Hallo,
ich hoffe mir kann hier geholfen werden :-)
Seit einigen Tagen arbeite ich als "Freier Mitarbeiter" für ein Unternehmen. In der Stellenausschreibung stande "wir suchen einen freien Mitarbeiter für ....". Der Verdienst wurde angegeben mit " XX € pro Stunde, auf freiberuflicher Basis". Wir sind uns auch einige geworden, auser einem Datenbogen (Adresse, Bankdaten) gibt es allerdings nichts schriftliches (Vertrag o.ä)
Das ganze übe ich neben meinem Hauptberuf aus und es kommen monatlich zwischen 100-300 € zusammen.
Daraufhin hab ich mich im Internet recherchiert und mein Vorhaben beim Finanzamt angemeldet. Da ich definitiv unter einen Betrag von 17.500 € komme, hatte ich die Kleinunternehmensregelung ausgewählt und bin somit von Umsatzsteuer befreit.
Nach einigen Tagen hab ich dann mein Schreiben vom Finanzamt erhalten, mit einer neuen persönlichen Steuernummer (wieso eigentlich?), sowie eine Steuernummer für meine Freiberufliche Tätigkeit als Journalist (genaue Bezeichnung müsste ich nochmal schauen). Gewinnermittlung soll anhand einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt werden.
Nun hab ich aber noch einige Fragen:
- Ich habe gelesen es gibt einen Unterschied zwischen "freiberuflich" und "freier Mitarbeiter". Hab ich einen Fehler gemacht mit meiner Vorgehensweise?
- Ich erhalte mein Geld anhand eines Stundenzettel, in dem ich meine Zeit erfasse. Ich lese aber überall von Rechnung schreiben, bin ich dazu verpflichtet eine Rechnung zu schreiben? Das hab ich bisher nämlich nicht gemacht.
Gruß Chimaira123
Fragen zum Thema "Freier Mitarbeiter"
9. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 9. September 2019 | 15:22
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zum Thema "Freier Mitarbeiter"
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. September 2019 | 15:51
Von
Status: Master (4899 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatIch habe gelesen es gibt einen Unterschied zwischen "freiberuflich" und "freier Mitarbeiter". :
M.E. könnte ein freier Mitarbeiter auch gewerbliche Einkünfte haben.
"Freiberuflich" ist dagegen für die steuerrechtliche Einordnung relevant.
ZitatIch erhalte mein Geld anhand eines Stundenzettel, in dem ich meine Zeit erfasse. Ich lese aber überall von Rechnung schreiben, bin ich dazu verpflichtet eine Rechnung zu schreiben? :
Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung, für Leistungen an einen anderen Unternehmer Rechnungen zu schreiben. (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG ).
Dies kann aber vereinbarungsgemäß auch der Keustungsempfänger übernehmen.
Man spricht dann von einer Gutschrift (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG ).
ZitatNach einigen Tagen hab ich dann mein Schreiben vom Finanzamt erhalten, mit einer neuen persönlichen Steuernummer (wieso eigentlich?) :
Weil Sie bislang vermutlich als Arbeitnehmer geführt wurden und nun ein anderer Veranlagungsbezirk zuständig ist.
#2
Antwort vom 9. September 2019 | 16:19
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatIch habe gelesen es gibt einen Unterschied zwischen "freiberuflich" und "freier Mitarbeiter". :
M.E. könnte ein freier Mitarbeiter auch gewerbliche Einkünfte haben.
"Freiberuflich" ist dagegen für die steuerrechtliche Einordnung relevant.
ZitatIch erhalte mein Geld anhand eines Stundenzettel, in dem ich meine Zeit erfasse. Ich lese aber überall von Rechnung schreiben, bin ich dazu verpflichtet eine Rechnung zu schreiben? :
Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung, für Leistungen an einen anderen Unternehmer Rechnungen zu schreiben. (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG ).
Dies kann aber vereinbarungsgemäß auch der Keustungsempfänger übernehmen.
Man spricht dann von einer Gutschrift (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG ).
ZitatNach einigen Tagen hab ich dann mein Schreiben vom Finanzamt erhalten, mit einer neuen persönlichen Steuernummer (wieso eigentlich?) :
Weil Sie bislang vermutlich als Arbeitnehmer geführt wurden und nun ein anderer Veranlagungsbezirk zuständig ist.
Danke für die schnelle Antwort!
Ok, aber Arbeitnehmer bleib ich ja nach wie vor bei meinem Hauptberuf. Für meine freiberufliche Tätigkeit hab ich ja eine seperate Steuernummer erhalten.
Die zweite Steuernummer ist dann vermutlich für die EÜR in der Steuererklärung gedacht?
Bzgl. der Rechnung oder Gutschrift kläre ich das mal mit dem Unternehmen ab, für das ich arbeite. Vermutlich erhalte ich dann von diesem eine Gutschrift.
Ansonsten sollte der Weg soweit der richtige gewesen sein? Steuerfrei wäre ja nur ein Jahresverdienst von 410 € zusätzlich zu meinem Hauptberuf, oder?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. September 2019 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Für meine freiberufliche Tätigkeit hab ich ja eine seperate Steuernummer erhalten.
Ich gehe davon aus, dass Du eine neue Steuernummer erhalten hast und die alte nicht mehr gilt.
Zitat:Ok, aber Arbeitnehmer bleib ich ja nach wie vor bei meinem Hauptberuf.
Du hast aber zusätzlich freiberufliche Einkünfte und bist nicht mehr ausschließlich Arbeitnehmer.
#4
Antwort vom 9. September 2019 | 17:45
Von
Status: Master (4899 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatAnsonsten sollte der Weg soweit der richtige gewesen sein? :
Ja!
ZitatSteuerfrei wäre ja nur ein Jahresverdienst von 410 € zusätzlich zu meinem Hauptberuf, oder? :
Für Einkünfte zwischen 410 Euro und 720 Euro gibt es allerdings noch den sogenannten erweiterten Härteausgleich.
#5
Antwort vom 16. September 2019 | 19:39
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Für meine freiberufliche Tätigkeit hab ich ja eine seperate Steuernummer erhalten.
Ich gehe davon aus, dass Du eine neue Steuernummer erhalten hast und die alte nicht mehr gilt.
Zitat:Ok, aber Arbeitnehmer bleib ich ja nach wie vor bei meinem Hauptberuf.
Du hast aber zusätzlich freiberufliche Einkünfte und bist nicht mehr ausschließlich Arbeitnehmer.
Ich habe zwei Steuernummern erhalten.
Einmal eine Steuernummer die für die Einkommensteuer gilt und eine andere Steuernummer die für meine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gilt.
Und jetzt?
Schon
268.379
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
15 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten