4 Jahre alte Inkasso Forderung - HILFE

28. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Vanessa1234123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
4 Jahre alte Inkasso Forderung - HILFE

Hallo, ich schreibe im Auftrag meines Partners. Vor einigen Jahren hat er ein Auto auf seinen Namen angemeldet für den Stiefvater seiner Ex Freundin. Dieses Auto kam dann irgendwann in Reparatur. Nun hat er den aller ersten Brief vom Inkasso unternehmen erhalten. Es handelt sich hierbei um einen mittlerweile sehr hohen Betrag: 1032,72€, da laut Brief natürlich nie bezahlt wurde. Das Problem ist, das mein Freund das Auto selbst nicht in die Werkstatt gebracht hat sondern der Stiefvater seiner Ex für den er das Auto angemeldet hat (da dieser durch diverse Probleme keines mehr anmelden durfte). Nun soll also mein Freund dafür zahlen bzw hat sich das Inkasso unternehmen natürlich an ihn gewendet weil er der Halter war. Muss er die Rechnung begleichen obwohl sie erstens mindestens 4 Jahre zurückliegt und er die Reperatur gar nicht in Auftrag gegeben hat? Der Stiefvater hat natürlich kein Geld und mein Freund und er sind auch verstritten. Ich bin nun völlig ratlos ob der Stiefvater als Auftraggeber nicht eigentlich diese Rechnung begleichen muss. Ich hoffe jemand kann mir helfen!

Danke :)

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Vanessa1234123):
obwohl sie erstens mindestens 4 Jahre zurückliegt

Von wann genau ist diese Rechnung? Die könnte verjährt sein.



Zitat (von Vanessa1234123):
um einen mittlerweile sehr hohen Betrag: 1032,72€

Der setzt sich wie genau zusammen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Vanessa1234123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Das weiß er leider nicht weil er die Rechnung nie selbst erhalten hat. Die Hauptforderung ist auf jeden Fall vom 08.12.2014. Hier mal ein link zum Inkasso schreiben: https://www.directupload.net/file/d/5558/xg62cgsl_jpg.htm

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ok, das Ding ist tituliert.

Bedeutet es kann jederzeit gepfändet werde.


Jetzt muss man schnell sein, denn es läuft ab Zugang des Schreibens ein 14 Tage-Frist.

Als erstes mal die Titelkopie besorgen, dass geht über das Gericht oder das inkasso.

Ich würde das bei beiden gleichzeitig machen.



Wenn die Titelkopie da ist, muss man schauen, auf wen der lautet und dann entsprechende Schritte einleiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Vanessa1234123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, danke. Also bitte ich jetzt per schreiben um die Titelkopie sowohl beim zuständigen Gericht als auch beim Inkassounternehmen?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ja. Höchstwahrscheinlich wird da dann eine falsche Adresse draufstehen, wo er damals nicht gewohnt hat. Den beweis, dass es somit eine falsche Zustellung war, der obliegt ihm. Also ggf. schon mal eine Meldeauskunft einholen, wo er wann gemeldet war.

Der Weg wäre dann direkt bei Eintreffen der Titelkopie beim Gericht Einspruch einzulegen und "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" zu beantragen. Begründung wäre: Fehlerhafte Zustellung und als Beweis die Meldeauskunft.

Damit wird das dann quasi zurückgesetzt und man kann dann klar machen, dass man das Auto nie in Reparatur gebracht hat und man sich doch bitte an den Schwiegervater der Ex wenden soll. Vermutlich wird das auch seine Adresse sein.

Davon abgesehen: Die Situation ist zumindest inzwischen geklärt, also das Auto inzwischen abgemeldet o.ä.?

Zitat:
da dieser durch diverse Probleme keines mehr anmelden durfte

Ich hoffe, das war eine Lektion fürs Leben. Denn wenn jemand schon finanzielle Probleme hat, dann schließt man für ihn keine Verträge ab. Bestenfalls geht man mit ihm einkaufen und bezahlt an der Kasse den Einkauf o.ä., aber niemals Verträge eingehen. Selbst wenn es nicht böswillig wäre, das geht in 99% der Fälle einfach schief.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Vanessa1234123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Wo muss ich denn die Meldeauskunft beantragen? Beim Einwohnermeldeamt?

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#7
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Wo muss ich denn die Meldeauskunft beantragen? Beim Einwohnermeldeamt?


Ja, genau. Nimm ein paar Euro mit. Die Auskunft bekommst Du sofort in die Hand.

