Elterngeld und Steuerklassenwechsel vor Geburt

9. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
RUM01
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterngeld und Steuerklassenwechsel vor Geburt

Hallo Community,

ich beschäftige mich bereits einen Großteil des Tages mit der Frage ob es sinnvoll ist, kurz vor der baldigen Geburt unseres Sohnes die Steuerklasse von 4/4 auf 3/5 zu wechseln, mit dem Ziel monatlich mehr Netto zu haben.

Im folgenden einige Daten über unsere Finanzsituation:
Mein aktuelles Jahreseinkommen: 42922€
Folgendes Elterngeld habe ich über einen Elterngeldrechner recherchiert: 860€/monatl.

Ich habe mich bereits in so fern schlau gemacht, dass ich weiß, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und mein zu versteuerndes Einkommen somit erhöht wird auf 53242€ (12 Monate Elterngeld + aktuelles Jahreseinkommen). Das würde laut Onlinesteuerrechner wiederum bedeuten, dass 6868€ an Steuern am Anfang des Jahres 2021 für das Jahr 2020 an das Finanzamt fällig werden. Mit der Steuerklasse 3 würde ich allerdings nur ca. 3500€ in Summe an das Finanzamt zahlen. In diesem Zuge wäre im Jahr 2021 eine Steuernachzahlung von 3368€ fällig (6868-3500). Würde ich stattdessen in der Steuerklasse 4 bleiben, würde die Rechnung aufgehen und ich hätte keine/sehr minimale Nachzahlung. (Ich rechne im allgemeinen so, als würde das Elterngeld das komplette Jahr 2020 bezogen werden.)

Habe ich das so richtig kalkuliert oder habe ich wichtige Dinge bei der Berechnung vergessen? Leider spuckt mir jeder Onlinerechner andere Ergebnisse aus, daher bin ich sehr verunsichert. Was denkt ihr ist die beste Lösung? Ich bedanke mich jetzt schon mal vielmals für eure Mühen!

Freundliche Grüße
Martin

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16 Antworten
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#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wie immer in solchen Fällen sollte man das Augenmerk nicht auf die Steuerklassen und die Lohnsteuern richten, sondern auf die Höhe des Elterngeld.

Die Steuerklassen spielen am Ende keine Rolle, die Steuer ist immer gleich. Das Elterngeld hingegen ist aber bei Steuerklasse 4 höher als bei 5.

Ich weiß ad hoc aber nicht, bis wann beim Elterngeld zurückgerechnet wird.

Fazit: Ich würde in 4/4 bleiben.

Stefan

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Ich weiß ad hoc aber nicht, bis wann beim Elterngeld zurückgerechnet wird. Man muß 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes die Steuerklasse gewechselt haben, also quasi so um die Zeugung herum (oder früher) - wenn ich "baldige Geburt" richtig interpretiere, ist das Elterngeld hier nicht mehr zu beeinflussen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
RUM01
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry ich habe einige Infos vergessen, was die Beantwortung der Frage schätze ich schwerer macht. Die baldige Geburt steht innerhalb von 8 Wochen an. Wir sind nun an dem Punkt wo ich entscheiden möchte, welche Steuerklasse ich nehme, solange meine Frau demnächst in Elternzeit ist.

Und ich stelle mir hauptsächlich die Frage, wie hoch die Steuernschzahlung nach der Steuererklärung 2020 wäre, wenn ich in die Steuerklasse 3 gehe währenddem meine Frau das ganze Jahr die 860 Euro Elterngeld bezogen hat.

Ich hoffe ich konnte die Frage präzesieren.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Das dürfte schon so etwa stimmen - ich selbst kam auf ca. 3.100 Euro Steuer und Soli (d. h., ohne Kirchensteuer).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
und mein zu versteuerndes Einkommen somit erhöht wird auf 53242€


Da verwechselst Du schon Mal Bruttoeinkommen mit zu versteuerndem Einkommen. Die Ermittlung der darauf entfallenden Steuer in Höhe von 6.868€ ist daher grob fehlerhaft.

