Vorstand nutzt Privatkonto - nicht eingetragener Verein

31. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sternsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorstand nutzt Privatkonto - nicht eingetragener Verein

Hallo Zusammen,
folgende hypothetische Gegebenheit:
Ein nicht eingetragener Verein ohne Satzung, es gibt daher kein Vereinskonto. Der 1. Kassierer nutzt ein Privatkonto für die Vereinsgelder. Welche Nachteile können hier entstehen? Welche Vorteile hat ein Vereinskonto?
Danke euch!

Probleme im Verein?

Probleme im Verein?

Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Das erste, was mir einfällt wäre, wenn eine Pfändung käme wäre das Geld weg. Ebenso, wenn der Kassierer ein allgemeines Geldproblem hat, die Kohle verjubelt und dann zahlungsunfähig wäre (wegen ALG 2 oder so). Zwar könnte man dann mittels Titel seine Ansprüche auf 30 Jahre hin sichern, aber weg ist erst mal weg.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1490x hilfreich)

Vereinsseitig sind alle Buchungen aber verbucht und auch nachvollziehbar dokumentiert?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Ein nicht eingetragener Verein ohne Satzung


Sowas gibt es nicht, dass ist dann eine BGB Gesellschaft. ( § 705 ff BGB )

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sternsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Ein nicht eingetragener Verein ohne Satzung


Sowas gibt es nicht, dass ist dann eine BGB Gesellschaft. ( § 705 ff BGB )


Benötigt es dazu nicht wenigstens einen Gesellschaftervertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sternsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Vereinsseitig sind alle Buchungen aber verbucht und auch nachvollziehbar dokumentiert?

Laut Kassenprüfern ja...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von SternschLuppe):
Benötigt es dazu nicht wenigstens einen Gesellschaftervertrag?


Nein.

Aber ein Verein benötigt eine Satzung.

Daher ist es eine GbR.

Zitat (von SternschLuppe):
Laut Kassenprüfern ja...


Wo sollen die her kommen?
Eine GbR ohne Gesellschaftervertrag hat keine Kassenprüfer.
Ein Verein ohne Satzung auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sternsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):


Zitat (von SternschLuppe):
Laut Kassenprüfern ja...


Wo sollen die her kommen?
Eine GbR ohne Gesellschaftervertrag hat keine Kassenprüfer.
Ein Verein ohne Satzung auch nicht.


Ich frage mich dann was da überhaupt richtig läuft. In diesem Fall handelt es sich um eine Kleingartenanlage, mit gewählten Vorstand, Kassierern, Kassenprüfern etc. Aber ohne Satzung und eben was am meisten stört keinem Vereinskonto...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

In der Regel gibt es Landesverbände, in welchem die örtlichen Kleingartenvereine zusammen geschlossen sind.
Vielleicht dort mal nachfragen.
Man kann beim örtlichen Ämtsgericht/Vereinsregister nachfragen, ob es die GbR als Verein gibt und wer dort als Vorstand eingetragen ist.

Sonst wäre es eben ein Eigentümer der Gartengrundstücke nebst einigen "Getreuen" welche(r) die Grundstücke verpachten und dann natürlich auch Regeln für die Nutzungaufstellen können.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sternsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
In der Regel gibt es Landesverbände, in welchem die örtlichen Kleingartenvereine zusammen geschlossen sind.
Vielleicht dort mal nachfragen.
Man kann beim örtlichen Ämtsgericht/Vereinsregister nachfragen, ob es die GbR als Verein gibt und wer dort als Vorstand eingetragen ist.

Sonst wäre es eben ein Eigentümer der Gartengrundstücke nebst einigen "Getreuen" welche(r) die Grundstücke verpachten und dann natürlich auch Regeln für die Nutzungaufstellen können.

