Fehlende Rechnung Buchhaltung

3. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.06.2020 16:41:46
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlende Rechnung Buchhaltung

Guten Tag,
leider kommt es manchmal vor, dass man online etwas für die eigene kleine Firma bestellt und die andere Firma keine Rechnung mitgibt. Oder sie sagt eines per Post gesendet zu haben und es ist aber keine da. Wenn man eins per E-Mail verlangt, dann könne man keines erneut zusenden.
Steuerlich gesehen kann man die Rechnung nun nicht für den Vorsteuerabzug benutzen habe ich gelesen. Aber was heißt das genau? Bekomme ich die Umsatzsteuer in diesem Fall nicht mehr zurück?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Grundsätzlich nicht. Die jüngsten Urteile, dass ein Nachweis der materiellen Voraussetzungen ausreiche, wenn es an den formellen (Rechnung) mangele, würde ich nur als Ultima Ratio betrachten.

Zwischen Unternehmern besteht eine Pflicht zur Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG ), auf die Sie hinweisen sollten.
Ggf. erhalten Sie dann eine Kopie.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen