Hallo Zusammen,
folgende hypothetische Gegebenheit:
Ein nicht eingetragener Verein ohne Satzung, es gibt daher kein Vereinskonto. Der 1. Kassierer nutzt ein Privatkonto für die Vereinsgelder. Welche Nachteile können hier entstehen? Welche Vorteile hat ein Vereinskonto?
Danke euch!
Vorstand nutzt Privatkonto - nicht eingetragener Verein
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
Das erste, was mir einfällt wäre, wenn eine Pfändung käme wäre das Geld weg. Ebenso, wenn der Kassierer ein allgemeines Geldproblem hat, die Kohle verjubelt und dann zahlungsunfähig wäre (wegen ALG 2 oder so). Zwar könnte man dann mittels Titel seine Ansprüche auf 30 Jahre hin sichern, aber weg ist erst mal weg.
Vereinsseitig sind alle Buchungen aber verbucht und auch nachvollziehbar dokumentiert?
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Zitat:Ein nicht eingetragener Verein ohne Satzung
Sowas gibt es nicht, dass ist dann eine BGB Gesellschaft. ( § 705 ff BGB )
Zitat:Zitat:Ein nicht eingetragener Verein ohne Satzung
Sowas gibt es nicht, dass ist dann eine BGB Gesellschaft. ( § 705 ff BGB )
Benötigt es dazu nicht wenigstens einen Gesellschaftervertrag?
ZitatVereinsseitig sind alle Buchungen aber verbucht und auch nachvollziehbar dokumentiert? :
Laut Kassenprüfern ja...
ZitatBenötigt es dazu nicht wenigstens einen Gesellschaftervertrag? :
Nein.
Aber ein Verein benötigt eine Satzung.
Daher ist es eine GbR.
ZitatLaut Kassenprüfern ja... :
Wo sollen die her kommen?
Eine GbR ohne Gesellschaftervertrag hat keine Kassenprüfer.
Ein Verein ohne Satzung auch nicht.
Zitat:
ZitatLaut Kassenprüfern ja... :
Wo sollen die her kommen?
Eine GbR ohne Gesellschaftervertrag hat keine Kassenprüfer.
Ein Verein ohne Satzung auch nicht.
Ich frage mich dann was da überhaupt richtig läuft. In diesem Fall handelt es sich um eine Kleingartenanlage, mit gewählten Vorstand, Kassierern, Kassenprüfern etc. Aber ohne Satzung und eben was am meisten stört keinem Vereinskonto...
In der Regel gibt es Landesverbände, in welchem die örtlichen Kleingartenvereine zusammen geschlossen sind.
Vielleicht dort mal nachfragen.
Man kann beim örtlichen Ämtsgericht/Vereinsregister nachfragen, ob es die GbR als Verein gibt und wer dort als Vorstand eingetragen ist.
Sonst wäre es eben ein Eigentümer der Gartengrundstücke nebst einigen "Getreuen" welche(r) die Grundstücke verpachten und dann natürlich auch Regeln für die Nutzungaufstellen können.
ZitatIn der Regel gibt es Landesverbände, in welchem die örtlichen Kleingartenvereine zusammen geschlossen sind. :
Vielleicht dort mal nachfragen.
Man kann beim örtlichen Ämtsgericht/Vereinsregister nachfragen, ob es die GbR als Verein gibt und wer dort als Vorstand eingetragen ist.
Sonst wäre es eben ein Eigentümer der Gartengrundstücke nebst einigen "Getreuen" welche(r) die Grundstücke verpachten und dann natürlich auch Regeln für die Nutzungaufstellen können.
Der Landesverband verweist uns immer an den Bezirksverband der aber wenig kooperativ ist. Ich weiß, dass die Kolonie nicht als Verein eingetragen ist.
Eigentümer ist der Bezirksverband mit dem auch die Unterpachtverträge geschlossen werden.