Ich habe bei Steuerklasse 3 lediglich eine Nachzahlung in Höhe von etwa 1.250€ ermittelt. Mit Steuerklasse 4 gibt es somit entsprechend eine hohe Erstattung.

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#6
 Von 
RUM01
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,

ich habe die Zahl aus einem Einkommenssteuerrechner, bei dem mit Progressionsvorbehalt gerechnet wird. Beim zu versteuernden Jahreseinkommen habe ich im folgenden Rechner die 42922 eingegeben und bei Progressionseinkünfte die 10320 (12x 860 Euro Elterngeld)

https://www.finanzen-rechner.net/einkommensteuerrechner.php


-- Editiert von RUM01 am 10.09.2019 09:46

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#7
 Von 
RUM01
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
und mein zu versteuerndes Einkommen somit erhöht wird auf 53242€


Da verwechselst Du schon Mal Bruttoeinkommen mit zu versteuerndem Einkommen. Die Ermittlung der darauf entfallenden Steuer in Höhe von 6.868€ ist daher grob fehlerhaft.

Ich habe bei Steuerklasse 3 lediglich eine Nachzahlung in Höhe von etwa 1.250€ ermittelt. Mit Steuerklasse 4 gibt es somit entsprechend eine hohe Erstattung.


Hallo hh,

ich habe die Zahl aus einem Einkommenssteuerrechner, bei dem mit Progressionsvorbehalt gerechnet wird. Beim zu versteuernden Jahreseinkommen habe ich im folgenden Rechner die 42922 eingegeben und bei Progressionseinkünfte die 10320 (12x 860 Euro Elterngeld)

https://www.finanzen-rechner.net/einkommensteuerrechner.php

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wie schon geschrieben sind Bruttoeinkommen und zu versteuerndes Einkommen zwei deutlich unterschiedliche Dinge.

Richtig ist erst einmal, dass man bei einem Bruttoeinkommen in Höhe von 42.922€ auf eine Jahreslohnsteuer von 3.504€ kommt. Wenn Du in den Link jedoch ein Jahreseinkommen von 42.922€ und Progressionsvorbehalt von 0€ eingibst, dann kommen da 5.610€ raus. Da kann also etwas nicht stimmen.

Tatsächlich entsprich ein Bruttoeinkommen in Höhe von 42.922€ nur einem zu versteuernden Einkommen von ca. 34.890€. Wenn Du Abzüge (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung) über die Pauschbeträge hinaus hast, dann ist das zu versteuernde Einkommen noch niedriger.

Dann sieht das Ganze schon viel besser aus und die Mehrbelastung beträgt "nur" 1.308€ zzgl. Soli und ggf. KiSt. Bei Steuerklasse 4 würde sich somit einer Steuererstattung von über 2.000€ ergeben.

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#9
 Von 
RUM01
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wie schon geschrieben sind Bruttoeinkommen und zu versteuerndes Einkommen zwei deutlich unterschiedliche Dinge.

Richtig ist erst einmal, dass man bei einem Bruttoeinkommen in Höhe von 42.922€ auf eine Jahreslohnsteuer von 3.504€ kommt. Wenn Du in den Link jedoch ein Jahreseinkommen von 42.922€ und Progressionsvorbehalt von 0€ eingibst, dann kommen da 5.610€ raus. Da kann also etwas nicht stimmen.

Tatsächlich entsprich ein Bruttoeinkommen in Höhe von 42.922€ nur einem zu versteuernden Einkommen von ca. 34.890€. Wenn Du Abzüge (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung) über die Pauschbeträge hinaus hast, dann ist das zu versteuernde Einkommen noch niedriger.

Dann sieht das Ganze schon viel besser aus und die Mehrbelastung beträgt "nur" 1.308€ zzgl. Soli und ggf. KiSt. Bei Steuerklasse 4 würde sich somit einer Steuererstattung von über 2.000€ ergeben.


Danke für die gute Erklärung, das hat mir die Sache verständlicher gemacht. Kannst du mir erklären, wie du auf den Betrag 34890 zu versteuerndes Einkommen gekommen bist? Ich habe keine Abzüge über die Pauschalbeträge hinaus.

