Glaubwürdigkeit Anzeige/Aussage

1. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
AnonAsker1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Glaubwürdigkeit Anzeige/Aussage

Guten Tag,

Ich habe eine Frage bezüglich der Glaubwürdigkeit von Aussagen bzw. den Verjährungsfristen.

Eine mir bekannte Person wurde vom Stiefvater (verheiratet gewesen mit der Mutter) sexuell missbraucht.
Das Geschwisterkind hat dasselbe Schicksal erfahren.

Der zeitliche Ablauf ist wie folgt:
Die Person um die es geht wurde zwischen 7 und 13 Jahren immer wieder vom Stiefvater
gezwungen Oralverkehr zu haben.
Mit 13 hat diese Person sich dagegen gewehrt und gedroht zur Polizei zu gehen, woraufhin der Täter die Handlungen eingestellt hat.

Gleichzeitig hat er daraufhin das 3 Jahre jüngere Geschwisterkind missbraucht von
10-16. Irgendwann ist dieses dann zur Polizei gegangen hat ihn angezeigt. Er wurde dann angeklagt in über 100 Fällen und hat ~30 gestanden, 4 Jahre Gefängnis und Schmerzensgeldzahlungen.

Im Laufe dieses Prozesses ist die Polizei
Auch auf die mir bekannte Person zu gekommen, es gab eine Vernehmung auf der Wache und eine Vorladung als Zeuge vor Gericht, die allerdings nicht zu Stande gekommen ist, aufgrund des Geständnisses zu Anfang des Prozesses. Bei der Polizeivernehmung verfiel sie wie eine Schockstarre und hat immer nur gesagt, sie wüsste von nichts (bis dahin hat sie das erfolgreich verdrängt).

Mittlerweile (4 Jahre später) redet sie darüber. Und hat mit dem Gedanken gespielt das was ihr angetan wurde auch zur Anklage zu bringen.

Folgende Punkte hindern sie daran:

Angst, dass die Tat verjährt ist
Angst, dass man ihr nicht glaubt, wegen der Polizei Vernehmung, weil sie damals nichts gesagt hat
Schlechtes Gewissen gegenüber der Schwester ( sie hätte es verhindern können)

Bezüglich der Verjährung müsste die Frist 20 Jahre sein und erst zum 30. Lebensjahr beginnen, wenn ich richtig informiert bin, dieses Problem fällt also raus.

Am meisten Kopfschmerzen bereitet mir die Aussage bei der Polizei, schmälert das ihre Glaubwürdigkeit und die Erfolgschancen einer Klage? Es war keine Aussage unter Eid und die Frage ist, ob diese Vernehmung überhaupt in den Prozess mit einfließen würde.

Als erste Einschätzung, ob wir einen Anwalt konsultieren und eine Klage anstreben sollten, möchten wir nun gerne wissen, wie ihr den Erfolg auf Basis der Information einschätzt. Es gäbe nichts schlimmeres, als diese Wunde nochmal aufzureißen und dann trotzdem zu sehen wie er ungestraft davon kommt.

-- Editiert von AnonAsker1234 am 01.09.2019 13:40

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Bezüglich der Verjährung müsste die Frist 20 Jahre sein und erst zum 30. Lebensjahr beginnen


Das ist zumindest die aktuelle Rechtslage. Zur Tatzeit kann eine andere gegeben gewesen sein. Aber so mega lange scheint es ja noch nicht her zu sein, so dass wohl keine Verjährung eingetreten ist.

Zitat:
Am meisten Kopfschmerzen bereitet mir die Aussage bei der Polizei, schmälert das ihre Glaubwürdigkeit und die Erfolgschancen einer Klage?


Der Verteidiger des Beschuldigten wird diesen Aspekt mit Sicherheit ins Feld führen.

Zitat:
Als erste Einschätzung, ob wir einen Anwalt konsultieren und eine Klage anstreben sollten


Strafrechtlich gesehen klagt nicht das Opfer, sondern, wenn dann, die Staatsanwaltschaft. Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, kann sich das Opfer als Nebenkläger anschließen. Im übrigen ist das Opfer darauf beschränkt, Anzeige zu erstatten. Den Rest entscheidet die Staatsanwaltschaft.

Zitat:
wie ihr den Erfolg auf Basis der Information einschätzt


Das ist beim besten Willen unmöglich vorherzusagen.

Ist der Verurteilte wegen des alten Urteils noch in Haft, oder wurde er bereits entlassen? Vorzeitig? Oder nach kompletter Verbüßung der Strafe?

Zitat:
gäbe nichts schlimmeres, als diese Wunde nochmal aufzureißen und dann trotzdem zu sehen wie er ungestraft davon kommt.


Diese Gefahr besteht immer. Eine Garantie, dass er verurteilt wird gibt es im Vorfeld nicht.

Am klügsten wäre vielleicht einen sogenannten Opferanwalt aufzusuchen, dem die Sache zu schildern und sich dessen Einschätzung anzuhören, für wie wahrscheinlich er eine Anklage und Verurteilung hält.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.09.2019 14:01

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AnonAsker1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem Opferanwalt werde ich ihr Mal vorschlagen, vielen Dank für die erste Einschätzungen!

0x Hilfreiche Antwort

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