Der Landesverband verweist uns immer an den Bezirksverband der aber wenig kooperativ ist. Ich weiß, dass die Kolonie nicht als Verein eingetragen ist.
Eigentümer ist der Bezirksverband mit dem auch die Unterpachtverträge geschlossen werden.
Es ist aber in der Kolonie selbst nichts geregelt durch Verträge oder eine Satzung. Es gibt immer Mal wieder Beschlüsse, die nach Laune der Vorstand oder die Mitglieder entscheiden... Wie gesagt ist auch dies nicht klar geregelt...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sternsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Ein nicht eingetragener Verein ohne Satzung


Sowas gibt es nicht, dass ist dann eine BGB Gesellschaft. ( § 705 ff BGB )


Ich hab dazu nochmal eine Nachfrage. Hier steht nämlich es gibt "nicht eingetragene Vereine"...

https://lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/verein-satzung/nicht-eingetragener-verein/

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von SternschLuppe):
Ich hab dazu nochmal eine Nachfrage.

Ja, und welche wäre das?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sternsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von SternschLuppe):
Ich hab dazu nochmal eine Nachfrage.

Ja, und welche wäre das?


Spezi sagt, es gibt keine nicht eingetragenen Vereine. Dazu finde ich im Internet aber andere Informationen. Es ist denn nun zutreffend für die Kolonie?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von SternschLuppe):
Spezi sagt, es gibt keine nicht eingetragenen Vereine.

Nein, sagt er nicht. Einfach noch mal lesen was da tatsächlich steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sternsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von SternschLuppe):
Spezi sagt, es gibt keine nicht eingetragenen Vereine.

Nein, sagt er nicht. Einfach noch mal lesen was da tatsächlich steht.

Ja du hast Recht... Er sagt gibt es nicht, wenn er keine Satzung hat. Sorry. Also sind wir kein nicht eingetragener Verein, weil uns die Satzung fehlt... Und da der Kolonie auch der Gesellschaftervertrag fehlt, wo kann ich dann nachlesen welche Regeln etc für uns gelten? Ich hab das Gefühl der Vorstand macht einfach alles wie er will ohne gesetzliche Grundlage.
Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Eine gesetzliche Grundlage gibt es immer. Im Zweifelsfall das BGB und weitere deutsche Gesetzesbücher.

Zitat (von SternschLuppe):
Ich hab das Gefühl der Vorstand macht einfach alles wie er will
Wäre jedenfalls nicht der erste derartige Fall. Wo kein Kläger, da kein Richter. So lange alle damit d´accord gehen wird sich daran auch nichts ändern.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Spezi sagt, es gibt keine nicht eingetragenen Vereine

Völlig falsch, ich habe gesagt es gibt keine Vereine OHNE SATZUNG.
Zitat:
Eigentümer ist der Bezirksverband mit dem auch die Unterpachtverträge geschlossen werden.

Also ist dieser Bezirksverband auch der Verpächter.

Mit welcher Legitimation agiert nun euer seltsamer "Vorstand" ?
Dies müßt ihr eueren Verpächter den Bezirksverband fragen.
Vielleicht hat er die Personen die sich "Vorstand" nennen bevollmächtigt.
Dann sind sie auch nicht den Kleingärtnern rechenschaftspflichtig. Bei Problemen mit den Bevollmächtigten müßt Ihr euch beim Bezirksverband beschweren.

Mir scheint es auch möglich, dass es doch einen Verein (nämlich einen nicht getragen) gibt, der natürlich auch eine Satzung hat, diese aber absichtlich nicht öffentlich macht. Er hat dann offenbar auch nur wenige eingeweihte Mitglieder..
An wen werden denn Mitgliedsbeiträge gezahlt ? Wer mahnt die an ??


-- Editiert von Spezi-2 am 03.09.2019 18:13

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sternsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Spezi, entschuldige ich hatte meine Aussage ja bereits korrigiert.
Der Vorstand agiert als Bindeglied nach außen und zum Bezirksverband.
Es wird immer wieder gesagt wir brauchen keine eigene Satzung für uns gilt die des Verbandes. Was aber an sich nicht ganz korrekt ist, da andere Kolonien ja auch eine eigene haben.