Mein aktuelles Verständnis:
1. Ich habe das jetzt nochmal nachgerechnet und die 34890 in folgenden Rechner eingegeben mit dem Ergebnis, dass im Splittingtarif 3696 Euro Steuern gezahlt werden müssen:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

2. Habe im zweiten Schritt geprüft, wie viel ich mit der Steuerklasse 3 im gesamten Jahr an Steuern zahle (Gefordert ist hier die Eingabe des Jahresbruttolohns) über diesen Rechner und bin auf 3122 Euro Lohnsteuer gekommen:
https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2019/eingabeformbl2019.xhtml

3. Müssen nun nicht die zu zahlenden Steuern den gezahlten Steuern übergestellt werden? Das würde bedeuten 3696-3122= 574 zu wenig gezahlte Steuern?

Danke für deine Mühen.
VG

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#10
 Von 
RUM01
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von RUM01):
Zitat (von hh):
Wie schon geschrieben sind Bruttoeinkommen und zu versteuerndes Einkommen zwei deutlich unterschiedliche Dinge.

Richtig ist erst einmal, dass man bei einem Bruttoeinkommen in Höhe von 42.922€ auf eine Jahreslohnsteuer von 3.504€ kommt. Wenn Du in den Link jedoch ein Jahreseinkommen von 42.922€ und Progressionsvorbehalt von 0€ eingibst, dann kommen da 5.610€ raus. Da kann also etwas nicht stimmen.

Tatsächlich entsprich ein Bruttoeinkommen in Höhe von 42.922€ nur einem zu versteuernden Einkommen von ca. 34.890€. Wenn Du Abzüge (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung) über die Pauschbeträge hinaus hast, dann ist das zu versteuernde Einkommen noch niedriger.

Dann sieht das Ganze schon viel besser aus und die Mehrbelastung beträgt "nur" 1.308€ zzgl. Soli und ggf. KiSt. Bei Steuerklasse 4 würde sich somit einer Steuererstattung von über 2.000€ ergeben.


Danke für die gute Erklärung, das hat mir die Sache verständlicher gemacht. Kannst du mir erklären, wie du auf den Betrag 34890 zu versteuerndes Einkommen gekommen bist? Ich habe keine Abzüge über die Pauschalbeträge hinaus.

Mein aktuelles Verständnis:
1. Ich habe das jetzt nochmal nachgerechnet und die 34890 in folgenden Rechner eingegeben mit dem Ergebnis, dass im Splittingtarif 3696 Euro Steuern gezahlt werden müssen:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml

2. Habe im zweiten Schritt geprüft, wie viel ich mit der Steuerklasse 3 im gesamten Jahr an Steuern zahle (Gefordert ist hier die Eingabe des Jahresbruttolohns) über diesen Rechner und bin auf 3122 Euro Lohnsteuer gekommen:
https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2019/eingabeformbl2019.xhtml

3. Müssen nun nicht die zu zahlenden Steuern den gezahlten Steuern übergestellt werden? Das würde bedeuten 3696-3122= 574 zu wenig gezahlte Steuern?

Danke für deine Mühen.
VG


Korrigiere meine Rechnung:
Lohnsteuern zu zahlen (wie von dir bereits beschrieben): 3504€
Lohnsteuer mit Steuerklasse 3 gezahlt für das Jahr 2020: 3122€

3504-3122= 382 Lohnsteuer zu wenig gezahlt im Jahr 2020

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
1. Ich habe das jetzt nochmal nachgerechnet und die 34890 in folgenden Rechner eingegeben mit dem Ergebnis, dass im Splittingtarif 3696 Euro Steuern gezahlt werden müssen:


Korrekt, 3.504€ ESt + 192,72€ KiSt

Zitat:
2. Habe im zweiten Schritt geprüft, wie viel ich mit der Steuerklasse 3 im gesamten Jahr an Steuern zahle (Gefordert ist hier die Eingabe des Jahresbruttolohns) über diesen Rechner und bin auf 3122 Euro Lohnsteuer gekommen:


Wie kommst Du dort hin?

