Causa Metzelder

5. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
ObiterDictum
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Causa Metzelder

Abend zusammen,

zunächst dachte ich, im Strafrecht richtig aufgehoben zu sein. Der Schwerpunkt meiner Frage liegt aber eigentlich im Medienrecht, wozu es aber kein Unterforum gibt. Und im dann nahe liegenden Urheberrecht ist meine Frage hinsichtlich der Zielgruppe tatsächlich auch nicht gut aufgehoben. Letztlich habe ich mich entschieden, dann doch im Strafrecht zu schreiben, da die moralische (also gefühlt strafrechtliche) Würdigung des Sachverhalts eine wesentliche Rolle spielt.

Da ich hier als Laie schreibe nehme ich mir heraus, Recht, Gerechtigkeit, Rechtsprechung und gesetzgeberische Intention virtuos miteinander zu vermischen. Meine Frage lautet:

Wie kann es sein und ist es gewollt, dass Leben und Lebenswerk eines Menschen der Zeitgeschichte zu einem singulären Anlass wie diesem endgültig vernichtet werden? Selbst (ich lehne mich weit aus dem Fenster) wenn sich der Verdacht bestätigen sollte: Mordvideos dürfen straffrei einem großen Publikum zur Verfügung gestellt werden und die dort dokumentierten Verbrechen wiegen (moralisch und strafrechtlich) noch ein Müh schwerer. Auch scheint mir der Empfängerkreis von 1 Person im Fall Metzelder überschaubar.

Ich möchte das einmal anders formulieren: die aktuellen Zahlen des BKA sprechen von 14.000 (hellen) Missbrauchsfällen pro Jahr - neben Mord die schwerwiegendste Straftat. Massenmedial publiziert werden pro Jahr aber nur ca. 100 Fälle. Aber Metzelder, der lediglich mit der Dokumentation dieser Verbrechen zu tun hatte, ist in allen Schlagzeilen. Das ist schief für mich.

VG OD

-- Editiert von ObiterDictum am 05.09.2019 22:36

-- Editiert von Moderator am 06.09.2019 17:03

-- Thema wurde verschoben am 06.09.2019 17:03

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von ObiterDictum):
Aber Metzelder, der lediglich mit der Dokumentation dieser Verbrechen zu tun hatte,

Du weist also mehr als die Ermittler derzeit?
Dann kläre uns (und die Ermittler) doch mal auf ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Wie kann es sein und ist es gewollt, dass Leben und Lebenswerk eines Menschen der Zeitgeschichte zu einem singulären Anlass wie diesem endgültig vernichtet werden? Selbst (ich lehne mich weit aus dem Fenster) wenn sich der Verdacht bestätigen sollte: Mordvideos dürfen straffrei einem großen Publikum zur Verfügung gestellt werden und die dort dokumentierten Verbrechen wiegen (moralisch und strafrechtlich) noch ein Müh schwerer


Abgesehen davon dass du hinsichtlich der "Mordvideos" irrst, § 131 StGB , beantwortest du dir die Frage doch eigentlich schon mehr oder weniger selbst. Wer "vernichtet" denn den Täter, in der Form dass ihn niemand mehr mit der Kneifzange anfassen wird, wenn sich die Vorwürfe bestätigen!? Wenn dann doch "die Gesellschaft", die das Versenden von Kipo offensichtlich um einiges schwerer bewertet als das Versenden von Mordvideos.

Zudem hinkt der Vergleich gewaltig. Bei "gefilmtem" Kindesmissbrauch findet der Missbrauch meist zu genau diesem Zweck statt... Ihn zu Filmen und zu verbreiten, oder später selbst zu verwenden. Die Fälle wo man jemanden deswegen ermordet, um es filmen und verbreiten zu können, dürften zieml. selten sein.

Zitat:
Aber Metzelder, der lediglich mit der Dokumentation dieser Verbrechen zu tun hatte,


Womit er zu tun hatte, oder nicht, werden die Ermittlungen zeigen.

Zitat:
ist in allen Schlagzeilen. Das ist schief für mich.


Warum? Das ist einzig seinem Promistatus geschuldet und ja nun weiß Gott nichts Neues.

Wenn ich beim Crack kaufen erwischt werde, wird sich nicht mal das Dorfblatt von Buxtehude dafür interessieren. Wenn ein bekannter Grünen-Politiker beim Crack kaufen auf dem Schwulenstrich in Berlin erwischt wird, steht es am nächsten Tag in den allen Zeitungen. Ist halt so...

Viel fataler wäre es, wenn das Verfahren gegen CM nach § 170(2) StPO eingestellt würde, er also de jure unschuldig wäre. Gesellschaftlich unten durch wäre er dennoch, ausser es würde zweifelsfrei festgestellt, dass er das Opfer einer falschen Verdächtigung wurde (wie der FDP-Mann und Strafverteidiger Kubicki spekuliert)


-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.09.2019 00:52

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Mich wundert nur eines in dem Fall:

Bei Edathy wurde medial auf ihn eingeprügelt. Zb. auch vom FDP Mann Kubicky. Nei Metzelder sagt eben dieser Herr Kubicky: Er kann sich das nicht vorstellen usw.

Im übrigen hat schon so mancher gesagt, diese Bilder zur dokumentation oder Forschung besessen zu haben. Zb. Jörg Tauss (ebenfalls Politiker)

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Gesellschaftlich unten durch wäre er dennoch, ausser es würde zweifelsfrei festgestellt, dass er das Opfer einer falschen Verdächtigung wurde
Selbst dann bleibt was hängen. Man denke nur an die Herren Kachelmann und Türck, deren TV-Karrieren trotz Freispruch beendet bzw. erheblich beeinträchtigt wurden.

Auch Herr Metzelder hat, trotz Unschuldsvermutung, zeitnah berufliche Nachteile erlitten. Im Falle einer erwiesenen Unschuld, einer Einstellung des Verfahrens oder eines Freispruchs lässt sich das nicht mehr rückgängig machen.

Das ist halt ein enormer Nachteil des Promidaseins, das andererseits in anderen Situationen auch durchaus große Vorteile bringen kann.

0x Hilfreiche Antwort

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