Adressenangabe bei ebay Kleinanzeigen

6. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.05.2020 08:03:22
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Adressenangabe bei ebay Kleinanzeigen

Hallo,
ein Käufer möchte einen Artikel über ca. Euro 20,- per Überweisung bei mir kaufen, bittet mich aber vorab um meine Adresse. Würdet ihr ihm diese zu geben?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Sommerrecht123):
Hallo,
ein Käufer möchte einen Artikel über ca. Euro 20,- per Überweisung bei mir kaufen, bittet mich aber vorab um meine Adresse. Würdet ihr ihm diese zu geben?

Nein.

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#2
 Von 
guest-12307.05.2020 08:03:22
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Inzwischen hat der Käufer mir mitgeteilt, daß seine Bank für die Überweisung meine Adresse braucht. So etwas habe ich noch nie erlebt.

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Sommerrecht123):
Inzwischen hat der Käufer mir mitgeteilt, daß seine Bank für die Überweisung meine Adresse braucht. So etwas habe ich noch nie erlebt.
Fake.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Würdet ihr ihm diese zu geben?
Was spricht denn dagegen? Dein K möchte bestimmt die Adresse haben, für den Fall, dass etwas nicht korrekt sein sollte.

Zitat:
Nein.
Macht einen VK zumindest für mich zu einem potentiell zu vermeidenden VK, da ich dem mal eher betrügerische Absichten unterstellen würde.

Zitat:
Fake.
Sehe ich auch so. Asdresse des VK ist für eine Überweisung nicht nötig.

Wenn man ein ordentlicher VK ist und Vertrauen bei seinen K erwerben möchte, dann gibt man seine Adresse heraus. Ansonsten überlegt man mal, wie man das selber sehen würde, man kauft was und der VK weigert sich seine Daten zu nennen...

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Ein rechtlicher Anspruch auf die Daten besteht nicht, ausser man hat es zugesichert, sollte noch erwähnt sein...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Sommerrecht123):
Inzwischen hat der Käufer mir mitgeteilt, daß seine Bank für die Überweisung meine Adresse braucht.

Falls die Zahlung aus dem Ausland käme, wäre das denkbar.

Bei Inlandsüberweiseung wäre mir das neu - da ich würde die nicht rausgeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Mir ist auch nicht ganz klar, was der K hinsichtlich *Vertrauensbildung* mit der Adresse anfangen könnte. Der VK könnte ja einfach irgendeine Adresse schicken, unter der ein Namensgleicher wohnhaft ist.

Eher möchte der K sich wohl dahingehend absichern (modulo das oben Gesagte), daß er bei arglistig verschwiegenen Mängeln auch eine ladungsfähige Anschrift seines VK hat.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12307.05.2020 08:03:22
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
inzwischen habe ich erfahren, daß der Käufer in der Schweiz wohnt und die Ware sollte nach DE gesandt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Sommerrecht123):
inzwischen habe ich erfahren, daß der Käufer in der Schweiz wohnt....


Dann liegt des Rätsels Lösung in der Überweisung aus der Schweiz.
Die Schweizer nehmen zwar am SEPA System teil, haben da aber einige Besonderheiten.
Die Nachfrage nach der Adresse des Käufers ist dem schweizerischen System des Onlinebanking geschuldet, sehr viele Banken geben ein Adressfeld als Pflichtangabe vor, so das eine Überweisung, nicht ohne ausfüllen dessen, ausgeführt werden kann.

Vorsichtig sollte man als Geldempfänger übrigens hinsichtlich der Gebühren sein, der Schweizer Zahler kann nämlich die Verteilung Gebühren selbst bestimmen (Käufer übernimmt sämtliche Gebühren / Verkäufer übernimmt sämtliche Gebühren / Gebührenteilung...)
Sollte nicht in EUR überwiesen werden, sondern in CHF kommen Wechselkurse noch oben drauf.

Zitat (von Sommerrecht123):
und die Ware sollte nach DE gesandt werden.


Liegt an den "günstigen" Versandkosten, die bei versicherten Paketen bis 5 kg z.B. schon mal 20€ mehr betragen als der Versand innerhalb Deutschlands.
Zusätzlich erspart man dem Verkäufer noch die Zollinhaltserklärung und so noch mögliche Problemchen / Verzögerungen beim Zoll.


-- Editiert von spatenklopper am 09.09.2019 11:47

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Macht einen VK zumindest für mich zu einem potentiell zu vermeidenden VK, da ich dem mal eher betrügerische Absichten unterstellen würde.
Mag sein. Ich schütze mich auf diese Art und weise vor Nervensägen, die meinen irgendeinen Anspruch gegen mich geltend machen zu wollen. Sollen sie schauen, wo sie die Daten herbekommen.
Auch wenn es im Endeffekt "unkritisch" für mich ist, da ich weiß wann ein Anspruch eines Käufers besteht und wann es nur heiße Luft wäre, sehe ich keinen Anlass.
Den Kram, den ich verkaufen will, bin ich bisher auch so losgeworden. Insofern sehe ich für mich als Verkäufer keinen Vorteil, meine Adressdaten herauszugeben.

Sieht das jemand als unattraktiv, oder möchte mich meiden, kann ich das verstehen. Dann sind wir in dem Moment schlicht nicht die passenden Geschäftspartner.

P.S. Bei hochpreisigen Artikeln wird die Adresse natürlich durch den Versand klar. Auch wenn es des Käufers Risiko wäre, gebe ich mich als Versender einer Ware an, so dass im Zweifel das Paket zu mir zurückkommt und nicht in den weiten des Verteilzentrums verloren geht.

1x Hilfreiche Antwort

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