Ich habe die Lohnsteuer für 2019 berechnet, einen KV-Zusatzbeitrag von 0,9% angesetzt und kein Kind (Ja ich weiß, stimmt in Deinem Fall nicht) und komme dann auf 3.504€. Diese Zahl habe ich dann genommen und im Rechner, den Du zu 1. verwendet hast, rumprobiert, bis ich ein zu versteuerndes Einkommen mit ebenfalls 3.504€ Steuern gekommen bin.

Leichte Variationen im Hinblick auf den KV-Zusatzbeitrag, den Zustatzbeitrag bei der PV oder den Kinderfreibetrag ändert aber an der grundsätzlichen Aussage nichts. Die Nachzahlung aufgrund des Progressionsvorbehaltes ändert sich dadurch nur um wenige Euro.


-- Editiert von hh am 10.09.2019 13:36

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#12
 Von 
RUM01
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
1. Ich habe das jetzt nochmal nachgerechnet und die 34890 in folgenden Rechner eingegeben mit dem Ergebnis, dass im Splittingtarif 3696 Euro Steuern gezahlt werden müssen:


Korrekt, 3.504€ ESt + 192,72€ KiSt

Zitat:
2. Habe im zweiten Schritt geprüft, wie viel ich mit der Steuerklasse 3 im gesamten Jahr an Steuern zahle (Gefordert ist hier die Eingabe des Jahresbruttolohns) über diesen Rechner und bin auf 3122 Euro Lohnsteuer gekommen:


Wie kommst Du dort hin?

Ich habe die Lohnsteuer für 2019 berechnet, einen KV-Zusatzbeitrag von 0,9% angesetzt und kein Kind (Ja ich weiß, stimmt in Deinem Fall nicht) und komme dann auf 3.504€. Diese Zahl habe ich dann genommen und im Rechner, den Du zu 1. verwendet hast, rumprobiert, bis ich ein zu versteuerndes Einkommen mit ebenfalls 3.504€ Steuern gekommen bin.

Leichte Variationen im Hinblick auf den KV-Zusatzbeitrag, den Zustatzbeitrag bei der PV oder den Kinderfreibetrag ändert aber an der grundsätzlichen Aussage nichts. Die Nachzahlung aufgrund des Progressionsvorbehaltes ändert sich dadurch nur um wenige Euro.


-- Editiert von hh am 10.09.2019 13:36


Bin auf den Betrag von 3211 gekommen, indem ich den Zusatzbeitrag vergessen habe :bang: ... folgendes habe ich in den rechner eingegeben:

Jahresbrutto: 42922
Versorgungsbezüge: 10320
Steuerklasse: 3
Zusatzbeitrag gesetzliche KV: 0,9

Ergebnis: 3074€. Das ist also meine gezahlte Steuer 2020, korrekt?

Ich verstehe leider immer noch nicht, wie du auf mein vermutliches zu versteuerndes Einkommen von ca. 34000 Euro gekommen bist. Dazu musstest du ja die Zahl 3504€ vorher ausgerechnet haben. Wie hast du das gemacht um anschließend im Rechner zu probieren?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
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Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Das ist also meine gezahlte Steuer 2020, korrekt?


Nein, das Elterngeld ist kein Versorgungsbezug. Dort bitte 0€ eintragen.

Außerdem sind das die Zahlen für 2019. Für 2020 ändern sich die Zahlen leicht. Aber bitte störe Dich nicht daran. Geringügig andere Zahlen haben auf die Höhe der Nachzahlung durch die Progressionswirkung des Elterngeldes nur einen marginalen Einfluss.

Zitat:
Dazu musstest du ja die Zahl 3504€ vorher ausgerechnet haben.


Habe ich auch. Auf genau die Zahl kommt man mit dem von Dir benutzten Rechner und meinen Eingaben, d.h. ohne Kinder und bei Pflegeversicherung "mit Zuschlag von 0,25%"


-- Editiert von hh am 10.09.2019 14:40

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
RUM01
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Das ist also meine gezahlte Steuer 2020, korrekt?


