Kredit bei Geschäftsunfähigkeit

25. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)
Kredit bei Geschäftsunfähigkeit

Hallo ! Folgender Sachverhalt: Meine Mutter besitzt ein Haus und eine Wohnung, ist mit Demenz erklärt geschäftsunfähig und ich ihre Generalbevollmächtigte- meine Mutter lebt im Pflegeheim.

Das Haus befindet sich in Hamburg (ich, einzige Angehörige und auch die Mama in Berlin) und ist seit fast einem Jahr unbewohnt, um es vermieten zu können oder auch nur instand halten zu können, benötigen wir ca. 12 000 Euro, da ich keinen Kredit aufnehmen kann, würde ich dies gerne für meine Mutter tun.
Derzeitiges Nettoeinkommen aus Renten und Pension ca. 3000 Euro.

GIbt es eine Möglichkeit, gerne auch konkret Zweckgebunden, für meine Mutter einen Kredit aufzunehmen?

Die Vermietung des Hauses wird vorraussichtlich einen Nettogewinn von monatlich 1400 Euro bringen.

Ich habe die sogenannte "Große Vollmacht" bei der Bank und eben auch eine Vorsorge UND Generalvollmacht- gibt es Möglichkeiten? Herzlichen Dank für euren Rat.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

1. Frage: Wie alt ist die Mutter?
1. Frage der Bank: Wie viel bleibt denn übrig zur Kredittilgung von den 3000,-?
2. Frage der Bank: Welche Sicherheiten sind vorhanden, falls die Mutter demnächst stirbt?

Schon mal an Verkauf gedacht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

1. Mutter ist 78
2. 400 Euro, allerdings a November kommen 1400 Euro mehr dazu (Vermietung Wohnung) und später nach das Huas, das wird jetzt aber noch keinen interessieren, leider
3. Sicherheiten Haus und Wohnung, aber meine Mutter kann den Kreidt in weniger als 10 Monaten abbezahlen ab November durch das Mieteinkommen- würden aber gerne einige Fassadenarbeiten VOR November beginnen, daher stellt sich NICHT die Frage ob wir bis dahin warten können


Es geht auch gar nicht um die Kreditbedingungen sondern um das Kostrukt: Geschäftsunfähigkeit PLUS Kredit aufnahme durch Bevollmächtigten!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120043 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von pusteblume 108):
GIbt es eine Möglichkeit, gerne auch konkret Zweckgebunden, für meine Mutter einen Kredit aufzunehmen?

Das ist eine Frage die am Ende nur die Bank beantworten kann.

Sofern die Vollmachten das hergeben, ist das thoretisch möglich.
Banken sind bei solchen Konstrukten mitunter etwas unkooperativ - oft weil die Bankmitarbeiter schlicht keine Ahnung haben welche Konstrukte zulässig sind oder weil interne Vorgaben das nicht gestatten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo! JA, danke. Haben 2 Banken hinter uns mit der üblichen Vollmachtproblematik, Mama 3 MOnate im KH und ich kam nich ans Geld für sie. Aber nun haben wir eine Bank mit einer Sachbeabeterin, die selber privat im "Thema" ist und sehr engagiert.

Unsere Vollmacht gäbe einen Kredit her, mache ich also einen Banktermin. Herzlichen Dank!

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat:
GIbt es eine Möglichkeit, gerne auch konkret Zweckgebunden, für meine Mutter einen Kredit aufzunehmen?

Ohne Zustimmung des Betreuungsgerichts: nein.
Mit Zustimmung des Betreuungsgerichts: theoretisch, grundsätzlich möglich.

In der Praxis wird aber in 99,99 Prozent aller Fälle das Betreuungsgericht schlicht sagen, daß die Immobilie auf dem üblichen Weg bestmöglich verwertet (verkauft/versteigert) werden muss, und der Erlös dann "mündelsicher" anzulegen ist.

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat:
Das ist eine Frage die am Ende nur die Bank beantworten kann.

Nein, die Frage kann nur das Betreuungsgericht beantworten.
Zitat:

Sofern die Vollmachten das hergeben, ist das thoretisch möglich.

Nicht ohne Zustimmung des Betreuungsgerichts. (Ist wie bei Minderjährigen, da können die Sorgeberechtigten auch nicht ohne Zustimmung des Familiengerichts für ihre Schutzbefohlenen Kredite aufnehmen.)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Sorry, aber das ist ja Quatsch, dass das Beteuungsgericht in solchen Fällen auf Verkauf plädiert, das gibt es nur wenn Mittel zur Pflege nicht ausreichen oder die Sanierungskosten den Wert der Immobilie übersteigen. Wir waren im übrigen auch schon bei der Betreuungsbehörde zu dem Thema und die Auskunft war, dass nur bei Veräusserung ein Rechtspfleger drauf guckt, das alles "sauber" läuft. Mit minderjährigen Schutzbefohlenen ist das nicht vergleichbar, da diese in der Regel kein eigenes Einkommen erzielen.Ich bin wie geschrieben ohnehin die einzige Angehörige, es gibt damit auch bei Todesfall kein Erbstreit Risiko etc.

-- Editiert von pusteblume 108 am 25.08.2019 14:28

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von pusteblume 108):
Aber nun haben wir eine Bank mit einer Sachbeabeterin, die selber privat im "Thema" ist und sehr engagiert.
Dann melde dich mal, wenn ihr den Kredit habt. Ich sehe den noch nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

Maßgeblich kommt es darauf wie die Vollmacht erteilt wurde, ob diese der Bank ausreicht und ob der Kredit gewährt werden kann.

Das Betreuungsgericht muss nur involviert werden, wenn die erteilte Vollmacht nicht ausreicht. Dann muss ein Betreuer bestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120043 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nicht ohne Zustimmung des Betreuungsgerichts. (Ist wie bei Minderjährigen, da können die Sorgeberechtigten auch nicht ohne Zustimmung des Familiengerichts für ihre Schutzbefohlenen Kredite aufnehmen.)

Dafür fehlt es - bei entsprechend ausgestalteter Vollmacht - schlicht an der Rechtsgrundlage.



Zitat (von pusteblume 108):
Aber nun haben wir eine Bank mit einer Sachbeabeterin, die selber privat im "Thema" ist und sehr engagiert.

Manchmal muss man auch einfach Glück haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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