Lieferverzug bei Neuwagen, wann beginnt der Verzug bei Monatsangabe?

28. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Frank Walter S.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Lieferverzug bei Neuwagen, wann beginnt der Verzug bei Monatsangabe?

Liebe Experten,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Einlassungen hier im Forum. Ich habe mich auch bezüglich meines Anliegens schon hier und im Internet informiert.
Es handelt sich in meinem Fall um einen unverbindlichen Liefertermin, Wortlaut im Vertrag: voraussichtlich Juli 2019.
Nun, ich weiß, dass der Händler sechs Wochen überziehen darf. Für mich stellt sich die Frage ab wann diese 6 Wochen zählen, ab 1. Juli, oder 31. Juli.

Ich möchte gerne aus dem Vertrag aussteigen, weil die Kommunikationsbereitschaft (Rückruf zum Beispiel) sehr zu wünschen übrig lässt. Außerdem hat mir der Verkäufer auf meinen Einwand, dass die Lieferfrist von 4 Monaten doch sehr hoch ist zugesichert, dass er alle Hebel in Bewegung setzen wird, dass das Auto früher geliefert wird. Er schätzte Ende Juni, Anfang Juli. Leider war diese Aussage nur mündlich, allerdings im Beisein meiner Frau.

Für belastbare Antworten bin ich sehr dankbar.

LG
Stephan

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Frank Walter S.):
Es handelt sich in meinem Fall um einen unverbindlichen Liefertermin, Wortlaut im Vertrag: voraussichtlich Juli 2019.


Wenn er am 31.07.2019 geliefert hätte, hätte er im Juli 2019 geliefert. :)


Zitat (von Frank Walter S.):
Nun, ich weiß, dass der Händler sechs Wochen überziehen darf.



Zu Fristen etc. steht in der Regel noch einiges im Vertrag den wir nicht kennen.
Z.B. auch ein Verweis auf die Neuwagenverkaufsbedingungen.


gruß charly







Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wenn die Kommunikation so schwierig ist - liegt dann vielleicht ein Fernabsatzgeschäft vor?
Dann Widerruf! :grins:

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120038 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Frank Walter S.):
Er schätzte Ende Juni, Anfang Juli. Leider war diese Aussage nur mündlich, allerdings im Beisein meiner Frau.

Und?



Zitat (von Frank Walter S.):
Ich möchte gerne aus dem Vertrag aussteigen, weil die Kommunikationsbereitschaft (Rückruf zum Beispiel) sehr zu wünschen übrig lässt.

das ist kein juristisch belastbarer Ausstiegsgrund.



Zitat (von Frank Walter S.):
Nun, ich weiß, dass der Händler sechs Wochen überziehen darf.

Das ist schlicht falsch.
Es könnte sein, dass der Händler sechs Wochen überziehen darf, würde sich so eine Regelung in den vertraglichen Vereinbarungen finden.
Das müsste man also mal als erstes prüfen.



Zitat (von Frank Walter S.):
Für mich stellt sich die Frage ab wann diese 6 Wochen zählen, ab 1. Juli, oder 31. Juli.

Ab 1. August.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Frank Walter S.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Das steht leider in den Neuwagen-Verkaufsbedingungen - [size=12]Unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA), des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)
Stand: 12/2016

IV. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

Diese Verkaufsbedingungen liegen dem Vertrag bei.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Frank Walter S.):
Das steht leider in den Neuwagen-Verkaufsbedingungen
Wieso leider?

Zitat (von Frank Walter S.):
Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern.
Die 6 Wochen sind noch nicht um

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
Frank Walter S.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat:
Die 6 Wochen sind noch nicht um


Ich weiß, das macht mich so wütend. Ich fühle mich einfach getäuscht. Als ich gesagt habe, dass vier Monate sehr heftig sind, hat er mir sogar ins Gesicht gelogen. Hätte er mir gleich gesagt, das es sogar Mitte September werden kann, hätte ich nie unterschrieben. Nein ich unterschreibe und diese Neuwagen-Verkaufsbedingungen hat er dann so ganz beiläufig beigefügt. Was ist denn mit vorsätzlicher Täuschung, oder so? Wenn man die Unwissenheit des Käufers ausnutzt ist das nicht sogar sittenwidrig?

-- Editiert von Frank Walter S. am 29.08.2019 12:42

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120038 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Frank Walter S.):
hat er mir sogar ins Gesicht gelogen.

Wie kommt man darauf? Welche Beweise hat man denn, das er nicht alle Hebel in Bewegung gesetzt hat?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Frank Walter S.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Frank Walter S.):
hat er mir sogar ins Gesicht gelogen.

Wie kommt man darauf? Welche Beweise hat man denn, das er nicht alle Hebel in Bewegung gesetzt hat?


Naja, ich gehe davon aus, dass er die Neuwagen-Verkaufsbedingungen sehr gut kennt und somit auch wußte, dass er generell Zeit bis Ende September hat, das Auto zu beschaffen. Wenn er das so kommuniziert hätte, wäre meine Unterschrift nie auf dem Vertrag gelandet. Stattdessen hat er gesagt, dass das eine Art Sicherheitspuffer ist und er von einer realistischen Lieferzeit bis Anfang Juli ausgeht. Nach meinem Einwand, dass das immer noch sehr lange ist, sagte er dass er alles versuchen will, dass es auch früher klappt.
Und, da er als Verkäufer von Hyundai wußte, das das eher unwahrscheinlich ist, hat er mich nur beschwichtigt, dass ich unterschreibe. Genau deshalb fühle ich mich getäuscht.

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#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Frank Walter S.):
Wenn er das so kommuniziert hätte, wäre meine Unterschrift nie auf dem Vertrag gelandet.
Hier hätte man einen verbindlichen LT vereinbaren müssen

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#11
 Von 
Frank Walter S.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Um den Beitrag abzuschließen, folgender Stand:
Das Auto wurde am letzten Tag vor Ablauf der sechswöchigen Karrenz geliefert. Eine Woche später war es fertig und ich habe es abgeholt.
Es ist ein schönes Auto und macht Spaß. Der Ärger ist verflogen und ich habe wieder etwas gelernt: Termine immer verbindlich vereinbaren ;-)

Vielen Dank nochmal für die vielen, aufschlussreichen Beiträge.

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