Ich habe von meinen Eltern ein Vorerbe bekommen, 200000 Euro. Das Geld liegt auf einem seperaten Konto. Von diesem Geld gebe ich aber meinen Eltern Geld für persönliche Ausgaben, wenn diese Geld brauchen und ihre normale Rente dafür nicht ausreicht, ich verwende es nicht für mich, solange meine Eltern noch leben. Kann ich das irgendwie ins Testament
mit reinnehmen, dass mein Mann bzw. meine Kinder die Pflicht haben, das genauso zu handhaben und das Geld nicht für sich alleine zu beanspruchen, falls ich vor meinen Eltern versterbe? Wenn ja, muss das notariell beurkundet werden oder reicht das auch einfach?
-- Editiert von Englchen am 25.08.2019 14:56
-- Editiert von Englchen am 25.08.2019 14:57
Vorerbe und Testament
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Weshalb wurde die Schenkung dann vorgenommen?
Das ist doch sinnlos.
Das Vorerbe bezog sich seinerzeit (über 20 Jahre) auf eine Immobilie, die aber vor kurzem verkauft wurde. Meine Eltern wohnen jetzt zur Miete (gewollt) Ich möchte über das Geld nicht jetzt schon verfügen und es soll meinen Eltern jetzt im Alter gutgehen. Möchte mich nicht vor deren Tod damit bereichern. Daher bezahle ich von dem Geld Käufe, die von Ihrer Rente nicht bezahlbar wären.
Vielleicht erklärt das jetzt meine Frage etwas besser.
-- Editiert von Englchen am 25.08.2019 18:18
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Zitat:Ich möchte über das Geld nicht jetzt schon verfügen und es soll meinen Eltern jetzt im Alter gutgehen.
Das ist lobenswerte Einstellung, die nicht viele Menschen haben.
Zitat:Möchte mich nicht vor deren Tod damit bereichern.
Das ist keine Bereicherung.
Zitat:Daher bezahle ich von dem Geld Käufe, die von Ihrer Rente nicht bezahlbar wären.
Es ist dein Geld, das dir gehört.
Wenn du deinen Eltern Geld gibt, sind das Schenkungen die ggf. schenkungsteuerpflichtig sind. Der Freibetrag von Kindern an Eltern beträgt EUR 20.000.
Zitat:Zitat:Ich möchte über das Geld nicht jetzt schon verfügen und es soll meinen Eltern jetzt im Alter gutgehen.
Das ist lobenswerte Einstellung, die nicht viele Menschen haben.
Zitat:Möchte mich nicht vor deren Tod damit bereichern.
Das ist keine Bereicherung.
Zitat:Daher bezahle ich von dem Geld Käufe, die von Ihrer Rente nicht bezahlbar wären.
Es ist dein Geld, das dir gehört.
Wenn du deinen Eltern Geld gibt, sind das Schenkungen die ggf. schenkungsteuerpflichtig sind. Der Freibetrag von Kindern an Eltern beträgt EUR 20.000.
Das beantwortet leider nicht meine Frage. Es geht nicht um Schenkungssteuer etc. Es geht mir einzig und alleine um mein Testament!
Ich möchte wissen, ob ich das im Testament so formulieren kann, dass mein Mann bzw. nach dem seinen Tod meine Kinder sich. genauso dazu verpflichten, meine Eltern mit dem Geld unter die Arme zu greifen und das dann nicht für sich alleine beanspruchen können.
Die Formulierung deines Testaments solltest du auf jeden Fall einem Notar überlassen.
Ja, das würde ich dann von einem Notar machen lassen. Die Frage war aber auch, ob es überhaupt machbar ist, so eine Klausel reinzusetzen.....
Das ist machbar.
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