Hallo,
Laut einem Beitrag, welchen ich mal gelesen habe, ist es nicht strafbar bzw. verboten, auf einer Kopie vom Zeugnis, beglaubigten Dokument, etc etwas zu fälschen bzw. Daten zu ändern und diese dann weiterzugeben bzw. Vorzulegen.
Wichtig dabei ist nur, dass es als Kopie deklariert ist.
Stimmt das?
-- Editiert von go524448-12 am 02.09.2019 12:00
-- Editiert von Moderator am 02.09.2019 12:06
-- Thema wurde verschoben am 02.09.2019 12:06
Zeugnis, etc. - kopie, Fälschung?
2. September 2019
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Frage vom 2. September 2019 | 12:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugnis, etc. - kopie, Fälschung?
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#1
Antwort vom 2. September 2019 | 12:15
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
"(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Zitatdiese dann weiterzugeben bzw. Vorzulegen. :
Wenn man die Kopie also nicht gerade der Oma vorlegen will um zu beweisen, wie glaubhaft man mit Photoshop umgehen kann, der macht sich strafbar.
#2
Antwort vom 2. September 2019 | 12:31
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Wenn eine Kopie als Kopie erkennbar ist, handelt es sich nicht um Urkundenfälschung. Eine Kopie hat niemals "Urkundencharakter".
Aber man macht sich ggf eines Betruges strafbar. Wenn darauf beispielsweise ein Arbeitsvertrag basiert, kann dieses Arbeitsverhältnis (nebenher) aufgrund arglistiger Täuschung fristlos beendet werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. September 2019 | 13:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich danke euch beiden ^^
#4
Antwort vom 2. September 2019 | 23:07
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
ZitatWenn eine Kopie als Kopie erkennbar ist, handelt es sich nicht um Urkundenfälschung. Eine Kopie hat niemals "Urkundencharakter". :
Exact.
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