Es ist aber in der Kolonie selbst nichts geregelt durch Verträge oder eine Satzung. Es gibt immer Mal wieder Beschlüsse, die nach Laune der Vorstand oder die Mitglieder entscheiden... Wie gesagt ist auch dies nicht klar geregelt...
Zitat:Zitat:Ein nicht eingetragener Verein ohne Satzung
Sowas gibt es nicht, dass ist dann eine BGB Gesellschaft. ( § 705 ff BGB )
Ich hab dazu nochmal eine Nachfrage. Hier steht nämlich es gibt "nicht eingetragene Vereine"...
https://lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/verein-satzung/nicht-eingetragener-verein/
ZitatIch hab dazu nochmal eine Nachfrage. :
Ja, und welche wäre das?
Zitat:ZitatIch hab dazu nochmal eine Nachfrage. :
Ja, und welche wäre das?
Spezi sagt, es gibt keine nicht eingetragenen Vereine. Dazu finde ich im Internet aber andere Informationen. Es ist denn nun zutreffend für die Kolonie?
ZitatSpezi sagt, es gibt keine nicht eingetragenen Vereine. :
Nein, sagt er nicht. Einfach noch mal lesen was da tatsächlich steht.
Zitat:ZitatSpezi sagt, es gibt keine nicht eingetragenen Vereine. :
Nein, sagt er nicht. Einfach noch mal lesen was da tatsächlich steht.
Ja du hast Recht... Er sagt gibt es nicht, wenn er keine Satzung hat. Sorry. Also sind wir kein nicht eingetragener Verein, weil uns die Satzung fehlt... Und da der Kolonie auch der Gesellschaftervertrag fehlt, wo kann ich dann nachlesen welche Regeln etc für uns gelten? Ich hab das Gefühl der Vorstand macht einfach alles wie er will ohne gesetzliche Grundlage.
Danke!
Eine gesetzliche Grundlage gibt es immer. Im Zweifelsfall das BGB und weitere deutsche Gesetzesbücher.
Wäre jedenfalls nicht der erste derartige Fall. Wo kein Kläger, da kein Richter. So lange alle damit d´accord gehen wird sich daran auch nichts ändern.ZitatIch hab das Gefühl der Vorstand macht einfach alles wie er will :
Zitat:Spezi sagt, es gibt keine nicht eingetragenen Vereine
Völlig falsch, ich habe gesagt es gibt keine Vereine OHNE SATZUNG.
Zitat:Eigentümer ist der Bezirksverband mit dem auch die Unterpachtverträge geschlossen werden.
Also ist dieser Bezirksverband auch der Verpächter.
Mit welcher Legitimation agiert nun euer seltsamer "Vorstand" ?
Dies müßt ihr eueren Verpächter den Bezirksverband fragen.
Vielleicht hat er die Personen die sich "Vorstand" nennen bevollmächtigt.
Dann sind sie auch nicht den Kleingärtnern rechenschaftspflichtig. Bei Problemen mit den Bevollmächtigten müßt Ihr euch beim Bezirksverband beschweren.
Mir scheint es auch möglich, dass es doch einen Verein (nämlich einen nicht getragen) gibt, der natürlich auch eine Satzung hat, diese aber absichtlich nicht öffentlich macht. Er hat dann offenbar auch nur wenige eingeweihte Mitglieder..
An wen werden denn Mitgliedsbeiträge gezahlt ? Wer mahnt die an ??
-- Editiert von Spezi-2 am 03.09.2019 18:13
Hallo Spezi, entschuldige ich hatte meine Aussage ja bereits korrigiert.
Der Vorstand agiert als Bindeglied nach außen und zum Bezirksverband.
Es wird immer wieder gesagt wir brauchen keine eigene Satzung für uns gilt die des Verbandes. Was aber an sich nicht ganz korrekt ist, da andere Kolonien ja auch eine eigene haben.