Nein, das Elterngeld ist kein Versorgungsbezug. Dort bitte 0€ eintragen.

Außerdem sind das die Zahlen für 2019. Für 2020 ändern sich die Zahlen leicht. Aber bitte störe Dich nicht daran. Geringügig andere Zahlen haben auf die Höhe der Nachzahlung durch die Progressionswirkung des Elterngeldes nur einen marginalen Einfluss.

Zitat:
Dazu musstest du ja die Zahl 3504€ vorher ausgerechnet haben.


Habe ich auch. Auf genau die Zahl kommt man mit dem von Dir benutzten Rechner und meinen Eingaben, d.h. ohne Kinder und bei Pflegeversicherung "mit Zuschlag von 0,25%"


-- Editiert von hh am 10.09.2019 14:40


Tue mir wie wahrscheinlich auffällt echt schwer mit dem Thema. Habe es jetzt noch mal eingegeben ohne das Elterngeld:

Bruttoeinkommen: 42922
Steuerklasse: 3
Zusatzbeitrag KV: 0,9 Prozent

Ergebnis: 3532 Euro.
Du hast im ersten Rechner für die Einkommenssteuerberechnung im nächsten Schritt dann so lange Zahlen eingegeben, bis die zu zahlende Einkommenssteuer von ca. 3500 Euro rausgekommen ist. Ist das Vorgehen korrekt?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
RUM01
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Das ist also meine gezahlte Steuer 2020, korrekt?


Nein, das Elterngeld ist kein Versorgungsbezug. Dort bitte 0€ eintragen.

Außerdem sind das die Zahlen für 2019. Für 2020 ändern sich die Zahlen leicht. Aber bitte störe Dich nicht daran. Geringügig andere Zahlen haben auf die Höhe der Nachzahlung durch die Progressionswirkung des Elterngeldes nur einen marginalen Einfluss.

Zitat:
Dazu musstest du ja die Zahl 3504€ vorher ausgerechnet haben.


Habe ich auch. Auf genau die Zahl kommt man mit dem von Dir benutzten Rechner und meinen Eingaben, d.h. ohne Kinder und bei Pflegeversicherung "mit Zuschlag von 0,25%"


-- Editiert von hh am 10.09.2019 14:40


Tue mir wie wahrscheinlich auffällt echt schwer mit dem Thema. Habe es jetzt noch mal eingegeben ohne das Elterngeld:

Bruttoeinkommen: 42922
Steuerklasse: 3
Zusatzbeitrag KV: 0,9 Prozent

Ergebnis: 3532 Euro.
Du hast im ersten Rechner für die Einkommenssteuerberechnung im nächsten Schritt dann so lange Zahlen eingegeben, bis die zu zahlende Einkommenssteuer von ca. 3500 Euro rausgekommen ist. Ist das Vorgehen korrekt?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Ergebnis: 3532 Euro.


Dann hast Du bei der Pflegeversicherung "ohne Zuschlag von 0,25%" ausgewählt, was eigentlich auch richtig ist, wenn man ein Kind hat. Ich hatte meine Zahlen jedoch "mit Zuschlag von 0,25%" berechnet.

Zitat:
Du hast im ersten Rechner für die Einkommenssteuerberechnung im nächsten Schritt dann so lange Zahlen eingegeben, bis die zu zahlende Einkommenssteuer von ca. 3500 Euro rausgekommen ist. Ist das Vorgehen korrekt?


Ja genau und dann hat man ziemlich genau das zu versteuernde Einkommen.

Mit dem geht man dann in einen Progressionsvorbehalt-Rechner
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Progressionsvorbehalt/
und kann so ermitteln, wie hoch die Steuermehrbelastung durch den Progressionsvorbehalt ist.

Eine Sache hatte ich noch vergessen zu erwähnen. Das Elterngeld wird noch um den Werbungskostenpauschbetrag von 1.000€ gekürzt, so dass nur 9.320€ in den Progressionsvorbehalt eingehen.

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