Hallo,
ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 31.08 gekündigt, weil ich in der Arbeit fertig gemacht wurde.
In der letzten Woche war ich krank. Aufgrund meiner Krankheit fand keine Arbeitsplatzübergabe(Software) statt.
Mein Chef droht mir jetzt, dass er mir keinen Gehalt überweisen kann, wenn ich die Arbeitsplatzübergabe nicht mache. Außerdem soll in meiner Zeiterfassung im Monat Mai etwas falsches stehen und müsste korrigiert werden.
Ist das rechtens?
Gehaltsabrechnung verweigern aufgrund von fehlender Übergabepflicht
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatÜbergabepflicht :
Und wo genau soll diese herkommen?
ZitatMein Chef droht mir jetzt, dass er mir keinen Gehalt überweisen kann, wenn ich die Arbeitsplatzübergabe nicht mache. :
Wenn er das nicht macht, dann geht man zum Arbeitsgericht und verklagt ihn auf Zahlung.
ZitatAußerdem soll in meiner Zeiterfassung im Monat Mai etwas falsches stehen und müsste korrigiert werden. :
Dann mal abwarten was er da korrigieren will ...
Wie macht er das denn?ZitatMein Chef droht mir jetzt, :
Drohen ist sowieso niemals rechtens.
Etwas Falsches im Mai? Ja, kann doch sein. Was denn?
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Wenn das Gehalt nicht zum üblichen Zeitpunkt kommt: Der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts formuliert die Klage, kostet nichts.
Hallo,
vielen Dank für eure bisherigen Antworten.
Das heißt, ich bin nach dem Beendes des Arbeisverhältnis nicht verpflichtet, eine Arbeitsplatzübergabe zu machen?
Nach Beendigung des AV bist du - weder dem AG noch deinem Nachfolger - zu keiner weiteren Arbeitsleistung mehr verpflichtet. Krankheit fällt unter entschuldigtes Fehlen, so dass der AG auch keinen haltbaren Grund hat, dir den Lohn zu verweigern. Evtl. könnte auch noch nicht genommener Urlaub ein Thema sein, der abzugelten wäre.
Nein, aber du solltest die Konsequenzen abwägen.Zitatnicht verpflichtet, eine Arbeitsplatzübergabe zu machen? :
..... die da wären?
ZitatNein, aber du solltest die Konsequenzen abwägen. :
Die da wären?
Entweder unbezahlt eine Arbeitsplatzübergabe machen, worauf kein Anspruch seitens des Arbeitgebers besteht,
oder das Ganze innerhalb von 14 Tagen vom Arbeitsgericht klären lassen....
Zutreffend ist allerdings, dass der Leistungsort für Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis der Arbeitsort ist.
D.h. der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Unterlagen (z.B. das Arbeitszeugnis oder die letzte Gehaltsabrechnung) per Post an die Wohnadresse des ehemaligen Mitarbeiters zu schicken. Der Arbeitgeber hat seine Pflicht ausreichend erfüllt, wenn er die Unterlagen zur Abholung bereithält.
Ebenso ist der Rückgabeort für Arbeitsmittel der Arbeitsort. D.h. der ehemalige Mitarbeiter muss Eigentum des Arbeitgebers (z.B. Schlüssel, Diensthandy, Arbeitskleidung) zurückgebeben. Wenn der ehemalige Mitarbeiter das nicht persönlich übergeben möchte, ist es Aufgabe des ehemaligen Mitarbeiters dafür zu sorgen, dass die Sachen zum Arbeitgeber geschafft werden. Auch bei Krankheit. Zur Not halt per Post schicken.
ZitatZutreffend ist allerdings, dass der Leistungsort für Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis der Arbeitsort ist. :
Das ist aber doch eine andere Baustelle und hier gar nicht der Streitpunkt.
Der Ex -Arbeitgeber hätte gerne, dass der TE seinen Nachfolger "noch mal eben einarbeitet".
Ich drösel das jetzt mal auf:
1. Zum Arbeitsgericht sollten Sie gehen und auf Gehaltszahlung klagen, da das Gehalt zum üblichen Zeitpunkt fällig ist und der Arbeitgeber die Zahlung gar nicht von der Erfüllung solcher Bedingungen wie einer Arbeitsplatzübergabe abhängig machen kann.
2. Ob eine Arbeitsplatzübergabe gewünscht oder gewollt ist vom Arbeitgeber spielt überhaupt keine Rolle bei dieser Klage und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht im Verfahren. Die Güteverhandlung wird vom Gericht mit 15 Minuten angesetzt, da wird nur versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen, da wird kaum irgendwas verhandelt.
3. Wenn der Arbeitgeber wünscht, dass Sie noch etwas für ihn tun, dann können Sie ja überlegen, ob Sie gegen Bezahlung eine Übergabe vornehmen würden.
4. Als Konsequenz könnte der AG versuchen, Ihnen ein schlechtes Zeugnis zu geben. Aber das lassen Sie einfach prüfen.
ZitatAufgrund meiner Krankheit fand keine Arbeitsplatzübergabe(Software) statt. :
Das hier ist wohl nicht das, was du meinst, oder?ZitatMein Chef droht mir jetzt, dass er mir keinen Gehalt überweisen kann, wenn ich die Arbeitsplatzübergabe nicht mache. :
Und wo kann man das nachlesen?Zitatdass der TE seinen Nachfolger "noch mal eben einarbeitet". :
Naja der AN soll wohl kaum dahinkommen und am Arbeitsplatz Software zeigen, oder?
Er soll schon irgendwem zeigen wo was gespeichert ist wie der Stand der Arbeiten ist und so weiter.
Kann man schon mit einarbeiten vergleichen.
Hierzu besteht aber keine Verpflichtung mehr.
Ich weiß nicht, was der AG als Arbeitsplatzübergabe meint.
Der TE kann selbst entscheiden, es sind genügend Hinweise gekommen. Er will immerhin auch noch was--- Geld.
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