Es gibt definitv keine Satzung hier, ich war im Vorstand. Die Beiträge zahlen wir komplett an den Vorstand, er mahnt diese auch. Er mahnt auch im Auftrag des Bezirksverbandes.
Der Vorstand wird von den Mitgliedern gewählt. Die geschlossenen Beschlüsse, ob von Vorstand oder Mitgliederversammlung, inwieweit sind diese rechtlich fundiert bzw. Gültig?
-- Editiert von SternschLuppe am 03.09.2019 18:38
Zitat:Die Beiträge zahlen wir komplett an den Vorstand, er mahnt diese auch. Er mahnt auch im Auftrag des Bezirksverbandes.
Also sind dies auch Beiträge FÜR den Bezirksverband.
Hat der Bezirksverband evtl.eine Abteilung/Sparte für eueren Ort ?
Wie sieht denn die Satzung des Bezirksverbandes aus.
Wurde schon mal jemand wegen Nichtzahlung des Beitrages verklagt ? Durch wen ?
-- Editiert von Spezi-2 am 03.09.2019 19:10
Zitat:
Also sind dies auch Beiträge FÜR den Bezirksverband.
Hat der Bezirksverband evtl.eine Abteilung/Sparte für eueren Ort ?
Wie sieht denn die Satzung des Bezirksverbandes aus.
Wurde schon mal jemand wegen Nichtzahlung des Beitrages verklagt ? Durch wen ?
-- Editiert von Spezi-2 am 03.09.2019 19:10
Naja das meiste schon. Die Pacht, Wasser, dann gibt es auch noch einen Mitgliedsbeitrag für den Verband und eben einen für die Kolonie. Die ersten drei Posten sind für den Verband und werden an ihn weitergeleitet.
Der Bezirksverband ist nicht noch weiter unterteilt.
Es wurde meines Wissens nur gemahnt, das macht der Vorstand. Ein Pächter wurde wegen Nichteinhaltung des Vertrages raus geklagt, dies war durch den Verband.
Die Satzung habe ich dir gemailt.
-- Editiert von SternschLuppe am 03.09.2019 19:30
§ 3 Mitgliederkreis
Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder sind die Unterpächter, mit denen der Bezirksverband einen Unterpachtvertrag über einen Kleingarten in einer dem Bezirksverband angeschlossenen Kleingartenanlage abgeschlossen hat.
Den Unterpachtvertrag können Eheleute gemeinschaftlich abschließen.
Also besteht nur eine Mitgliedschaft mit dem Bezirksverband.
Und euer "Vorstand" ist nur als Bevollmächtigter tätig.
Zur Klärung müßt ihr euch an den Bezirksverband wenden.
Aus der Satzung:
Zitat:§ 11 Bezirksverbandstage
Die Bezirksverbandstage sind die obersten Organe des Bezirksverbandes und finden halbjährlich, jeweils im II. und IV. Quartal statt; sie sind für Mitglieder der angeschlossenen Kleingartenanlagen nach Maßgabe vorhandener Plätze öffentlich.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
die 1. Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall
die 2. Vorsitzenden und
die Delegierten oder im Verhinderungsfall deren Vertreter der dem Bezirksverband angeschlossenen Kleingartenanlagen,
der Gesamtvorstand des Bezirksverbandes sowie die Kassenprüfer.
Die Kleingartenanlagen können für je angefangene 100 Kleingärten einen Delegierten entsenden.
Ein außerordentlicher Bezirksverbandstag ist unverzüglich einzuberufen, wenn
1/10 der Mitglieder des Bezirksverbandes oder
1/10 der stimmberechtigten Mitglieder des Bezirkverbandstages oder
der Gesamtvorstand des Bezirksverbandes es fordert
-- Editiert von Spezi-2 am 03.09.2019 19:49
Dann werde ich das mit den passenden Argumenten Mal tun.
Vielen Dank.
Einen Delegierten haben wir.
Ihr solltet mal versuchen (bei der Neuvergabe eines Gartens) eine Kopie der (unterschriebenen) Eintrittserklärung zu erhalten. Der Inhalt könnte interessant sein.
ZitatIhr solltet mal versuchen (bei der Neuvergabe eines Gartens) eine Kopie der (unterschriebenen) Eintrittserklärung zu erhalten. Der Inhalt könnte interessant sein. :
Was denn für eine Eintrittserklärung?
Ich habe den Garten erst seit einem Jahr und etwas derartiges gab es nicht.
Es gibt nur einen Unterpachtvertrag mit Gartenordnung.
Zitat:Die Pacht, Wasser, dann gibt es auch noch einen Mitgliedsbeitrag
Wieso zahlt ihr dann Mitgliedsbeiträge ?
Steht etwa im Pachtvertrag etwas von Mitgliedschaft ??
Nein nur von Mitgliedschaft im Bezirksverband. Wenn man neu ist hinterfragt man erstmal nicht viel, mir fällt es ja jetzt alles so auf was der "Vorstand" so macht wie er will und ich will das nicht hinnehmen und hinterfrage alles. Ich werde künftig auch keinen Beitrag mehr bezahlen.
Viele machen es einfach aus Gewohnheit und weil sie "ihre Ruhe wollen"...
Zitat:Nein nur von Mitgliedschaft im Bezirksverband.
Und dafür gibt es auch keine Eintrittserklärung ?
Doch, diese ist im Vertrag verankert. Ich schick dir das gerne per PM.
Mir fällt beim Studium der Satzung auf, dass nicht alle Pächter der dem Bezirksverband angeschlossenen Kleingartenanlagen obwohl sie ja Mitglieder am Bezirksverbandstag (der MV) vielleicht teilnehmen (wenn Platz) dürfen aber nur durch Delegierte stimmberechtigt sind.
Zitat:die Delegierten oder im Verhinderungsfall deren Vertreter der dem Bezirksverband angeschlossenen Kleingartenanlagen, oder
Die Kleingartenanlagen können für je angefangene 100 Kleingärten einen Delegierten entsenden.
Das ist eigentlich ein unhaltbarer Zustand.
MItglied ohne eigenes Stimmrecht kennt das BGB nicht.
Die Satzung kennt zwar die von dem Bezirksverband angeschlossenen Kleingartenanlagen, verwendet dabei aber niemals das Wort deren MItglieder.
Als Antwort gibt es nur die schon geschriebene Vermutung, dass es doch einen nicht eingetragenen Verein gibt dessen Satzung aber geheim gehalten wird.
Vielen Dank Spezi.
Das ist echt viel Input, was hier alles komisch läuft. Ich würde mich jetzt schriftlich an den Bezirksverband wenden, Landesverband in Kopie und um Stellungnahme und Erklärung bitten. Weiterhin um Unterstützung daran etwas zu ändern mit Verweis auf das BGB...
Entwurf:
Bestimmte Ereignisse mit "Führern/Beauftragten" unserer Kleingartenanlage XXX haben mich veranlaßt, mal meine satzungsmäßigen Mitgliedschaftsrechte in Ihrem Verein für den ich ja Mitgliedsbeiträge zahlen muss, zu überprüfen.
Mir war aufgefallen, dass ich nie eine Einladung zu einer Mitgliederversamlung (bei Ihnen heißt sie wohl Bezirksverbandstag) erhalten habe.
Die Satzung sieht in § 3 zwar ein Teilnahmerrecht (wenn genügend Plätze vorhanden sind) aber kein Stimmrecht vor. Ich habe also eine Vereinsmitgliedschaft ohne Stimmrecht ??
Geht dies wirklich ? Ich glaube nein.
Bitte klären Sie mich auf, warum nicht jedes zahlende Mitglied auch ein Teilnahme- und Stimmrecht hat.
Und jetzt?
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