Seit einem Jahr habe ich folgendes Problem:
Ich hatte im August 2016 einen Jahresvertrag bei einem PayTV Anbieter abgeschlossen. Mir wurde der Vertrag zugeschickt, ich habe daraufhin den Vertrag unterschrieben und an den Anbieter zurück geschickt. Später habe ich dann den Vertrag mit deren Unterschrift zur Kenntnisnahme erhalten. Juli/August 2017 habe ich dann den Vertrag verlängert, nachdem ich vom Anbieter einen Anruf erhalten hatte. Kurz darauf habe ich dann auch eine Rechnung erhalten. Die Summe habe ich auch bezahlt. Jedoch wurde mir kein neuer Vertrag zugeschickt.
2018 ging das Spiel von vorne los. Ich habe einen Anruf erhalten. Ich habe dem Anbieter mitgeteilt, dass ich den Vertrag nicht verlängern möchte, weil ich unzufrieden mit dem PayTV Sender war. Daraufhin habe ich wenige Wochen nach dem Telefongespräch eine Rechnung erhalten für ein weiteres Jahr PayTV. Ich habe versucht, den Anbieter telefonisch und auch per E-Mail zu kontaktieren. War jedoch erfolglos. Die Rechnung habe ich natürlich nicht bezahlt, da ich deren Dienstleistung nicht genutzt habe Bzw. nicht nutze. Zwischenzeitlich wurde auch der Inkasso Dienst eingeschaltet. Dem habe ich mitgeteilt, dass ich die Summe bezahlen würde, aber erst wenn mir ein wirksamer Vertrag für das Jahr 2018 vorliegt. Der Anbieter hat dem Inkasso Dienst den Erstvertrag aus 2016 gegeben. In dem Vertrag steht auch nichts von einer automatischen Verlängerung. Zudem muss ich auch noch ergänzen, dass der Vertrag nicht auf deutsch ist, so dass der Inkasso Dienst noch nicht einmal weiß, was im Vertrag steht.
Soweit ich es weiß, ist der Anbieter doch verpflichtet, bei Fernabsatzverträgen, dem Verbraucher den Vertrag zuzuschicken. Oder liege ich da falsch?
Fernabsatzvertrag PayTV Sender
8. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 8. September 2019 | 16:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernabsatzvertrag PayTV Sender
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. September 2019 | 16:32
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Da liegst Du falsch, insbesondere wenn es eine Fortsetzung eines bekannten Vertrages geht.ZitatSoweit ich es weiß, ist der Anbieter doch verpflichtet, bei Fernabsatzverträgen, dem Verbraucher den Vertrag zuzuschicken. Oder liege ich da falsch? :
Seltsam, aber vielleicht wegen Rechtslage in anderen Ländern so. Könnte aber auch versteckt auftauchen unter Laufzeit "und wird fortgesetzt bis zur fristgerechten Kündigung" o.ä.Zitat:In dem Vertrag steht auch nichts von einer automatischen Verlängerung.
Woher stammt denn das Pay-TV-Angebot? Nicht das es wegen russischem TV hier ein Durcheinander mit nationalem Recht gibt. Und wird es denn gezielt in D angeboten oder eher nicht?
-- Editiert von Mr.Cool am 08.09.2019 16:34
#2
Antwort vom 8. September 2019 | 17:35
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatIch habe dem Anbieter mitgeteilt, dass ich den Vertrag nicht verlängern möchte, :
Hat man nicht ... wie könnte man das Gegenteil beweisen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. September 2019 | 21:42
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Der gesamte Vortrag ist unverständlich.
entweder gab es einen zeitlich unbefristeten Vertrag, der frühestens zum Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden kann, dann aber auch gekündigt werden muss, wenn er enden soll.
oder es gab einen von vornherein befristeten Vertrag, der zum vorgesehenen Ablauf endet. Dieser müsste nicht gesondert gekündigt werden.
Wird eine Kündigung zu einem Sachverhalt wie im Absatz 1 beschrieben, bestritten, muss der Zugang - nicht die Absendung - nachgewiesen werden.
Berry
#4
Antwort vom 11. September 2019 | 01:19
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Außer für Klingonisch oder Elbisch gibt es Übersetzer für alle Fälle.ZitatZudem muss ich auch noch ergänzen, dass der Vertrag nicht auf deutsch ist, so dass der Inkasso Dienst noch nicht einmal weiß, was im Vertrag steht. :
Viele Grüße!
#5
Antwort vom 11. September 2019 | 15:39
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatIch habe dem Anbieter mitgeteilt, dass ich den Vertrag nicht verlängern möchte :
Bei Verträgen mit deutschen Firmen würde das nicht ausreichen, da bedarf es dann schon einer schriftlichen Kündigung.
Wie es im vorliegenden Vertrag aussieht, sollte irgendwo unter dem Punkt "Beendigung / Kündigung des Vertrags" in welcher Sprache auch immer zu finden sein.
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten