ermittlungsverfahren gegen Sie
Sehr geehrter Herr X.
gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt. Die folgende Beschuldigung zum Gegenstand hat Ladendiebstahl
Tatzeit Samstag, 22.07.2019. 16:00 Uhr Tatort X-ort, dm-drogeriemarkt
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist Ihnen Gelegenheit zu geben, zu dieser Beschuldigung Stellung zu nehmen; dies wird Ihnen hiermit ermöglicht. Auf Seite 2 folgt eine umfassende Belehrung nach den ???? Strafprozessordnung (StPO).
Sofern innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieses Schreibens keine Nachricht oder Stellungnahme von Ihnen eingeht, wird angenommen, dass Sie von Ihrem Recht keinen Gebrauch machen wollen. Sie werden jedoch darauf hingewiesen, dass Ihnen im Ermittlungsverfahren die Gelegenheit zur Stellungnahme nur einmal gewährt werden muss und dass Ihnen kein Anspruch darauf zusteht, von einem Staatsanwalt oder Richter vernommen zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Und der zweite Brief
Zitat:
Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung gemäß 5 81b, 1. Alternative der Strafprozessordnung (StPO)
Sehr geehrter Herr ****
im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl
beabsichtigen wir bei Ihnen die Durchführung einer erkennungsdienstiichen Behandlung.
Hierfür werden Sie gebeten, sich
am 14.08.2019 um 10:00 Uhr
unter Vorzeigen dieser Vorladung bei folgender Polizeidienststelle einzufinden: Kriminalpolizei ****** ******** Straße ** Tel.: 0722********
Ihr Ansprechpartner dort ist Herr ***** (Poiizeiposten **********)
Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, wird um Benachrichtigung gebeien.
Zum Termin ist ein gültiges Ausweispapier mitzuführen.
Muss X zur erkennungsdienstlichen Untersuchung? Was hat X jetzt zu erwarten? Für X ist das Ziel eine Geldstrafe von 300 Euro, welche er gerne in Monatsraten von 25 Euro bezahlen würde.
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-- Editiert von go517314-95 am 24.08.2019 21:37
-- Editiert von go517314-95 am 24.08.2019 21:38
-- Editiert von go517314-95 am 24.08.2019 21:41