Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung

6. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Herbstrot
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung

Hallo,

ich habe ein "kleines" Problem mit Vodafone Kabel Deutschland.

Im September 2018 habe ich einen Vertrag für Internet und Telefon abgeschlossen - Laufzeit 24 Monate.
Im Juni 2019 ging es los mit Störungen, im Rahmen dessen waren zwei Techniker vor Ort. Beide Techniker konnten das Problem nicht lösen. Es handelt sich in meinem Fall um einen Kurzschluss in der Leitung. Um den Kurzschluss zu beheben, müsste man eine neue Leitung legen, was der Vermieter nicht möchte, obwohl im ganzen Haus veraltete Leitungen verlegt sind, die eigentlich garnicht mehr erlaubt wären.

Daraufhin habe ich meinen Vertrag bei Vodafone Kabel Deutschland außerordentlich gekündigt, denn die vertraglich abgeschlossene Leistung kann nicht erbracht werden. Nun fordert Vodafone Kabel Deutschland von mir 144,65€ Schadensersatz. Ich kenne mich rechtlich in diesem Bereich absolut nicht aus und würde gerne wissen, ob in diesem Fall ein Schadensersatz rechtens ist?

LG und vielen Dank an jeden, der sich die Zeit nimmt, mir zu antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Herbstrot):
Daraufhin habe ich meinen Vertrag bei Vodafone Kabel Deutschland außerordentlich gekündigt, denn die vertraglich abgeschlossene Leistung kann nicht erbracht werden.
Ja, und du bist der Störer.

Zitat (von Herbstrot):
ob in diesem Fall ein Schadensersatz rechtens ist?
Der Schadensersatz wäre imho der Grundpreis bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

Wie ist denn der Schadensersatz aufgeschlüsselt. Also was sind die 144,65€ zusammen?

Sollten die 144,65€ der Grundpreis für 3 Monaten sein, so ist das okay, denn dann orientiert sich Vodafone an § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG was für diesen Fall auch imho okay ist.

-- Editiert von radfahrer999 am 06.09.2019 12:03

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Herbstrot):
Daraufhin habe ich meinen Vertrag bei Vodafone Kabel Deutschland außerordentlich gekündigt, denn die vertraglich abgeschlossene Leistung kann nicht erbracht werden.


Das sehe ich anders.

Der Anbieter schuldet die Leistung bis zum / am Übergabepunkt im Haus.
Der Übergabepunkt (oftmals ein Verteiler) befindet sich in der Regel irgendwo im Keller. Alles was danach kommt ist nicht mehr in der Verantwortung des Anbieters.

Wenn also, so lese ich es aus Deinem Beitrag, die Leitung bis zum Übergabepunkt ok ist, der Fehler nachgewiesenermaßen erst innert der Hausverteilung auftritt, musst Du dich in dem Fall an Deinen Vermeiter wenden, denn er ist für die Hausverteilung verantwortlich.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht hattest Du nicht.

Gleichwohl ist Vodafone auf Dein Auflösungswunsch eingegangen und hat diesem zu gewissen Konditionen zugestimmt. Dagegen ist nichts einzuwenden.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von Herbstrot):
Nun fordert Vodafone Kabel Deutschland von mir 144,65€ Schadensersatz.
Das wird hoffentlich irgendwie aufgeschlüsselt sein? Beurteilen kann man es ohne Details und Angabe der Begründung kaum. Wurde vielleicht der Router nicht zurückgesendet o.ä. ??? Das erscheint mir fast plausibler für den Betrag!

Zu dem Vorgang habe ich eine etwas abweichende Meinung:
Der Kunde wurde 10 Monate problemlos beliefert. Auch Vodafone weiss sehr genau Bescheid über den Leitungszustand. Daher ist zu überlegen ob dieses Betriebsrisiko nicht in die Sphäre des Anbieters gehört. Der Bereich HÜP und die letzten Meter in die Wohnung ist leider ein Graubereich. Fragt sich aber, ob die Verweigerung des Vermieters nun zu einem finanziellen Schaden für den Kunden führen darf. Wenn der Kunde alles ihm Zumutbare unternommen hat den Vertrag zu erfüllen, dann ist der Schadensersatz in Frage zu stellen. Wurde hier zu wenig begründet bei der Kündigung? Daher sollte der Rechnung mit ausführlicher Begründung widersprochen werden (sofern nicht ein anderer Grund für Schadensersatz vorliegt).
Auch eine schriftliche Fristsetzung vor der Kündigung hilft bisweilen aus Verträgen ohne Geldverschwendung rauszukommen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

@Herbstrot:
Konntest Du den krummen Betrag inzwischen klären? Wenn ich richtig vermute, dann reicht eine Routerrücksendung und die Forderung ist vom Tisch. Woher der Betrag überhaupt kommt würde mich schon interessieren!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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