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#8
 Von 
Vanessa1234123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Super, danke!

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Vanessa1234123):
Nun soll also mein Freund dafür zahlen bzw hat sich das Inkasso unternehmen natürlich an ihn gewendet weil er der Halter war.
Der Halter ist aber nicht zur Zahlung verpflichtet, sondern der Auftragsgeber. Man muss also zunächst einmal klären, wer Rechnungsempfänger und wer Auftragsgeber war. Daraus lassen sich dann evtl. rechtliche Ansprüche gegen den damaligen Besitzer ableiten, wenn dieser einen falschen Namen angegeben hätte.

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#10
 Von 
Vanessa1234123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Das habe ich mir fast schon gedacht. Klar das die sich dann irgendwann an den Halter wenden wenn sie vermutlich nicht den richtigen Namen des Auftraggebers haben

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#11
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Da ein VB in der Welt ist, gilt es erst einmal (wie im Beitrag #5 beschrieben), Aufklärung zu betreiben. Das Inkasso kann im Grunde sofort pfänden.

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Man muss also zunächst einmal klären, wer Rechnungsempfänger und wer Auftragsgeber war.

Der Gedankengang ist zwar nicht verkehrt, aber unsinnig. Warum? Niemand muss mehr irgendwas klären, wenn es einen Titel gibt. Erst, wenn der Titel aus der Welt ist, ist dann womöglich der zweite logische Schritt, zu klären, an wen die Rechnung ging und wieso es hier einen Titel auf Namen des Partners gab bzw. wie das zustande kam.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#13
 Von 
Vanessa1234123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
wir haben nun endlich die original Rechnung erhalten mit der Hauptforderung. Hier ist wie geahnt die Unterschrift des Bekannten als Auftraggeber vermerkt (also nicht die meines Partners). Ich habe nun beim Inkasso unternehmen angerufen, diese sagte es sei durch das Gericht damals schon eine Mahnung zugestellt worden (die hat mein Partner aber nie erhalten, daraufhin meinte sie das kann nicht sein). So dann hab ich gefragt was wir nun machen können weil mein Partner nie Auftraggeber war da sagte sie nur das wir uns einen Rechtsanwalt nehmen können. Mehr gescheites kam da auch nicht raus. Ist das nun unsere einzige Möglichkeit einen Rechtsanwalt zu kontaktieren? Das Problem ist einfach wir können es uns gerade jetzt nicht leisten(aufgrund hoher Fixkosten und jetzt einer Autoreperatur die dringend nötig war), verdienen aber zu viel für einen Beratungsschein. Es muss nun aber natürlich schnell gehen. Habt ihr noch eine Idee?

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#14
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
wir haben nun endlich die original Rechnung erhalten mit der Hauptforderung.


Aufheben. Dies ist ein Teilbeweis, dass ihr nicht die Reparatur in Auftrag gegeben habt.
Wie im Beitrag #12 bereits geschrieben wurde, muss der Titel aus der Welt geschafft werden.

Habt ihr das Amtsgericht angeschrieben und um eine Kopie des Titels gebeten ?
Ein Rechtsanwalt ist dazu nicht erforderlich.
Meldeauskunft mittlerweile besorgt ?



-- Editiert von hausfrau66 am 16.09.2019 13:51

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#15
 Von 
Vanessa1234123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Also wir haben keine Titelkopie sondern die Kopie des Vollstreckungsbescheids bekommen. Ich weiß nicht in wie weit das vielleicht doch was mit dem Titel zu tun hat. Ich habe außerdem ans Inkasso Unternehmen geschrieben das ich gerne einen Nachweis hätte für die vorherigen Mahnungen. Die haben mir natürlich keinen Nachweis sondern nur die Kopien der Mahnungen selbst geschickt. Mein Freund hatte ja damals eine Mahnung erhalten (vermutlich 3 Stück weil die auch angehängt sind und er sich an sowas sowieso nie erinnert) diese sind auch alle an ihn adressiert gewesen, demnach brauchen wir keine Meldeauskunft. Die Mahnungen sind aber alle von 2015. In dem Jahr hatte er bereits eine Aussage bei der Polizei gemacht und den Sachverhalt geklärt. Damit war dann laut Polizei alles abgeschlossen. Seit dem letzten Brief von 2015, welcher übrigens schon ein Vollstreckungsbescheid ist, kam gar nichts mehr. Sprich mein Partner hat bestimmt die 3 Briefe erhalten, war danach bei der Polizei wegen der Sache, diese sagten ihn dann weil er nicht Auftraggeber war, wäre die Sache dann erledigt. Danach folgte auch kein einziger Brief mehr bis vor 2 Wochen weshalb ich den Beitrag ja hier gepostet habe. Sie setzen uns nun eine Frist bis zum 20.09.2019 oder den Vorschlag einer Ratenzahlung. Ich bin mir nun nicht ganz sicher wie wir den Sachverhalt klären können. Ist es nicht schon verjährt? Bedeutet verjährt nur etwas wenn man keine Mahnungen, vollstreckungsbescheide etc. erhält? Und wie sollen wir nun weiter vorgehen? Der Vollstreckungsbescheid lässt sich ja leider nicht an Dritte (also dem eigentlichen Auftraggeber) weitergeben. Mein Partner hat ja nun den vollstreckungsbescheid. Kann man da nun noch Widerspruch einlegen? Ich hab so langsam keine Idee mehr.