Es gibt definitv keine Satzung hier, ich war im Vorstand. Die Beiträge zahlen wir komplett an den Vorstand, er mahnt diese auch. Er mahnt auch im Auftrag des Bezirksverbandes.

Der Vorstand wird von den Mitgliedern gewählt. Die geschlossenen Beschlüsse, ob von Vorstand oder Mitgliederversammlung, inwieweit sind diese rechtlich fundiert bzw. Gültig?

-- Editiert von SternschLuppe am 03.09.2019 18:38

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Die Beiträge zahlen wir komplett an den Vorstand, er mahnt diese auch. Er mahnt auch im Auftrag des Bezirksverbandes.


Also sind dies auch Beiträge FÜR den Bezirksverband.
Hat der Bezirksverband evtl.eine Abteilung/Sparte für eueren Ort ?
Wie sieht denn die Satzung des Bezirksverbandes aus.
Wurde schon mal jemand wegen Nichtzahlung des Beitrages verklagt ? Durch wen ?

-- Editiert von Spezi-2 am 03.09.2019 19:10

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sternsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):


Also sind dies auch Beiträge FÜR den Bezirksverband.
Hat der Bezirksverband evtl.eine Abteilung/Sparte für eueren Ort ?
Wie sieht denn die Satzung des Bezirksverbandes aus.
Wurde schon mal jemand wegen Nichtzahlung des Beitrages verklagt ? Durch wen ?

-- Editiert von Spezi-2 am 03.09.2019 19:10


Naja das meiste schon. Die Pacht, Wasser, dann gibt es auch noch einen Mitgliedsbeitrag für den Verband und eben einen für die Kolonie. Die ersten drei Posten sind für den Verband und werden an ihn weitergeleitet.
Der Bezirksverband ist nicht noch weiter unterteilt.

Es wurde meines Wissens nur gemahnt, das macht der Vorstand. Ein Pächter wurde wegen Nichteinhaltung des Vertrages raus geklagt, dies war durch den Verband.

Die Satzung habe ich dir gemailt.

-- Editiert von SternschLuppe am 03.09.2019 19:30

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

§ 3 Mitgliederkreis
Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder sind die Unterpächter, mit denen der Bezirksverband einen Unterpachtvertrag über einen Kleingarten in einer dem Bezirksverband angeschlossenen Kleingartenanlage abgeschlossen hat.
Den Unterpachtvertrag können Eheleute gemeinschaftlich abschließen.

Also besteht nur eine Mitgliedschaft mit dem Bezirksverband.
Und euer "Vorstand" ist nur als Bevollmächtigter tätig.

Zur Klärung müßt ihr euch an den Bezirksverband wenden.

Aus der Satzung:

Zitat:
§ 11 Bezirksverbandstage

Die Bezirksverbandstage sind die obersten Organe des Bezirksverbandes und finden halbjährlich, jeweils im II. und IV. Quartal statt; sie sind für Mitglieder der angeschlossenen Kleingartenanlagen nach Maßgabe vorhandener Plätze öffentlich.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
die 1. Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall
die 2. Vorsitzenden und
die Delegierten oder im Verhinderungsfall deren Vertreter der dem Bezirksverband angeschlossenen Kleingartenanlagen,
der Gesamtvorstand des Bezirksverbandes sowie die Kassenprüfer.
Die Kleingartenanlagen können für je angefangene 100 Kleingärten einen Delegierten entsenden.
Ein außerordentlicher Bezirksverbandstag ist unverzüglich einzuberufen, wenn
1/10 der Mitglieder des Bezirksverbandes oder
1/10 der stimmberechtigten Mitglieder des Bezirkverbandstages oder
der Gesamtvorstand des Bezirksverbandes es fordert


-- Editiert von Spezi-2 am 03.09.2019 19:49

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sternsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann werde ich das mit den passenden Argumenten Mal tun.
Vielen Dank.