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#16
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Also wir haben keine Titelkopie sondern die Kopie des Vollstreckungsbescheids bekommen.


Das ist exakt das Gleiche, nur unterschiedlicher Sprachgebrauch.
Verjährt ist da nix, der Titel gilt mindestens 30 Jahre.

Zitat:
Mein Partner hat ja nun den Vollstreckungsbescheid. Kann man da nun noch Widerspruch einlegen?


Vermutlich nicht, wegen dem hier...

Zitat:
Seit dem letzten Brief von 2015, welcher übrigens schon ein Vollstreckungsbescheid ist, kam gar nichts mehr. Sprich mein Partner hat bestimmt die 3 Briefe erhalten, war danach bei der Polizei wegen der Sache, diese sagten ihn dann weil er nicht Auftraggeber war, wäre die Sache dann erledigt.




-- Editiert von hausfrau66 am 16.09.2019 16:10

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#17
 Von 
Vanessa1234123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Und kann man da nun noch irgendwas machen? Falls nicht kann man dann den Auftraggeber anzeigen und zusätzlich auf Schadensersatz verklagen für die ganzen Umstände? Ihm wurde ja damals bei der Polizei gesagt das die Sache nun geklärt sei und dann bekommt er am 23.08.19 wieder einen Brief in dem steht das es die ganze Zeit weiter lief.

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#18
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Nur zur Polizei gehen, reicht in dem Fall nicht aus. 2015 hätte er gegen den Mahn- und Vollstreckungsbescheid beim zuständigen Amtsgericht Einspruch erheben müssen. Dafür sind nun alle Fristen verstrichen.

Gibt es von dem Vorgang bei der Polizei noch eine Tagebuch- bzw. Vorgangsnummer ?

Veilleicht schreibt #mepeisen noch etwa dazu, ob eine Vollstreckungsabwehrklage Sinn macht, weil ihr nachweisen könnt, dass der Auftraggeber über die Autoreparatur mit dem Schuldner auf dem VB nicht übereinstimmen.



-- Editiert von hausfrau66 am 16.09.2019 17:24

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#19
 Von 
Vanessa1234123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Gute Frage. Da muss ich mal nachschauen. Die Unterlagen liegen leider alle noch bei seinen Eltern, ich werde mal schauen ob die noch da sind, falls ja hilft uns das irgendwie weiter?

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Veilleicht schreibt #mepeisen noch etwa dazu, ob eine Vollstreckungsabwehrklage Sinn macht, weil ihr nachweisen könnt, dass der Auftraggeber über die Autoreparatur mit dem Schuldner auf dem VB nicht übereinstimmen.

Das ergibt keinen Sinn. Denn das wusste man auch 2015 schon. Damals wurde man nicht tätig, damit sind die Fristen verstrichen. Das Zauberwort heißt hier "Präklusion". Denn man will, dass Verfahren nicht ewig ausgedehnt werden. Wenn man einmal die Fristen verstreichen lässt, ist es vorbei.

Es gibt nur wenige Ausnahmen. Wenn beispielsweise das ganze auf einem Betrugsfall basiert oder man genötigt wurde (bedroht, dass man ja nicht widersprechen soll usw.)

Es hilft also nichts. Man kann es nur bezahlen, wenn das in 2015 schon erfolgreich zugestellt wurde. Ob man das Geld vom Stiefvater der Ex ggf. zurückholen kann, steht auf einem anderen Blatt. Könnte aber auch schwer sein. Zumal das ggf. sogar verjährt ist. Leider alles schief gelaufen, als man damals achselzuckend nichts tat.

-- Editiert von mepeisen am 18.09.2019 10:44

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