Einen Delegierten haben wir.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Ihr solltet mal versuchen (bei der Neuvergabe eines Gartens) eine Kopie der (unterschriebenen) Eintrittserklärung zu erhalten. Der Inhalt könnte interessant sein.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sternsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ihr solltet mal versuchen (bei der Neuvergabe eines Gartens) eine Kopie der (unterschriebenen) Eintrittserklärung zu erhalten. Der Inhalt könnte interessant sein.

Was denn für eine Eintrittserklärung?
Ich habe den Garten erst seit einem Jahr und etwas derartiges gab es nicht.
Es gibt nur einen Unterpachtvertrag mit Gartenordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Die Pacht, Wasser, dann gibt es auch noch einen Mitgliedsbeitrag

Wieso zahlt ihr dann Mitgliedsbeiträge ?
Steht etwa im Pachtvertrag etwas von Mitgliedschaft ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Sternsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein nur von Mitgliedschaft im Bezirksverband. Wenn man neu ist hinterfragt man erstmal nicht viel, mir fällt es ja jetzt alles so auf was der "Vorstand" so macht wie er will und ich will das nicht hinnehmen und hinterfrage alles. Ich werde künftig auch keinen Beitrag mehr bezahlen.
Viele machen es einfach aus Gewohnheit und weil sie "ihre Ruhe wollen"...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Nein nur von Mitgliedschaft im Bezirksverband.


Und dafür gibt es auch keine Eintrittserklärung ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Sternsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch, diese ist im Vertrag verankert. Ich schick dir das gerne per PM.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Mir fällt beim Studium der Satzung auf, dass nicht alle Pächter der dem Bezirksverband angeschlossenen Kleingartenanlagen obwohl sie ja Mitglieder am Bezirksverbandstag (der MV) vielleicht teilnehmen (wenn Platz) dürfen aber nur durch Delegierte stimmberechtigt sind.

Zitat:
die Delegierten oder im Verhinderungsfall deren Vertreter der dem Bezirksverband angeschlossenen Kleingartenanlagen, oder
Die Kleingartenanlagen können für je angefangene 100 Kleingärten einen Delegierten entsenden.


Das ist eigentlich ein unhaltbarer Zustand.
MItglied ohne eigenes Stimmrecht kennt das BGB nicht.
Die Satzung kennt zwar die von dem Bezirksverband angeschlossenen Kleingartenanlagen, verwendet dabei aber niemals das Wort deren MItglieder.
Als Antwort gibt es nur die schon geschriebene Vermutung, dass es doch einen nicht eingetragenen Verein gibt dessen Satzung aber geheim gehalten wird.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sternsch
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Spezi.
Das ist echt viel Input, was hier alles komisch läuft. Ich würde mich jetzt schriftlich an den Bezirksverband wenden, Landesverband in Kopie und um Stellungnahme und Erklärung bitten. Weiterhin um Unterstützung daran etwas zu ändern mit Verweis auf das BGB...

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Entwurf:

Bestimmte Ereignisse mit "Führern/Beauftragten" unserer Kleingartenanlage XXX haben mich veranlaßt, mal meine satzungsmäßigen Mitgliedschaftsrechte in Ihrem Verein für den ich ja Mitgliedsbeiträge zahlen muss, zu überprüfen.
Mir war aufgefallen, dass ich nie eine Einladung zu einer Mitgliederversamlung (bei Ihnen heißt sie wohl Bezirksverbandstag) erhalten habe.
Die Satzung sieht in § 3 zwar ein Teilnahmerrecht (wenn genügend Plätze vorhanden sind) aber kein Stimmrecht vor. Ich habe also eine Vereinsmitgliedschaft ohne Stimmrecht ??
Geht dies wirklich ? Ich glaube nein.
Bitte klären Sie mich auf, warum nicht jedes zahlende Mitglied auch ein Teilnahme- und Stimmrecht hat.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.751 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
012